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Indisches Namensrecht nach Eheschließung wählen (Gelesen: 6.456 mal)
Themen Beschreibung: Kann sein Vorname auch mein Nachname werden?
meerblau
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Indisches Namensrecht nach Eheschließung wählen
19.11.2013 um 13:17:38
 
Hallo,

soweit ich es verstanden habe kann man nach einer Eheschließung mit einem Ausländer auch das ausländische Namensrecht wählen. Die Ehe soll in Indien geschlossen werden und dann in Deutschland eingetragen werden.

In Indien scheint es kein so eindeutiges Gesetz für die Namensänderung wegen Eheschließung zu geben wie hier. Üblich wäre in Kerala in seiner Familie, dass ich nicht nur seinen Nachnamen (er hat einen echten "surname" laut Pass), sondern auch seinen Vornamen (der dann dem Nachnamen vorangestellt wird. Wäre ich Inderin, so wäre das kein Problem.

Die Auskunft des deutschen Standesamtes ist, dass es nicht geht, ich nur seinen Nachnamen wählen kann. Also kann ich doch kein indisches Recht wählen???

Weiß jemand Genaueres?

Viele Grüße
Esther
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meerblau
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Indisches Namensrecht nach Eheschließung wählen
Antwort #1 - 29.12.2013 um 10:52:35
 
Hi,

hat niemand eine Idee dazu?

Kennt jemand einen Anwalt, der helfen könnte?

Viele Grüße
Esther
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Blaise
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Antwort #2 - 29.12.2013 um 13:38:16
 
Hallo,

hast Du denn schriftliche Nachweise, über das anzuwendende Namensrecht? In Indien gibt es regionale Bestimmungen, staatliche Bestimmungen, Regelungen von Volksgruppen, Regelungen der Religionsgemeinschaften etc.

Von der von dir geschilderte Regelung habe ich noch nie gehört... Was wurde den bei der Eheschließungsbehörde in Indien zum Namen festgelegt?

Was mir noch auffiel: Wenn ihr in  Deutschland leben wollt, wäre eine solche Namensbestimmung praktikabel?

Viele Grüße,

Blaise
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meerblau
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 30.12.2013 um 10:34:43
 
Hallo Blaise,

wir werden erst in ein paar Wochen heiraten und ich würde jetzt gerne schon klären, ob wir unseren Wunsch umsetzen können.

In Kerala ist diese Variante sehr verbreitet. Ich werde versuchen herauszufinden, ob es dazu eine offizielle Regelung gibt. Wir sind beide nicht vor Ort, sodass es etwas schwierig ist aus Indien Informationen zu bekommen.
Diese Namensregelung wird übrigens auch auf die Töchter angewandt, die solange den Vornamen und Nachnamen des Vaters (hinter ihrem Vornamen) tragen bis sie heiraten und dann ggf. den Namen des Ehemannes übernehmen.

Problematisch scheint in der Tat zu sein, dass es keine einheitliche Bestimmungen gibt, so nach dem Motto "Wählen Sie aus diesen drei Optionen". Es scheint eher so zu sein, dass man den Namen nach der Hochzeit wählen kann wie man will und jede Region, Familie, etc. ihre eigenen Vorlieben hat.

Ob wir in Deutschland leben wollen ist noch nicht klar. Solange mein Liebster kein Deutsch spricht, ist das ja auch keine Option. Wieso meinst du, dass das für Deutschland nicht praktikabel sein könnte?

Viele Grüße
Esther
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Anachi
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Antwort #4 - 26.01.2014 um 13:50:57
 
Wir hatten auch vor "indisches Namensrecht" zu wählen. In Indien gibt es soetwas aber nicht. Also nichts einheitliches. Während im Norden oft der Nachname des Mannes übernommen wird, gibt es in anderen Gegenden keine Nachnamen. Oder aber die Frau behält ihren Namen, oder es werden nur die Initialen vorangesetzt oder der Vorname des Mannes wird als Nachname übernommen oder oder oder...

