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Dauer Visum FZF - welche Rechte? (Gelesen: 7.406 mal)
ladydi99
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i4a rocks!


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13.11.2013 um 18:35:22
 
Hallo zusammen!

Mein Mann hat am 11.10.13 das FZF-Visum in Izmir beantragt. Die Papiere wurden am 30.10. vom Bundesverwaltungsamt Köln in die ABH geschickt, sind dort allerdings nach Auskunft der ABH noch nicht angekommen bzw. wahrscheinlich einfach noch nicht bearbeitet.
Habe heute mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen, die mir mitgeteilt hat, dass dort akuter Personalnotstand herrsche und ich mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Monaten (!!!) rechnen müsste. Da ich eigentlich gehofft hatte, mein Mann wäre bis Weihnachten hier, bin ich nun natürlich ziemlich enttäuscht.
Meine Frage: gibt es eine rechtliche Grundlage, welche die Dauer einer solchen Bearbeitung regelt?
Meint Ihr, es bringt was, dort nochmal anzurufen, um denen ein bisschen Druck zu machen?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!!!
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marmelade
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Antwort #1 - 14.11.2013 um 00:51:28
 
Wenn du dort weiterhin anrufst und jetzt auch noch druck machen willst erreichst du nichts.sie werden von dir nur genervt sein und im schlimmsten fall die akter zur seite legen.
Auf den Botschaft seiten steht immer eine Bearbeitung von 2 bis 6 monate.
Und bei euch ist es gerade mal ein monat her.

Ich denke auch dieses jahr wird es nichts mehr.nur mit ganz viel Glück. Du bist ja nicht die einzigste und sie überprüfen jeden fall einzeln.

Die akten werden nicht geöffnet und sofort wieder geschlossen.



Ich selbst warte schon seit drei Monaten und glaube nicht das mein noch dieses jahr kommt.ich rechne sogar erst in februar.

Dezember sind viele Feiertage das arbeiten die deutschen Botschaften und Ausländer Behörden nicht.

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Aras
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Antwort #2 - 14.11.2013 um 08:52:09
 
marmelade schrieb am 14.11.2013 um 00:51:28:
Wenn du dort weiterhin anrufst und jetzt auch noch druck machen willst erreichst du nichts.sie werden von dir nur genervt sein und im schlimmsten fall die akter zur seite legen.


das wäre ein Grund für eine Untätigkeitsklage. Wenn ein Verwaltungsvorgang mehr als drei Monate braucht, obwohl kein Grund für eine längere bearbeitsungsdauer angegeben wird dann ist es definitiv einklagbar.

Ein Saisonbedingtes Personaldefizit kann so ein Grund für eine längere Bearbeitungsdauer sein. Ein generelles personaldefizit hingegen nicht.

Gibts bei einem Türken nicht eine Möglichkeit durch das assoziativabkommen einzureisen?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 14.11.2013 um 09:26:28
 
Aras schrieb am 14.11.2013 um 08:52:09:
Gibts bei einem Türken nicht eine Möglichkeit durch das assoziativabkommen einzureisen?


Ohne Visum geht das nicht.
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marmelade
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Antwort #4 - 14.11.2013 um 09:34:00
 
Aras schrieb am 14.11.2013 um 08:52:09:
das wäre ein Grund für eine Untätigkeitsklage. Wenn ein Verwaltungsvorgang mehr als drei Monate braucht, obwohl kein Grund für eine längere bearbeitsungsdauer angegeben wird dann ist es definitiv einklagbar.

Ein Saisonbedingtes Personaldefizit kann so ein Grund für eine längere Bearbeitungsdauer sein. Ein generelles personaldefizit hingegen nicht.

Gibts bei einem Türken nicht eine Möglichkeit durch das assoziativabkommen einzureisen?


das estmal zu beweisen ist schwer. Sie ruft ja auch schon nach ein monat dort an.wie willst du sehen das sie untätig sind.und wie gesagt auf den seiten der deutschen konsulate steht eine bearbeitungs zeit von 2 bis 6 monate.
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Aras
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Antwort #5 - 14.11.2013 um 10:22:27
 
marmelade schrieb am 14.11.2013 um 09:34:00:
das estmal zu beweisen ist schwer.

Aber zu behaupten, dass die Beamten die Unterlagen mit Absicht nicht bearbeiten geht dir so mir nichts dir nichts über die Tastatur?

Also nochmal: Wenn von vornherein (schriftlich!) erklärt wird, dass es zu einem Bearbeitungsstau kommt, weil zu wenig Personal da ist, dann ist das ein Grund dass man leider länger warten muss.

Wenn man aber weder bei Antragsabgabe einen schriftlichen Hinweis auf einen mögliche längere Bearbeitsungsdauer erhält, noch vor dem Ende der 3 monatigen Wartezeit ein Brief eintrudelt dass einem mitteilt, dass es länger dauert, dann gibt es nur drei Möglichkeiten:

1. Der Antrag wurde verloren,
2. Der Antrag wurde seit Antragsannahme nicht bearbeitet,
3. Der Antrag wurde schon beschieden, und der Betroffene wurde nicht informiert.

Also wenn es nachvollziehbar ist, dass es länger dauert, naja dann ist es leider so. Aber wenn man keine Antwort bekommt, und noch nichtmal offiziell weiß, dass es länger dauern wird, dann kann man klagen. Man sollte natürlich vorher fragen ob nicht schon beschieden wurde, und man es nicht weiß, aber wenn du garnicht nachfragst oder klagst, dann kann es sein dass du bis Sankt Nimmerleinstag wartest.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/BJNR000170960.html#BJNR000170960BJNG00100...

Zitat:
§ 75 VwGO

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

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reinhard
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Antwort #6 - 14.11.2013 um 12:10:37
 
Wenn es eine generelle Personalknappheit ist, also eine "Fehlplanung" der Verwaltungsspitze: Schreib direkt an die Verwaltungsspitze, also Bürgermeister / Bürgermeisterin (kreisfreie Stadt) oder Landrätin / Landrat (Landkreis). Einfach ein Brief mit einer freundlichen Beschwerde - diejenige, die mit Dir telefoniert hat, kann ja nichts dafür. An Landrat / Bürgermeister direkt richten und darum bitten, die Behörde so auszustatten, dass niemand länger als einen Monat warten muss.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 14.11.2013 um 12:25:07
 
reinhard schrieb am 14.11.2013 um 12:10:37:
diejenige, die mit Dir telefoniert hat, kann ja nichts dafür. An Landrat / Bürgermeister direkt richten und darum bitten, die Behörde so auszustatten, dass niemand länger als einen Monat warten muss. 

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass beim dauerhaften Zuzug aus bestimmten Ländern, etwas umfangreichere Recherchen und Ermittlungen erforderlich werden, die auch bei großzügigster Personalausstattung der ABH  kaum innerhalb eines Monats erfolgreich abgeschlossen werden können. Auf das Arbeitstempo dieser anderen Dienststellen haben weder Landrat noch Bürgermeister die Möglichkeit einer Einflussnahme.
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Aras
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Antwort #8 - 14.11.2013 um 12:41:58
 
Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Türkei kein Staat mit unsicherem Urkundenwesen ist. Zudem sollte hinlänglich bekannt sein, dass bei einer Familienzusammenführung die schützenswerte Ehe im Mittelpunkt steht.

Durch die Lektüre anderer Threads auf diesem Board sollte dir hinlänglich bekannt sein, dass laufende FZF-Anträge bei binationale Ehen vor Verwaltungsgerichte gelandet sind und es dann plötzlich ziemlich schnell ging.

Fraglich ist also ob es notwendig ist rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es hinlänglich bekannt ist, dass personeller Engpass besteht. Der beschriebene Flaschenhals ist die ABH. Da es dort personellen Engpass gibt, bedeutet dies dass es generell viele Anträge dort gibt. Somit hat der Landrat oder Bürgermeister eine Möglichkeit der Einflussnahme.
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Antwort #9 - 14.11.2013 um 13:19:23
 
Aras schrieb am 14.11.2013 um 12:41:58:
Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Türkei kein Staat mit unsicherem Urkundenwesen ist.


