Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF -Visum für 3 Mon. (Gelesen: 4.395 mal)
Anna S.
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF -Visum für 3 Mon.
16.11.2013 um 11:30:18
 
Meine Schwester ist seit gestern in BRD. Sie hat für 3 Mon. ein FZF- Visum erhalten.
Welche Behörde und in welche Reihefolge muss sie besuchen?
Bekommt Sie das Visum für ein Jahr erst nach 3 Mon.? Und was ist mi der Arbeitserlaubnis? Darf ich mit ihr alle Behörde besuchen, weil der Ehemann arbeitet den ganzen Tag?

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #1 - 16.11.2013 um 11:45:31
 
Anna S. schrieb am 16.11.2013 um 11:30:18:
Welche Behörde und in welche Reihefolge muss sie besuchen?

Meldebehörde dann Ausländerbehörde, ggf. Krankenversicherung dazwischen zur Anmeldung (kommt der darauf an, wie der Ehemann versichert ist).

Anna S. schrieb am 16.11.2013 um 11:30:18:
Bekommt Sie das Visum für ein Jahr erst nach 3 Mon.?

Nein.

Anna S. schrieb am 16.11.2013 um 11:30:18:
Und was ist mi der Arbeitserlaubnis?

Müsste eigentlich schon auf dem Visum eingetragen sein (Erwerbstätigkeit gestattet), ansonsten entweder Visum berichtigen lassen oder eine Fiktionsbescheinigung mit dem Wortlaut bei Antragstellung auf eine AE mitnehmen.

Anna S. schrieb am 16.11.2013 um 11:30:18:
Darf ich mit ihr alle Behörde besuchen, weil der Ehemann arbeitet den ganzen Tag?

Du darfst schon, ob die ABH sich damit zufrieden gibt ist eine andere Sache (die Erklärung zum Bestand der ehelichen LG kannst Du ja nicht für ihren Mann abgeben). Wenn man sich so die Vorgeschichte dazu ansieht ist ein Nichterscheinen des Ehemannes sogar ziemlich problematisch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #2 - 16.11.2013 um 11:46:42
 
Ein weiteres Visum kann sie überhaupt nicht bekommen, das Visum ist ja die Erlaubnis, die Grenze zu überschreiten (einzureisen). Das braucht sie jetzt nicht mehr.

Also:

1) muss sie sich anmelden.
2) muss sie zur Ausländerbehörde gehen und dort eine Aufenthaltserlaubnis (AE) beantragen.

Das sollte sie nächste Woche erledigen. Auch wenn das Visum weiterhin gilt, ist mit der AE dann alles einfacher (Krankenversicherung, Anmeldung zum Integrationskurs, Kontoeröffnung...).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #3 - 16.11.2013 um 13:24:36
 
reinhard schrieb am 16.11.2013 um 11:46:42:
2) muss sie zur Ausländerbehörde gehen und dort eine Aufenthaltserlaubnis (AE) beantragen.

Dazu ist allerdings die Anwesenheit ihres Ehemannes erforderlich, denn er muss unterschriftlich bestätigen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft stattfindet.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Anna S.
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #4 - 16.11.2013 um 22:15:52
 
Danke für die Antworten.

Dann gehen wir nächste Woche zur Anmeldung und Ausländeramt. Ich denke es noch einige Unerlagen von AA angefordet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anna S.
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #5 - 18.11.2013 um 12:09:16
 
Wir waren wegen eine Anmeldung im Rathahus. Allerdings geht die Anmeldung nur mit der Einzugsbestätigung vom Vermieter. Der Vermieter hat von uns AE verlangt. Was sollen wir machen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #6 - 18.11.2013 um 12:47:45
 
Mir ist nicht klar, was den Vermieter die aufenthaltsrechtliche Situation angeht, aber das FZF-Visum sollte ausreichend sein. Sollte er das nicht als ausreichend ansehen, gehst du zur Ausländerbehörde und bittest für den Vermieter um eine schriftliche Bestätigung dass alles rechtens ist. Im Zweifel befreist du die Sachbearbeiterin von der Schweigepflicht und bittest dass diese den Vermieter anruft und ihm das erklärt.

Ansonsten wird das ein Passierschein A38.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #7 - 18.11.2013 um 12:48:27
 
Anna S. schrieb am 18.11.2013 um 12:09:16:
Der Vermieter hat von uns AE verlangt. Was sollen wir machen?

