tiggger schrieb am 26.11.2013 um 20:56:10:Sie sollte versuchen so schnell wie möglich auf
B1 Niveau zu kommen (Sprachschulen in Russland). Natürlich kann man wie von Dir geschrieben immer klagen, aber wenn es keine Rechtsgrundlage für eine Erteilung gibt sehen die Aussichten doch eher schlecht aus (auch im Erfolgsfall kann es auch mal gerne (1-2) Jahre dauern).
Die Klage habe ich nur in Erwägung gezogen, weil die
Remonstration sowieso auf dem Tisch derselben Behörde landet, die die Absage verfasste. Als ob sie ihren eigenen Fehler erkennen.
Der Fehler, also das zum Absurd selbst geführtes Verfahren, in dem die Behörde zuerst sagt: "hier bitte keinen Hinweis auf ein mögliches Studium machen" und den Antrag ablehnt, und beim zweiten Antrag entgegnet:"Ihre Aussagen decken sich nicht. Sie wollten damals kein Studium, deshalb können es heute nicht behaupten". Das ist doch Idiotismus ad absurdum! Natürlich haben wir damals kein Wort über ein Studium verloren, weil dies sofort zur Ablehnung geführt hätte. Eine Einzelfallentscheidung sieht für mich anders aus, als diese, bei der die Behörde sagt:"Sie behaupten heute nur ein Studium ablegen zu wollen. Der Beweis: damals wollten Sie etwas anderes". Ich bin halt der Überzeugung, dass die Richter beim Verwaltungsgericht mit einem abgeschlossenen Rechtsstudium etwas mehr Kompetenz mit sich bringen, so dass sie diesem Verhalten ein Ende setzen können.
Wie kann man sich ansonsten den Satz erklären: Die Bundesrepublik Deutschland ist an einem befristeten Aufenthalt der Studenten interessiert. Die Studienplatzvergabe ist mit enormen Kosten verbunden, und setzt eine hohe Motivation voraus. Diese ist bei Ihnen nicht ersichtlich bla bla bla.. Ach so! Deshalb gibt es wahrscheinlich den Paragraphen (GESETZ!), welcher den Studenten erlaubt eine Arbeitsstelle nach dem Studium zu finden und in Deutschland zu arbeiten. Wahrscheinlich deshalb wurde im April 2012 die Pflicht abgeschafft, seinen ausländischen Abschluss in Deutschland bestätigen zu müssen, soweit dieser vom Bildungsministerium als anerkannt gilt (Anabin Datenbank). Deshalb wird die BlueCard in der EU eingeführt, weil man "an einem befristeten Aufenthalt interessiert ist".
Langsam habe ich Zweifel am ganzen System im Lande, wenn eine Behörde sich das Recht nimmt, als rechtsprechende Gewalt aufzutreten. Verdammt noch mal- wozu haben wir den Art. 20 III
GG?!