Unsere Standesbeamtin war weiterhin davon überzeugt, dass es in Indien garkeine Vor- und Nachnamen im deutschen Sinne gibt. Dementsprechend hat sie Vor- und Nachnamen im indischen Pass nicht akzeptiert sondern beides zusammen als "Namen" angesehen.
Mein Mann musste dann eine Namenserklärung abgeben (was sein Vor- und was sein Nachname sei). Hiernach konnte ich seinen Nachnamen annehmen.

Problematisch war dies dann, nachdem man hier in den Niederlanden, ausgehend von unserer Heiratsurkunde, auch nur den "Namen" eingetragen hat und somit Vor- und Nachname verdreht sind. Ebenso auf der Aufenthaltskarte. Dies wiederum fand die indische Botschaft in den Niederlanden sehr seltsam und forderte von uns ein Erklärungsschreiben...

Alles nicht so einfach Zwinkernd Man sollte sich das alles gut überlegen. Insbesondere, da bei euch auch mehrere Länder  involviert sind.
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meerblau
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Antwort #5 - 26.01.2014 um 17:14:44
 
Hallo Anachi,

ich glaube, es ist genau so wie du beschreibst ...  unentschlossen

Und meine Standesbeamtin hier ist auch der Meinung, dass es nur Namen gibt. Er soll es mit seiner Geburtsurkunde nachweisen, dass er einen Nachnamen hat. In der steht aber sein Name überhaupt nicht drin Schockiert/Erstaunt Wir versuchen gerade herauszufinden, ob er eine neue bekommen kann. Aber in Indien gibt es ja eigentlich nur ein Original ...

Da es meinem Liebsten aber ein wirkliches Anliegen ist, habe ich noch nicht ganz aufgegeben!

Viele Grüße
Esther
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Anachi
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Antwort #6 - 26.01.2014 um 17:25:15
 
Ja genau, die Geburtsurkunde enthielt bei meinem Mann auch keinen Namen.
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namaskaram
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Antwort #7 - 17.03.2014 um 08:52:48
 
Hallo!

So, da bin ich wieder. Meine Anfrage hat sich ein wenig verändert, ggf. bitte verschieben.

Wir haben uns nun entschlossen, dass ich (der Einfachheit halber) doch nur seinen Nachnamen annehmen werde. Dazu kann ich ja auch das deutsche Namensrecht wählen, was die Lage etwas vereinfacht.
Leider ist aber sein Name nicht in seiner Geburtsurkunde vermerkt. Er wird einen Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen aber dort wird sicherlich nur "name" stehen und nicht "first name", "middle name" und "surname", so jedenfalls die Aussage einer Anwältin in Indien.

In seinem Reisepass hat er zwei Vornamen (wobei der zweite Vorname ja eigentlich ein "middle name" sein müsste, es ist der Vorname seines Vaters) und seinen Nachnamen. Unserer deutschen Standesbeamtin reicht der Reisepass leider nicht aus, sie will die Geburtsurkunde sehen, um zu überprüfen, ob er einen Nachnamen hat.
Kann ich davon ausgehen, dass er keinen Nachnamen hat, wenn sein Name nur unter "name" in der Geburtsurkunde steht? Oder reicht als Nachweis für einen Nachnamen der Reisepass?

Kann mein zukünftiger Ehemann dann bei einer deutschen Botschaft seinen (bisher so genutzten) Nachnamen offiziell als Nachnamen anerkennen lassen, damit ich ihn nach Eheschließung tragen darf?
Muss das in Indien sein (wo die Heirat stattfindet) oder können wir das auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten tun, wo er lebt. Es kann nämlich sein, dass wir zu lange auf die Heiratsurkunde warten müssen und dann nicht mehr in Indien sind.

Kann ich bei der Heirat schon seinen Nachnamen annehmen und muss ich dann auch mit meinem neuen Namen unterschreiben? Oder behalte ich bei der Hochzeit in Indien meinen Namen und ändere ihn dann hinterher in Deutschland?

Wenn ich die Heirat in Deutschland registrieren lassen möchte, dann benötige ich ja auch seine Scheidungsurkunde. Da muss ein Rechtskraftvermerk drauf sein, richtig? Wie könnte der auf Englisch formuliert sein? Stellt den das Gericht aus, das die Scheidung vollzogen hat?

Habe ich noch irgendwas vergessen oder zu beachten?

Herzliche Grüße
Esther
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