Die Recherchen haben aber nicht nur mit eventuell unsicheren Urkunden zu tun. In einigen Ländern kommen auch Sicherheitsanfragen dazu. Und die dauern eben halt nun mal etwas länger. Da kann die ABH gar nichts machen.
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Antwort #10 - 14.11.2013 um 13:39:17
 
Hier war aber die telefonische (also auch nicht nachweisbare) Auskunft, es würde wegen Personalnotstand in der Ausländerbehörde bis zu sechs Monaten dauern. Gerade beim Visumverfahren Türkei haben wir hier im Forum ja reichlich Fälle, bei denen es eher in einem Monat fertig war.

Insofern finde ich einen freundlichen Brief an den Landrat nicht übertrieben. Dauert 30 Minuten, kostet 58 Cent...
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Antwort #11 - 14.11.2013 um 13:45:08
 
also ich hab jetzt z.b. die botschaft angemailt, warum ich seit drei monaten immer noch keine auskunft habe was denn jetzt nun sei.nicht mal 15  minuten später  kam eine email zurück und darin stand das sie angeblich gerade letzte woche mit der ab kontakt hatten und  ich in kürze eingeladen werde.

hmm da frage ich mich auch jetzt schreiben die das nur weil sie noch nichts sagen können oder ist es wahr.ich kann nur abwarten.

habe auch oft überlegt es einzuklagen aber dann denke ich sie haben mir ja noch kein nein geben dann hat es jetzt eh kein sinn.

geduld geduld geduld ist das zauberwort.
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Antwort #12 - 14.11.2013 um 13:51:37
 
reinhard schrieb am 14.11.2013 um 13:39:17:
Hier war aber die telefonische (also auch nicht nachweisbare) Auskunft, es würde wegen Personalnotstand in der Ausländerbehörde bis zu sechs Monaten dauern. Gerade beim Visumverfahren Türkei haben wir hier im Forum ja reichlich Fälle, bei denen es eher in einem Monat fertig war.

Insofern finde ich einen freundlichen Brief an den Landrat nicht übertrieben. Dauert 30 Minuten, kostet 58 Cent... 


... und könnte sich vielleicht positiv auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der ABH auswirken.
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Antwort #13 - 14.11.2013 um 14:41:17
 
Vielen lieben Dank an Euch alle für die zum Teil sehr hilfreichen Antworten und Ideen!!

Ich werde nun versuchen, zunächst persönlich bei der Sachgebietsleiterin vorzusprechen oder Sie telefonisch zu erreichen.  Es geht mir ja auch darum, zu erfahren, ob die Unterlagen bei der ABH angekommen sind. Laut BVA wurden Sie ja am 30.10. schon an die ABH geschickt.

Ansonsten werde ich einen Brief an den Bürgermeister schicken evtl. mit dem Hinweis auf den Gesetzesauszug (Danke @Aras!!!).

Da ich Deutsche bin und die Sache eigentlich unproblematisch sein dürfte, hoffe ich auf baldige Bearbeitung.

Weiß jemand von Euch, ob die Unterlagen alle gleich behandelt werden oder ob es zeitlich gesehen von Vorteil ist, wenn der hier lebende Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?

Schönen Tag Euch allen!!
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reinhard
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Antwort #14 - 14.11.2013 um 14:44:28
 
Sie werden alle gleich behandelt, in der Regel nach Buchstabe (1. Buchstabe des Nachnamens) auf die Sachbearbeiter aufgeteilt. Da kann man dann Glück und Pech haben, wieviele Akten beim einen oder der anderen landen.

Von Telefonaten rate ich dringend ab, damit verzögert man alles. Am schnellsten geht es, sich nur an "höherer" Stelle zu beschweren, die Sachbearbeiter aber in Ruhe zu lassen und zu warten, bis die sich melden (in dem Moment, wo die Akte aufgeschlagen auf dem Schreibtisch liegt). Und wenn Du einen Termin hast: Hoffen, dass nicht 15 andere in der Zeit anrufen und Du wieder nach Hause geschickt werden musst.

Nachfragen per Mail finde ich in Ordnung, da kann die Behörde sich aussuchen, wann sie antwortet.
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