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Schule fertig bekomm ich Niederlassungserlaubnis ? (Gelesen: 5.017 mal)
Koray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schule fertig bekomm ich Niederlassungserlaubnis ?
25.11.2013 um 14:15:00
 
Hallo zusammen

Mein Bruder hat seine Schule jetzt fertig gemacht und sucht ne Ausbildung wie haben nächste Woche ein Termin beim Ausländer Amt für die Niederlassungserlaubnis. Mein Bruder ist 16 und wohnt zu Hause sein Lebensunterhalt ist ja durch unsere Eltern gesichert. Meine Frage bekommt er die Niederlassungserlaubnis ?
Danke

fons' Änderung:
Ähm, warum schreibst du dazu gleich 3 verschiedene threads unentschlossen
Zwei hab ich gelöscht - einer sollte wirklich reichen  Laut lachend
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« Zuletzt geändert: 25.11.2013 um 19:29:13 von N/V »  
 
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reinhard
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Beiträge: 15.243

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.11.2013 um 18:51:54
 
Kommt immer darauf an, ob er die Bedingungen erfüllt. Dazu schreibst Du nichts.

Am einfachsten ist es, er sieht sich die Bedingungen für die NE im Aufenthaltsgesetz an (findet er hier auf der Seite) und schreibt Punkt für Punkt, welche Voraussetzungen er erfüllt.
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Koray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bekommt mein Bruder die Niederlassungserlaubnis oder nicht ?
Antwort #2 - 25.11.2013 um 20:25:44
 
Hallo zusammen

Mein Bruder hat seine Schule jetzt fertig gemacht und sucht ne Ausbildung wie haben nächste Woche ein Termin beim Ausländer Amt für die Niederlassungserlaubnis. Mein Bruder ist 16 und wohnt zu Hause sein Lebensunterhalt ist ja durch unsere Eltern gesichert. Meine Frage bekommt er die Niederlassungserlaubnis ?

Er erfüllt alle Vorausetzungen außer das er keine schulbescheinigung mehr hat weil er mit der Schule fertig war aber sonst hat er alle Vorausetzungen erfüllt

Vielen Dank
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schule fertig bekomm ich Niederlassungserlaubnis ?
Antwort #3 - 26.11.2013 um 07:16:10
 
Wenn er die schule abgeschlossen hat, dann hat er ein Abschlusszeugnis. Dann ist er jetzt auf der suche nach einer Ausbildung. Er ist unter 18 also sind seine Eltern ihm unterhaltspflichtig, und zwar in naturalien: dach über dem Kopf und essen auf dem Tisch. D.h. Sollten seine Eltern keinen alg2 beziehen ist sein Lebensunterhalt gesichert, solange er bei Hotel Mama wohnt.

also braucht er auch keine schulbescheinigung, da er nicht mehr in der schule ist. Und ausserdem ist er in einer normalen Situation, die schon jeder in Deutschland hatte. Also Bewerbungszeit nach dem Schulabschluss. Daraus kann man ihm keinen strick drehen. Ausser er wäre unverhältnismäßig lange ausbildungssuchend.

koray, du hast doch studiert. Mich würde interessieren welches Fach du studiert hast. Denn irgendwie finde ich deine fragen ziemlich unselbstständig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Koray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage falsch formuliert/ Niederlassungserlaubnis/ Schule/ Verlust ?
Antwort #4 - 26.11.2013 um 15:52:56
 
Hallo
Ich hab mein Bruder nochmal gefragt bei meiner letzen frage habe ich einiges durcheinander gebracht

Also er beim beim Ausländer Amt und wollte die Niederlassungserlaubnis beantragen und hat seine schulbescheinigung abgeben dann haben wir ein neuen Termin bekommen weil unsere Eltern ein deutsch Test machen müssten so  beim neuen Termin war mein Bruder mit der Schule fertig und seine schulbescheinigung war net aktuell die Behörde hat's trotzdem genommen nach den Ferien hat mein Bruder die klasse nochmal gemacht also ist er weiter zu Schule gegangen. Meine frage jetzt kann er seine Niederlassungserlaubnis verlieren ?
Danke
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schule fertig bekomm ich Niederlassungserlaubnis ?
Antwort #5 - 26.11.2013 um 16:59:25
 
Zitat:
Meine frage jetzt kann er seine Niederlassungserlaubnis verlieren ? 

Nein. Nach Deinem letzten Text war ja alles korrekt. Er war Schüler, er ist Schüler, es hat sich nichts geändert, es ist keine Änderung eingetreten, und ihr habt damit ja auch keine falschen Angaben gemacht.
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Koray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Egal ob Schüler oder nicht ? Niederlassungserlaubnis
Antwort #6 - 27.11.2013 um 19:44:03
 
Hallo letze frage zu den Gesetz

Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn

1.      der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
2.      er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3.      sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt.



Also heist es es ich egal ob ich Schüler war oder nicht weil meine Eltern mein Lebensunterhalt geschichert haben ?
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schweitzer
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Antwort #7 - 29.11.2013 um 08:31:04
 
Noch einmal:

Die NE nach § 35 AufenthG gibt es, wenn ein Kind(Jugendlicher) zwischen 16 und 18 Jahren alt ist und bereits seit 5 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland hatte. Ohne Bedingungen hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung.

Für Jugendliche, die bereits über 18 Jahre alt sind, gilt das nur, wenn sie sich (noch) in einer schulischen Ausbildung oder aber bereits in einer  beruflichen Ausbildung befinden, die zu anerkannten Abschlüssen führen. (Auch ein Studium zählt insoweit.)

Befinden sie sich NICHT (mehr) in einer schulischen oder Berfufsausbildung, kann die NE nach § 35 AufenthG nur erteilt werden, wenn der Jugendliche nachweisen kann, dass er seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (eigene Erwerbstätigkeit) sichern kann.

Nun sollte es klar sein, denke ich ...


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schweitzer
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Antwort #8 - 29.11.2013 um 12:31:07
 
@ Koray:

Langsam ist unsere Geduld hier am Ende! Du postet ständig, neue Themen eröffnend, dieselbe Frage. Dabei hast Du hier in diesem thread Antworten bekommen. Wenn Du dazu Nachfragen (eigentlich wurde aber alles erklärt, was zu erklären ist) hast, dann stelle sie HIER und nirgends anders, ansonsten landen Deine Beiträge, wie nun Dein letzter, wieder gleich lautender, Beitrag auf dem Schrottplatz.

Solltest Du auch hier nur immer wieder die selbe Frage wiederholen, wird dieser thread hier geschlossen.

Bitte respektiere unsere Boardregeln!


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Tippi
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Antwort #9 - 02.12.2013 um 11:01:18
 
@
Koray

Es liegt der Verdacht nahe, dass du mehrere Accounts
hier besitzt.

Das ist ein Verstoß gegen unsere NUB und kann den Aus-
schluß zur Folge haben.

Bitte PN oder Mail ans Team, wir killen dann die über-
zähligen.

Solltest du weiterhin immer die gleichen Fragen stellen,
(auch mit Zweit- und Drittaccount) werde ich ohne wei-
tere Vorankündigung alle Accounts von dir löschen.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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