namaskaram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo!
So, da bin ich wieder. Meine Anfrage hat sich ein wenig verändert, ggf. bitte verschieben.
Wir haben uns nun entschlossen, dass ich (der Einfachheit halber) doch nur seinen Nachnamen annehmen werde. Dazu kann ich ja auch das deutsche Namensrecht wählen, was die Lage etwas vereinfacht. Leider ist aber sein Name nicht in seiner Geburtsurkunde vermerkt. Er wird einen Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen aber dort wird sicherlich nur "name" stehen und nicht "first name", "middle name" und "surname", so jedenfalls die Aussage einer Anwältin in Indien.
In seinem Reisepass hat er zwei Vornamen (wobei der zweite Vorname ja eigentlich ein "middle name" sein müsste, es ist der Vorname seines Vaters) und seinen Nachnamen. Unserer deutschen Standesbeamtin reicht der Reisepass leider nicht aus, sie will die Geburtsurkunde sehen, um zu überprüfen, ob er einen Nachnamen hat. Kann ich davon ausgehen, dass er keinen Nachnamen hat, wenn sein Name nur unter "name" in der Geburtsurkunde steht? Oder reicht als Nachweis für einen Nachnamen der Reisepass?
Kann mein zukünftiger Ehemann dann bei einer deutschen Botschaft seinen (bisher so genutzten) Nachnamen offiziell als Nachnamen anerkennen lassen, damit ich ihn nach Eheschließung tragen darf? Muss das in Indien sein (wo die Heirat stattfindet) oder können wir das auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten tun, wo er lebt. Es kann nämlich sein, dass wir zu lange auf die Heiratsurkunde warten müssen und dann nicht mehr in Indien sind.
Kann ich bei der Heirat schon seinen Nachnamen annehmen und muss ich dann auch mit meinem neuen Namen unterschreiben? Oder behalte ich bei der Hochzeit in Indien meinen Namen und ändere ihn dann hinterher in Deutschland?
Wenn ich die Heirat in Deutschland registrieren lassen möchte, dann benötige ich ja auch seine Scheidungsurkunde. Da muss ein Rechtskraftvermerk drauf sein, richtig? Wie könnte der auf Englisch formuliert sein? Stellt den das Gericht aus, das die Scheidung vollzogen hat?
Habe ich noch irgendwas vergessen oder zu beachten?
Herzliche Grüße Esther
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