Hallo miteinander,
also kurz etwas zu meiner Person und dann zu meinem eigentlichen Problem.
Ich bin 1993 in Deutschland auf die Welt gekommen und besitze die vietnamesische Staatsbürgerschaft, da meine Eltern beide Vietnamesen sind. Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht, fange aber erst nächstes Jahr zum Studieren an und dachte mir, ich könnte mich ja jetzt mal um meine Einbürgerung kümmern. Gegen Ende Juli habe ich dann einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 des
StAG gestellt und vor drei Wochen Bescheid bekommen, dass alle Unterlagen soweit in Ordnung sind, jedoch noch die Einkommenssteuerbescheide des vergangenen Jahres meiner Eltern nachgereicht werden sollen. Gesagt, getan.
Gut, nun habe ich übermorgen einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin und ich habe die Befürchtung, dass mein Antrag abgelehnt wird, da
1. das zu versteuernde Einkommen meiner Eltern (beide selbstständig) evtl. zu gering ist
2. ich momentan "nichts" tue, außer auf 450-Euro-Basis jobben - ich fange erst zum SS 2014 mein Studium an.
Eine Freundin von mir meinte nämlich, dass es sein könnte, dass mein Antrag abgelehnt wird, da ich sozusagen "arbeitslos" bin.
Aber ich habe ja Absichten studieren zu gehen. Außerdem bin ich auch hier geboren. Was macht das für ein Unterscheid, ob jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft ein halbes Jahr nichts tut oder ob ICH ein halbes Jahr nichts tue.
Als Student werde ich ebenso "arbeitslos" sein - werde schlecht full-time jobben und gleichzeitig full-time studieren können.
Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Würde mich über ein paar Antworten freuen