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Krankenversicherung für Ehemann (Gelesen: 1.956 mal)
Themen Beschreibung: Botschaft will KV für mind. 3 Monate vorgelegt bekommen. Welche Möglichkeiten gibt es?
TalkingMoose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.11.2013 um 10:39:40
 
Mein Mann beantragt im Dezember (nachdem er seine A1 Prüfung abgelegt hat) eine Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Nepal.

Ich bin im Moment noch in der Ausbildung zur Physiotherapeutin (also muss ich Schuldgeld zahlen und verdiene nichts) und deshalb in der Familienversicherung meines Vaters bei einer GKV.
Auf der Website der deutschen Botschaft in Kathmandu steht, dass mein Mann mindestens für die ersten drei Monate eine Krankenversicherung haben muss.

Ich war bei meiner Krankenversicherung und habe nach einer Studentenversicherung gefragt, über die ich meinen Mann mitversichern könnte. Mir wurde gesagt, dass es theoretisch möglich wäre, ich mich aber erst informieren sollte, ob mein Mann nicht Arbeitslosengeld kriegen könnte. Es würde wohl darauf hinauslaufen, dass er ALG beziehen muss, zumindest für den Zeitraum des Integrationskurses.
Wäre es dann sinnvoll eine private Reisekrankenversicherung für Ausländer über 3 Monate abzuschließen, damit er auf der Botschaft etwas vorlegen kann? Ist es danach problemlos möglich in eine GKV in Deutschland zu wechseln?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 15.11.2013 um 11:02:57
 
1. Seid ihr schon verheiratet? Wenn ja ist die reiseversicherung wertlos.
2. Wenn du studentenversicherung nimmst, dann dein Mann alg2 beantragt und erhält werdet ihr beide in eine bedarfsgemeinschaft geführt. D.h. Deine studentenversicherung wäre obsolet und die gesetzliche Versicherung würde vom jobcenter bezahlt werden.

ich würde die studentische Versicherung abschliesen, und dann beim jobcenter entsprechend beantragen und dadurch versicherungslücken vermeiden. Wenn dann alg 2 bewilligt wird, ist die studentische Versicherung automatisch durch das jobcenter abgelöst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.11.2013 um 11:18:42
 
Zunächst mal ist zu sagen, dass das Verlangen einer Krankenversicherung im Rahmen einer Familienzusammenführung zu einer deutschen Staatsangehörigen gesetzlich nicht gedeckt ist. Aber das wird (leider) immer wieder ignoriert. -

Ich würde freilich schon im eigenen Interesse eine Reisekrankenversicherung, die den Visazeitraum und die wichtigsten Krankheitsrisiken abdeckt, abschließen. (Man denke nur mal, dass irgendwie ein Unfall passiert, und dann keinerlei versicherungsschutz besteht.) - Diese könnte dann bei der Auslandsvertretung vorgelegt werden.

Einer späteren Aufnahme in die GKV steht das nach meiner Kenntnis nicht entgegen. - Da Du von Deinem "Mann" sprichst, nehme ich an, dass Ihr bereits verheiratet seid. Dann wäre eine Versicherung im Rahmen der Familienversicherung möglich.


=schweitzer=



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lottchen
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Antwort #3 - 15.11.2013 um 12:16:17
 
Aras schrieb am 15.11.2013 um 11:02:57:
1. Seid ihr schon verheiratet? Wenn ja ist die reiseversicherung wertlos.


Warum? Wie schweitzer schon schrieb, die (meisten) Botschaften verlangen diese 3-Monats-Versicherung. Dann hat man nur die Wahl, das Ding einfach zu bezahlen (hat mein Mann auch gemacht) oder sich mit der Botschaft rumzustreiten und zu erfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die das verlangen. 
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Aras
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Antwort #4 - 15.11.2013 um 13:31:02
 
Du verstehst mich falsch.

Es geht ja nicht um ein "Visum" im Sinne von Besuchervisum. Sondern sobald der Ehepartner in Deutschland ist kriegt er seine Aufenthaltserlaubnis. Dadurch wäre bei gesetzlicher Krankenversicherung der Ehepartner automatisch versichert.

Ich gehe davon aus, dass dieses Dokument gemeint ist:
http://www.kathmandu.diplo.de/contentblob/3189216/Daten/2570756/dld_family_reuni...

Zitat:
Health insurance valid for Germany and covering at least the first three months of the stay in
Germany, original and two copies (spouses and children of EU-nationals are exempted).


Ehepartner von EU-Bürgern, also auch Deutsche,  sind vom Nachweis der Krankenversicherung ausgenommen.


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TalkingMoose
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Antwort #5 - 15.11.2013 um 15:08:31
 
Erstmal, ja wir sind bereits verheiratet.

Oh, den Abschnitt, dass Ehepartner ausgenommen sind, habe ich wohl überlesen. Aber trotzdem sollte er ja spätestens eine KV haben, wenn er in Deutschland einreist, wie schweitzer schon geschrieben hat.
Dann werde ich wohl eine Studentenversicherung abschließen, in der mein Mann dann mitversichert wird, bis er ALG 2 bekommt. Die Versicherung wird mir bestimmt irgendeine Bestätigung ausstellen können, dass er über mich versichert wird (es ist zwar nicht verlangt, aber letztes Mal haben wir positive Erfahrungen damit gemacht, dass wir den Papierkram komplett fertig und auch einige zusätzliche Sachen bereit hatten).
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