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Remonstrationsschreiben (Gelesen: 11.569 mal)
DeltaLimaBravo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 17.11.2013 um 03:32:56
 
Hallo Madita,

Du machts gerade genau den gleichen Fehler wie ich damals bzw wie viele andere auch Zwinkernd

Visumantrag stellt immer nur der Besucher. Er allein ist Ansprechpartner der Botschaft. Er allein kann eine Remonstration machen und begründen.

Er kann Dich aber auch damit beauftragen und Dir eine Vollmacht dafür geben. Das macht Sinn wenn er selbst sich vielleicht nicht so gut ausdrücken kann oder wenn er die Prozedur nicht gut kennt.

Wenn er selbst remonstriert, dann muss er versuchen der Botschaft zusätzliche Nachweise und Dokumente vorzulegen, die seine Rückkehrwilligkeit unterstreichen. In dem Fall schreibt er selbst das Remonstrationsschreiben in seiner Landessprache oder eben in der Sprache die die Botschaft akzeptiert. Du kannst ihn dabei unterstützen wenn Du ihm Deinen Brief gibst, wo Du Deine Sicht der Dinge schilderst, warum aus Deiner Sicht kein Risiko besteht dass er das Visum missbraucht.

Wenn er aber Dich mit der Remonstration beauftragt, dann muss er Dir eine Vollmacht ausstellen. Die musst Du der Botschaft vorlegen bzw dem Remonstrationsschreiben beifügen. Du kannst das Remonstrationsschreiben in Deinem Namen verfassen und musst aber auch alle anderen zusätzlich nützliche Belege sammeln und einreichen. In dem Moment bist Du sozusagen der Anwalt Deines Freundes und musst versuchen seinen "Fall" optimal zu bearbeiten.

Das ist nicht ohne! Du musst bereit sein Dich in die ganze Visumsache einzuarbeiten. Du musst Foren nach nützlichen Infos durchkämmen, den Visacodex und das Visahandbuch zumindestens überfliegen, musst wissen was es mit Nachweis der Rückkehrwilligkeit auf sich hat, wo die Fallstricke liegen.   

Du kannst Dir natürlich auch Rat bei einem Anwalt einholen. Es sollte dann aber auch ein spezialisierter Awalt sein der sich mit sowas gut auskennt. Eine Erstberatung ist nicht allzu teuer und kann schon viel Tipps bringen.

Wünsch Euch gutes Gelingen
Chuck
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 17.11.2013 um 12:11:53
 
Wenn er selbst remonstriert, belegt er damit auch seine Verwurzelung im Herkunftsland.

Wenn die Freundin (mit Vollmacht) remonstriert, weist sie damit darauf hin, dass sie in Deutschland lebt und er möglicherweise am Ende der Visumzeit sich noch umentschließen könnte.

Ich rate also dazu, dass er so selbstständig wie möglich auftreten sollte.
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madita1402
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Antwort #17 - 17.11.2013 um 12:38:12
 
DeltaLimaBravo schrieb am 17.11.2013 um 03:32:56:
Visumantrag stellt immer nur der Besucher. Er allein ist Ansprechpartner der Botschaft. Er allein kann eine Remonstration machen und begründen. 



Hallo Chuck,

das wurde mir auch schon mitgeteilt, deswegen habe ich ein zweites Schreiben aufgesetzt in seiner Sicht. Das findest du am Ende der ersten Seite. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes stand das ein deutsche Schreiben eine Schnellere Bearbeitung erhalten, ich hätte dann somit sein schreiben "nur" übersetzt.

War die Remonstration bei euch Erfolgreich?

LG Madita
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madita1402
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Antwort #18 - 17.11.2013 um 12:39:43
 
reinhard schrieb am 17.11.2013 um 12:11:53:
Wenn er selbst remonstriert, belegt er damit auch seine Verwurzelung im Herkunftsland.

Wenn die Freundin (mit Vollmacht) remonstriert, weist sie damit darauf hin, dass sie in Deutschland lebt und er möglicherweise am Ende der Visumzeit sich noch umentschließen könnte.

Ich rate also dazu, dass er so selbstständig wie möglich auftreten sollte. 



Das ist ein sehr guter Einwand! Danke für den Tipp!
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 17.11.2013 um 15:56:37
 
Nochmal zum Abgleich mit dem Schreiben: für einen wie langen Aufenthalt wurde das Visum beantragt?
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madita1402
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #20 - 17.11.2013 um 17:53:07
 
tiggger schrieb am 17.11.2013 um 15:56:37:
Nochmal zum Abgleich mit dem Schreiben: für einen wie langen Aufenthalt wurde das Visum beantragt? 


Nein für lediglich 3 Wochen, im Zeitraum vom 20.12.2013 - 09.01.2013
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 17.11.2013 um 20:11:31
 
Hat er eine Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum?
Beweise für seine Anstellung (Kontoauszüge mit dem Gehalt), Steuererklärung?
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madita1402
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Antwort #22 - 17.11.2013 um 20:31:25
 
tiggger schrieb am 17.11.2013 um 20:11:31:
Hat er eine Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum?
Beweise für seine Anstellung (Kontoauszüge mit dem Gehalt), Steuererklärung? 


Hat er alles zum Visumsantrag hinzugefügt.
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madita1402
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Antwort #23 - 28.11.2013 um 11:01:29
 
Hallo,

kurzes Update. Mein Freund wurde heute vom Konsulat angerufen, und wurde zu einem Gespräch am Mittwoch (04.01.13) eingeladen.

LG

Madita
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lottchen
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Antwort #24 - 28.11.2013 um 13:31:40
 
Das macht ja nun eigentlich wenig Sinn, da der Gesprächstermin kurz vor Ablaufen des beantragten Visums liegt. Somit hat sich zumindest dieser Visumsantrag eh erledigt...
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grisu1000
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Antwort #25 - 28.11.2013 um 14:14:03
 
lottchen schrieb am 28.11.2013 um 13:31:40:
Das macht ja nun eigentlich wenig Sinn, da der Gesprächstermin kurz vor Ablaufen des beantragten Visums liegt. Somit hat sich zumindest dieser Visumsantrag eh erledigt...


Villeicht kann er nachträglich Urlaub erhalten. Sollte dem Antrag doch noch zugestimmt werden, macht es schon Sinn ihn auch zu nutzen. Damit hat man dann bei Rückkehr sein Zuverlässigkeit schon einmal nachgewiesen, was bei zukünftigen Anträgen durchaus hilft.

Nicht hinzugehen, bedeutet einen rechtskräftig abgelehnten Visaantrag in den Akten zu haben. Das macht es beim nächsten mal nicht leichter.
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madita1402
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Antwort #26 - 28.11.2013 um 14:28:28
 
lottchen schrieb am 28.11.2013 um 13:31:40:
Das macht ja nun eigentlich wenig Sinn, da der Gesprächstermin kurz vor Ablaufen des beantragten Visums liegt. Somit hat sich zumindest dieser Visumsantrag eh erledigt... 



Hatte mich verschrieben, ich meinte 4.12.2013.... also alles noch vor der geplanten Abreise.
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madita1402
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Antwort #27 - 06.12.2013 um 13:09:46
 
Es hat geklappt! Mein Freund hat heute den Anruf erhalten, dass sein Visum bewilligt worden ist !! Nach einem sehr mysteriösen Interview in dem eine Scheibe zwischen ihm und seinem Gegenüber war, hatten wir schon keine Hoffnung mehr und nun das Smiley

Vielen Dank nochmal für all die hilfreichen Tipps!

LG

Madita
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Aloha2013
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #28 - 07.12.2013 um 12:07:21
 
Die Remonstration muss nicht von dem Antragsteller geschrieben werden - mein Vater hat das damals für meinen Freund auch gemacht! Allerdings hat mein Freund vorher ein Schreiben aufgesetzt, welches besagt, dass mein Vater die Vollmacht bekommt. Es ging problemlos und mein Freund durfte daraufhin ein neues Visum beantragen, welches er bekommen hat. Ich war vorher auch beim Anwalt, der uns wenig Hoffnung gemacht hat, aber wie gesagt: Es ist wirklich möglich (wir haben ca. 1,5/2 Seiten Text abgegeben). Das einzige, was komisch war, ist, dass sie trotzdem meinem Freund geantwortet haben und nicht meinem Vater.

Oops: Lesen hilft...sehe gerade, dass das auf der 2. Seite schon steht Smiley sorry
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Bohdan
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Antwort #29 - 09.12.2013 um 00:47:23
 
Ich denke, ein Remonstrationsschreiben sollte möglichst sachlich sein und eingehende persönliche Argumente darlegen. Sicher kann ein Anwalt noch bessere Argumente finden, es kann aber auch sein, dass sich der Angeschriebene dann erst recht auf den Schlips getreten fühlt.

Und bitte "Mit freundlichen Grüßen" unterschreiben, "Hochachtungsvoll" ist heute eher eine Formel, wenn man genau das Gegenteil meint.

Hups, habe erst jetzt gelesen, dass es sich erledigt hat. Glückwunsch! Smiley
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