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Remonstrationsschreiben (Gelesen: 11.550 mal)
madita1402
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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15.11.2013 um 18:32:40
 
Hallo zusammen,

heute wurde der Visums-Antrag meines Freundes (Türkei) abgelehnt, trotz Verpflichtserklärung meiner Mutter. Ich bin nun am Verfassen einer Remonstration, und hoffe Ihr habt ein paar Ratschläge für mich.
Als Grund für die Absage wurde der Zweifel an der Rückkehr gennant.

Das Schreiben ist noch nicht perfekt ausformuliert, ich würde nur gerne eure erste Einschätzung lesen.


Sehr geehrte Damen oder Herren,

zu meinem Bedauern musste ich feststellen, dass der Visumantrag meines Schwiegersohns in spe (M. M.) abgelehnt wurde. In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne darlegen das es kein Zweifel darüber besteht das Herr M. die Dauer seines Visums selbstständig verlängern wird.
Die Beziehung zwischen Herrn M. und meiner Tochter M. P. besteht schon seit 2010, und die dadurch verbundenen Besuche können sie durch die Kopien ihres Reisepasses entnehmen. Zudem absolvierte meine Tochter 2012/2013 ein Erasmus-Auslandjahr an der Sabanci University und lebt in diesem Zuge auch mit Herrn M. in einer Gemeinsamen Wohnung, anbei auch die Bestätigung der Aufnahmebestätigung der Sabanci University. Im Zuge dieses Auslandsaufenthalts erhielt ich auch die Möglichkeit Herrn M. sowie seinen Eltern persönlich kennenzulernen, und empfand ihn und seine Familie als überaus nette, offene sowie moderne Personen.
Da die Sabanci Universität und die Zeit in Istanbul meine Tochter enorm begeistert hat wird sie nach Beendigung ihres Bachelors im Fach „Geschichte und Kultur des Vorderen Orients mit Schwerpunkt: Islamwissenschaft“ sich für den Masterstudiengang Culturel Studies an der genannten Uni sowie der Bogazici University und Galatasaray University bewerben.
M. M. arbeitet in dem Textilunternehmens seines Onkels (N. M.) in dem sein Vater (M. M.) stiller Teilhaber ist. Voraussichtlich wird Herr M. dieses Unternehmen in späteren Jahren auch übernehmen und leiten, da er schon zum jetzigen Zeitpunkt ein gewichtiger Angestellter ist.
Auch die Familiären Beziehungen Herrn M. sind in Istanbul sehr eng verwurzelt, alle seine Familienmitglieder leben in Istanbul und die engsten auch im selben Bezirk (Esenler).
Ich hoffe, dass durch mein Schreiben deutlich wurde, dass die Beziehung meiner Tochter und Herrn M. eine ernstzunehmende langjährige Partnerschaft darstellt. Die beiden ihre Zukunft in der Türkei sehen und sie dorthin auch Planen, und Herr M. soziale und wirtschaftliche Verpflichtungen in der Türkei so stark sind, das ein Fernbleiben seinerseits unvorstellbar sind.

Mit freundlichen Grüßen,




Vielen Dank im vorraus!
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.11.2013 um 19:21:36
 
Das wird so abgelehnt werden. Die Remonstration kann nur der Betroffene selbst machen, also der Schwiegersohn in Spe.
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madita1402
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.11.2013 um 19:51:36
 
Hab ich mir fast gedacht, wenn er jetzt ein deutsches Schreiben vorlegt wäre das glaubwürdig? Da er dem deutschen nicht mächtig ist.

Vielen Dank!
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grisu1000
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Antwort #3 - 15.11.2013 um 20:22:33
 
madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 19:51:36:
Hab ich mir fast gedacht, wenn er jetzt ein deutsches Schreiben vorlegt wäre das glaubwürdig? Da er dem deutschen nicht mächtig ist. 


Natürlich kann er ein deutsches Schreiben vorliegen. Wer ihm das aufsetzt ist unerheblich. Es muss nur seine Unterschrift darunter sein und er muss als Absender erkennbar sein, also in seinem Namen geschrieben sein.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 15.11.2013 um 20:23:59
 
Und er sollte präzise wissen, was drinsteht, damit er Fragen dazu beantworten kann.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.11.2013 um 20:28:01
 
madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 18:32:40:
das es kein Zweifel darüber besteht das Herr M. die Dauer seines Visums selbstständig verlängern wird. 

??? selbständig verlängern = sich illegal aufhalten?
kein Zweifel besteht dass er das tun wird?

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madita1402
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.11.2013 um 20:35:11
 
tiggger schrieb am 15.11.2013 um 20:28:01:
??? selbständig verlängern = sich illegal aufhalten?
kein Zweifel besteht dass er das tun wird?



Entschuldige, mir wird nicht ganz klar was du damit sagen möchtest. Gefällt dir meine Formulierung nicht?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.11.2013 um 20:44:43
 
madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 20:35:11:
Entschuldige, mir wird nicht ganz klar was du damit sagen möchtest. Gefällt dir meine Formulierung nicht?

Doch im finde sie wunderschön. Aber vielleicht nicht so gut für eine Remonstration. Bedeutet das was Du geschrieben hast nicht in etwa:
'Ich möchte Ihnen darlegen, dass Herr M mit Sicherheit länger als erlaubt in D bleiben wird.'
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 15.11.2013 um 20:48:01
 
Ich halte die beiden letzten Absätze für brauchbar, die Remonstration zu begründen, allerdings strikt in der "Ich-Form" geschrieben.
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madita1402
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.11.2013 um 20:49:41
 
tiggger schrieb am 15.11.2013 um 20:44:43:
Doch im finde sie wunderschön. Aber vielleicht nicht so gut für eine Remonstration. Bedeutet das was Du geschrieben hast nicht in etwa:
'Ich möchte Ihnen darlegen, dass Herr M mit Sicherheit länger als erlaubt in D bleiben wird.'


Freut mich, dass meine Ausführung dich so amüsiert hat, wie schon oben erwähnt war es nicht ausformuliert. Und wie grisu1000 es mir netterweise erklärt hat, muss das Schreiben eh komplett geändert werden.

Trotzdem vielen Dank für dein Anmerkung.
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madita1402
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Antwort #10 - 15.11.2013 um 20:50:56
 
reinhard schrieb am 15.11.2013 um 20:48:01:
Ich halte die beiden letzten Absätze für brauchbar, die Remonstration zu begründen, allerdings strikt in der "Ich-Form" geschrieben.



Vielen Dank! Bin gerade am Verfassen, wäre sehr nett wenn du später einen Blick darauf werfen könntest.
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madita1402
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Antwort #11 - 15.11.2013 um 21:37:07
 
Sooo.... Zweiter Versuch!

Sehr geehrte Damen oder Herren,
zu meinem Bedauern musste ich leider feststellen, dass mein Visumsantrag abgelehnt wurde. In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht das ich die Dauer meines Visums selbstständig verlängern werde.
Seit 2010 bin ich in einer festen Partnerschaft mit M. P., da unsere Beziehung nun seit einigen Jahren besteht entstand der Wunsch auch ihr Heimatland zu besuchen. Besonders die Weihnachtszeit empfand ich als geeigneten Zeitpunkt um die deutsche Kultur und ihre Traditionen kennenzulernen. Insbesondere auch Mitglieder ihrer Familie kennenzulernen die ich noch nicht getroffen habe.
Zudem lebten wir von August 2012 bis August 2013 zusammen in einem Haushalt, da Frau P. im Rahmen eines Erasmus-Auslandsjahres an der Sabanci University studierte.
Seit drei Jahren arbeite ich im Textilunternehmen meines Onkels (N. M.), in dem mein Vater (M. M.) stiller Teilhaber ist. Voraussichtlich werde ich, wenn mein Onkel in Rente gehen wird, seine Position übernehmen und das Unternehmen weiterführen und leiten.
Außerdem möchte ich erwähnen das meine Verwandtschaftlichen Beziehungen in der Türkei sehr stark verwurzelt sind, alle meine engeren Verwandten Leben in Istanbul und/ oder wohnen sogar im selben Bezirk wie ich (Istanbul / Esenler). Keiner meiner Verwandten oder Freunden lebt in Deutschland. Somit sind meine wirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen so erheblich, dass ein Fernbleiben meinerseits unvorstellbar ist.
Ich möchte nochmals betonen, dass ich keinerlei Absichten hege in Deutschland zu leben und/ oder zu arbeiten, ich und meine Verlobte Frau P. sehen beide unsere Zukunft in der Türkei. Durch ihr Jahr in Istanbul lernte sie Sprache und Kultur kennen, und wird sich auch im nächsten Jahr für einen Masterstudiengang an verschiedenen Universitäten der Stadt bewerben.
Ich hoffe inständig dass Sie sich meinen Antrag erneut vornehmen und möglicherweise Ihre Entscheidung revidieren.

Hochachtungsvoll,


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« Zuletzt geändert: 15.11.2013 um 21:47:38 von madita1402 »  
 
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Antwort #12 - 16.11.2013 um 08:13:11
 
madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 21:37:07:
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht das ich die Dauer meines Visums selbstständig verlängern werde. 


Hier schreibst du das du nicht pünktlich ausreisen wirst!

Richtig müsste es heissen:
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht das ich die Dauer meines Visums NICHT selbstständig verlängern werde.

oder eindeutiger:
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass kein Zweifel daran besteht, das ich vor Ablauf des Visum ausreisen werde
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reinhard
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Antwort #13 - 16.11.2013 um 11:51:56
 
madita1402 schrieb am 15.11.2013 um 21:37:07:
Sehr geehrte Damen oder Herren,
zu meinem Bedauern musste ich leider feststellen, dass mein Visumsantrag abgelehnt wurde. In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass es kein Zweifel darüber besteht, dass ich natürlich pünktlich ausreisen werde.

Seit 2010 bin ich in einer festen Partnerschaft mit M. P., da unsere Beziehung nun seit einigen Jahren besteht entstand der Wunsch auch ihr Heimatland zu besuchen. Besonders die Weihnachtszeit empfand ich als geeigneten Zeitpunkt um die deutsche Kultur und ihre Traditionen kennenzulernen. Insbesondere auch Mitglieder ihrer Familie kennenzulernen die ich noch nicht getroffen habe.
Zudem lebten wir von August 2012 bis August 2013 zusammen in einem Haushalt, da Frau P. im Rahmen eines Erasmus-Auslandsjahres an der Sabanci University studierte. Ich möchte allerdings gerade nicht nach Deutschland umsiedeln, deshalb das Besuchsvisum, sondern möchte nur für eine begrenzte Zeit zu Besuch nach Deutschland. Der Grund dafür ist, dass ich zwar im Winter längere Zeit frei machen kann, auf Dauer aber in meiner Heimat leben will und muss.

Seit drei Jahren arbeite ich im Textilunternehmen meines Onkels (N. M.), in dem mein Vater (M. M.) stiller Teilhaber ist. Ich bin dafür vorgesehen, wenn mein Onkel in Rente gehen wird, seine Position zu übernehmen und das Unternehmen weiterzuführen und zuleiten.

Außerdem möchte ich erwähnen das meine verwandtschaftlichen Beziehungen in der Türkei sehr stark sind, alle meine engeren Verwandten Leben in Istanbul und/ oder wohnen sogar im selben Bezirk wie ich (Istanbul / Esenler). Keiner meiner Verwandten oder Freunden lebt in Deutschland. Somit sind meine wirtschaftlichen und sozialen Verpflichtungen so erheblich, dass ein Fernbleiben meinerseits unvorstellbar ist.

Ich möchte nochmals betonen, dass ich keinerlei Absichten hege in Deutschland zu leben und/ oder zu arbeiten, meine Verlobte Frau P. und ich sehen beide unsere Zukunft in der Türkei. Durch ihr Jahr in Istanbul lernte sie Sprache und Kultur kennen, und wird sich auch im nächsten Jahr für einen Masterstudiengang an verschiedenen Universitäten der Stadt bewerben.

Ich hoffe inständig dass Sie sich meinen Antrag erneut vornehmen und möglicherweise Ihre Entscheidung revidieren.

Hochachtungsvoll,






Ich habe ein wenig drin rumkorrigiert.
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Antwort #14 - 16.11.2013 um 22:13:16
 
reinhard schrieb am 16.11.2013 um 11:51:56:
Ich habe ein wenig drin rumkorrigiert. 



Tausend Dank an alle! Noch eine Frage, wäre es sinnvoll die Remonstration von einem Anwalt aufsetzten zulassen?
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