Madita schrieb am 12.12.2013 um 21:00:19:Es geht ja nicht um die Hochzeit, sondern nur um eine Vollmacht, um den TERMIN zur Eheschließung zu machen.
ich kann das sehr gut nachvollziehen.
Denn es geht NICHT nur darum, einen TERMIN für die Eheschliessung zu machen, sondern die Eheschliessung anzumelden.
Die ganze Eheschliessung basiert auf den Dante in der Anmeldung, da sollte durchaus klar sein, dass *beide* Verlobte das auch wirklich so wollen, wie sie es anmelden. Und der STandesbeamte will mitbekommen, wenn einer der Verlobten nicht genug Deutsch kann um zu verstehen, was er da anmeldet. Bei der Vorsprache in der
AV werden das dann die anderen Beamten mitbekommen.
Ganz grundsätzlich müssen beide Verlobten die Eheschliessung anmelden.
Wenn einer der Verlobten daran verhindert ist, weil er z.B. im Ausland ist und für die Anmeldung der Eheschliessung eine Visum bräuchte (welches es nicht gibt), dann kann man als *Ausnahme* auch die Beitrittserklärung abgeben.
und es ist gar nicht übertrieben.
Wenn du in Kiel wohnst und jemanden in Garmisch heiraten wollen würdest, müsstest du auch zum Standesamt nach Garmisch zur Anmeldung, auch wenn das weit weg ist. Denn diese Entfernung "verhindert" nicht, dass du zur Anmeldung erscheinen kannst.