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Reise nach Marokko (Gelesen: 1.695 mal)
Missy66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.11.2013 um 20:45:40
 
Guten Abend,

ich würde gern mit 2 Kindern nach Agadir, Marokko reisen, 2 Wochen Urlaub machen. Mein Mann bleibt mit der leibl. Tochter Zuhause. Meine Frage wäre, könnte ich Probleme beim Ausreisen bekommen, da wir alle 3 einen marokk. Nachnamen tragen. Meine Mädchen sind aber nicht von ihm adoptiert, haben halt nur die Namensänderung. Könnten wir trotzdem Probleme bei der Ausreise bekommen?Ich könnte natürlich für die Kinder die internat. Geburtsurkunden mitnehmen, aber ich bin ja mit ihm verheiratet. Müsste ich ein Schreiben meines Mannes mitführen, dass ich ausreisen darf? Bin ja keine Marokkanerin.
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Frank1010
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 15.11.2013 um 07:50:33
 
Deutscher Pass? Und die kids sind in Deinem Pass eingetragen? Oder haben einen eigenen?

Wenn Du mit den kids eingereist bist darfst Du auch wieder ausreisen. Habe 2 Jahre in Marokko gelebt und meine ex ist damals mehrfach mit der Tochter  (damals 6 Jahre alt) ein- und wieder ausgereist ohne das sich irgendjemand darum gekümmert hätte.

Gruss
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planloser
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.11.2013 um 08:12:57
 
Frank1010 schrieb am 15.11.2013 um 07:50:33:
Deutscher Pass? Und die kids sind in Deinem Pass eingetragen? Oder haben einen eigenen?




Seit 26. Juni 2012 müssen Kinder einen eigenen Reisepass haben, die Eintragungen im Pass eines Elternteils sind seit diesem Tag ungültig.
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Frank1010
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.11.2013 um 09:17:55
 
OK. Ändert aber nix an der Frage ob es sich um deutsche oder marokkanische Pässe handelt. Mit deutschen Pässen gibt es da überhaupt keine Probleme.

Gruss
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 15.11.2013 um 10:55:46
 
Frank1010 schrieb am 15.11.2013 um 09:17:55:
Mit deutschen Pässen gibt es da überhaupt keine Probleme.

Wenn die Kinder (neben der deutschen) auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sie mit dem marokkanischen Pass in Marokko ein- und ausreisen und werden dort als Inländer behandelt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 15.11.2013 um 12:26:36
 
Missy66 schrieb am 14.11.2013 um 20:45:40:
Müsste ich ein Schreiben meines Mannes mitführen, dass ich ausreisen darf?


Kann nicht schaden. Aber dann laß ihn gleich reinschreiben, dass Du mit den Kindern ein- und ausreisen darfst wie Du möchtest. Falls jemand in Marokko an der Grenze Schwierigkeiten macht hätte ich keine Lust dann erst mal Nachweise anbringen zu müssen, dass es "nur Deine" und nicht auch seine Kinder sind.

Gibt es kein Marokko-Reiseforum bzw. binationales Forum Marokko? Die Leute dort kennen sich mit der marokkanischen Rechtslage dahingehend sicher gut aus.
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