Hallo zusammen,
wie ich schon woanders geschrieben habe, möchte ich meinen ägyptischen Verlobten heiraten. Ich habe nun eine spezielle Frage zum Unionsrecht.
Ich bin Deutsche, lebe in D in grenznähe und arbeite in Österreich. Ich bin also Grenzgänger (steuerpflichtig in D). Wenn mein Zukünftiger dann die deutsche
AE erhält, gibt es eine Möglichkeit, dass er dann auch wie ich Grenzgänger wird und in Österreich arbeiten kann? Evtl. könnte er nämlich in der selben Firma arbeiten wie ich.
Ich bezweifle jedoch, dass dies mit der deutschen
AE möglich ist...
Was ich bisher über Freizügigkeit gelesen habe, gilt dies nur, wenn wir auch den Wohnsitz in dem anderen Land haben. Das möchte ich aber ungerne, da ich in D eine Eigentumswohnung habe und nicht umziehen möchte. Es sind auch nur 20 km.
In einem österreichischen Forum habe ich gelesen, dass es evtl. möglich wäre, auch bei Grenzgängern das Unionsrecht anzuwenden. Hat jemand eine Ahnung ob das möglich ist und welche Behörde dafür zuständig ist?
Vielen Dank schonmal und riesen Kompliment an das Forum, ich weiß gar nicht, was ich ohne machen würde...