Vermieter fragen, ob er diese Aussage schriftlich machen kann und damit zur Rathaus. Vielleicht akzeptieren die das vielleicht auch nicht. Aber dann weiteres vorgehen mit dem Rathaus besprechen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #8 - 18.11.2013 um 13:09:10
 
Wobei das Verlangen der Bestätigung schon etwas grenzwertig ist. Du kannst ja beim Rathaus fragen, ob Du an Deine Frau untervermieten kannst (für 0 Eur) und dann selber die Bescheinigung ausstellen könntest.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #9 - 18.11.2013 um 14:04:40
 
Wenn sie schon dort wohnt, dann könnte sie auch einfach schriftlich ihrem Vermieter melden, dass jetzt ihr Ehepartner bei ihr  wohnt. Vom Vermieter dann bitten, dass er die Kenntnisnahme bestätigt. Und damit versuchen, dass dem Einwohnermeldeamt anzumelden.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1377275515

Ansonsten... einfach mal nach dem Leiter der SachbearbeiterIn fragen und dem erklären was los ist.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #10 - 18.11.2013 um 22:29:11
 
tiggger schrieb am 18.11.2013 um 13:09:10:
Wobei das Verlangen der Bestätigung schon etwas grenzwertig ist. Du kannst ja beim Rathaus fragen, ob Du an Deine Frau untervermieten kannst (für 0 Eur) und dann selber die Bescheinigung ausstellen könntest.



Nein, nach §19 Abs 1  BMG ist das seit 2011 wieder im Meldegesetz.

Zitat:
1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen.....


Er hat hierbei eine Mitwirkungspflicht, wobei ihn der aufenthaltsrechtliche Status nichts angeht. Er darf natürlich die Identität prüfen und den Pass einsehen.

Schriftlich eine Aufforderung an den Vermieter seien melderechtliche Pflichten zu erfüllen. Man kann darin auch darauf Hinweisen, dass eine AE erst nach der Anmeldung ausgestellt wird. Brief unter Zeugen persönlich übergeben oder mit Einschreiben/Rückschein an den Vermieter senden. Ich würde ihm im eine Frist von 2 Wochen setzen.

Sollte er nicht Antworten, dann das ganze mit Rückschein und Kopie des Briefes an die Meldebehörde, und das ganze dort melden (§19 Abs 2 BMG). Den reste erledigt dann die Meldebehörde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #11 - 18.11.2013 um 23:20:54
 
grisu1000 schrieb am 18.11.2013 um 22:29:11:
Nein, nach §19 Abs 1BMG ist das seit 2011 wieder im Meldegesetz. 


Das BMG tritt erst am 01.05.2015 in Kraft.

Bis dahin hat die Behörde die Meldebescheinigung bei Erfüllung der Meldepflicht (ausgefüllter Bogen) auszustellen.

Sonstige Auskünfte/Nachweise können sie gerne separat - auch unter Androhung eines etwaigen Bußgeldes- erheben.

Den Meldeschein müssen sie aber ungeachtet dessen sofort ausstellen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anna S.
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #12 - 19.11.2013 um 13:06:53
 
Der Vermiter hat den Einzug bestätigt und meine Schweser hat sich in der Wohnung angemeldet. Diese Woche gehen wir noch in Ausländeramt. wegen AE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #13 - 19.11.2013 um 14:10:11
 
Anna S. schrieb am 19.11.2013 um 13:06:53:
Der Vermiter hat den Einzug bestätigt und meine Schweser hat sich in der Wohnung angemeldet. Diese Woche gehen wir noch in Ausländeramt. wegen AE.


Mit dem Antrag bei der Ausländerbehörde (schriftlich) ist der Aufenthalt danach automatisch legal, egal wie lange der Druck der kleinen Plastikkarte dann dauert (bald ist ja Weihnachten). Also: Mit der Antragstellung kann das Visum nicht mehr ablaufen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Anna S.
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF -Visum für 3 Mon.
Antwort #14 - 22.11.2013 um 15:24:28
 
reinhard schrieb am 19.11.2013 um 14:10:11:
Mit dem Antrag bei der Ausländerbehörde (schriftlich) ist der Aufenthalt danach automatisch legal, egal wie lange der Druck der kleinen Plastikkarte dann dauert (bald ist ja Weihnachten). Also: Mit der Antragstellung kann das Visum nicht mehr ablaufen. 


Wir waren heute bei der Ausländerbehörde und haben einen Antrag bekommen. Jetzt müssen wir noch eine Familienversicherung, Lohnabrechnungen usw. nachreichen. Wegen Weihnachtsferien stimmt es, ab 23.12 bis zum 01.01 unsere Behörde geschlossen ist.
Vielen Dank für die Hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema