Hallo Madita,
Du machts gerade genau den gleichen Fehler wie ich damals bzw wie viele andere auch
Visumantrag stellt immer nur der Besucher. Er allein ist Ansprechpartner der Botschaft. Er allein kann eine
Remonstration machen und begründen.
Er kann Dich aber auch damit beauftragen und Dir eine Vollmacht dafür geben. Das macht Sinn wenn er selbst sich vielleicht nicht so gut ausdrücken kann oder wenn er die Prozedur nicht gut kennt.
Wenn er selbst remonstriert, dann muss er versuchen der Botschaft zusätzliche Nachweise und Dokumente vorzulegen, die seine Rückkehrwilligkeit unterstreichen. In dem Fall schreibt er selbst das Remonstrationsschreiben in seiner Landessprache oder eben in der Sprache die die Botschaft akzeptiert. Du kannst ihn dabei unterstützen wenn Du ihm Deinen Brief gibst, wo Du Deine Sicht der Dinge schilderst, warum aus Deiner Sicht kein Risiko besteht dass er das Visum missbraucht.
Wenn er aber Dich mit der
Remonstration beauftragt, dann muss er Dir eine Vollmacht ausstellen. Die musst Du der Botschaft vorlegen bzw dem Remonstrationsschreiben beifügen. Du kannst das Remonstrationsschreiben in Deinem Namen verfassen und musst aber auch alle anderen zusätzlich nützliche Belege sammeln und einreichen. In dem Moment bist Du sozusagen der Anwalt Deines Freundes und musst versuchen seinen "Fall" optimal zu bearbeiten.
Das ist nicht ohne! Du musst bereit sein Dich in die ganze Visumsache einzuarbeiten. Du musst Foren nach nützlichen Infos durchkämmen, den Visacodex und das Visahandbuch zumindestens überfliegen, musst wissen was es mit Nachweis der Rückkehrwilligkeit auf sich hat, wo die Fallstricke liegen.
Du kannst Dir natürlich auch Rat bei einem Anwalt einholen. Es sollte dann aber auch ein spezialisierter Awalt sein der sich mit sowas gut auskennt. Eine Erstberatung ist nicht allzu teuer und kann schon viel Tipps bringen.
Wünsch Euch gutes Gelingen
Chuck