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Adoption der Tochter meiner Verlobten in Peru wg. Aufenthalt in Deutschland (Gelesen: 6.544 mal)
Dik
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i4a rocks!


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12.11.2013 um 15:13:14
 
Hallo,
ich habe folgende Frage, auf die ich bisher hier im Forum noch keine Antwort gefunden habe.

Ich werde in Kürze meine Verlobte in Peru heiraten. Sie hat eine jetzt 17-jährige Tochter. Ich lebe nun schon seit weit über 2 Jahren  mit den beiden in Peru zusammen (mit sehr vielen Reisen meinerseits).
Da die Tochter nun schon das 16. Lebensjahr weit überschritten hat, suchen wir nun nach einer Möglichkeit, dass sie ohne Probleme mit uns nach Deutschland kommen kann, da dies ja ab dem 16. Lebensjahr leider nicht mehr automatisch funktioniert.
Wir haben in Peru die Adoption bereits eingeleitet, was auch von dieser Seite noch vor erreichen  des 18. Lebensjahres - zumindest vom peruanischen Anwalt zugesagt - abgeschlossen sein soll.

Hierzu meine Frage:
- wird diese Adoption in Peru auch in Deutschland ohne Probleme anerkannt, damit auch sie mit uns in Deutschland leben kann?

- ist es evtl. auch möglich, oder von Vorteil statt der Adoption in Peru die Adoption in Deutschland zu praktizieren (Zustimmung beider Elternteile und sämtliche Papiere sind kein Problem)?

Es sei noch gesagt, dass die Tochter im Goethe Institut deutsch lernt (jetzt bereits B1/2).

Vorab besten Dank für jeden Tipp.
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reinhard
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Antwort #1 - 12.11.2013 um 15:17:48
 
Dik schrieb am 12.11.2013 um 15:13:14:
Da die Tochter nun schon das 16. Lebensjahr weit überschritten hat, suchen wir nun nach einer Möglichkeit, dass sie ohne Probleme mit uns nach Deutschland kommen kann, da dies ja ab dem 16. Lebensjahr leider nicht mehr automatisch funktioniert.


Ich kann eine Kleinigkeit beitragen: Mit der Mutter zusammen (also auch ohne Adoption) ist das bis 18 Jahre möglich. Die "Deutschkenntnisse", die für 16- bis 18-jährige verlangt werden, beziehen sich auf die Einreise alleine (also: Mutter lebt schon länger in DE, und jetzt will 17-jährige Tochter nachkommen).

Zusammen mit der Mutter sind die Bestimmungen für 0- bis 18-Jährige gleich.

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Dik
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Antwort #2 - 12.11.2013 um 15:28:04
 
Das ist mir wirklich neu - auch nach Rücksprache mit einem deutschen Anwalt wurde ich darüber nicht informiert.
Gibt es das irgendwo "offiziell" nachzulesen?

Bitte um Entschuldigung, ich will hier nichts und niemanden in Frage stellen - einfach nur sicher sein.

Vielen Dank.
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Märchenprinz
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Antwort #3 - 12.11.2013 um 15:53:06
 
Dik schrieb am 12.11.2013 um 15:28:04:
irgendwo "offiziell" nachzulesen?


VwV
Zitat:
§ 32 Absatz 1 geht als Spezialregelung den Absätzen
2 und 3 vor. Es ist also in diesen Fällen
nicht erforderlich, dass auch die Voraussetzungen
der Folgeabsätze erfüllt sind.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.11.2013 um 17:31:23
 
Da § 32 AufenthG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/32.html) mittlerweile  neu gestaltet wurde kann man das auch direkt im Gesetz nachlesen:

Zitat:
Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.
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Dik
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Antwort #5 - 12.11.2013 um 19:33:09
 
Danke für die Beiträge.
Das klingt sehr interessant und ich werde diese Möglichkeit ins Auge fassen.
Aber die Zeit läuft uns davon und diese Möglichkeit ist nicht 100% sicher sondern hängt von einer Entscheidung ab.

Ich möchte daher die Adoption nicht aus dem Auge verlieren und bitte nochmals um Tipps zu diesem Thema.

Vorab vielen Dank.
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Dik
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Antwort #6 - 13.11.2013 um 13:11:16
 
Kann mir zu einer Adoption wirklich keiner etwas sagen?
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Runenwolf
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Antwort #7 - 13.11.2013 um 14:50:39
 
Dik schrieb am 13.11.2013 um 13:11:16:
Kann mir zu einer Adoption wirklich keiner etwas sagen? 


Adoptionen mit Auslandsberührung sind ein schwieriges Thema. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Da gibt es je nach Land viele Dinge zu beachten.
Beispielsweise muss das Haager Adoptionsüberbereinkommen zum Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beachtet werden.

Wenn die Adoption erfolgt ist, kannst du bei deinem zuständigen OLG die Prüfung der Wirksamkeit der ausländischen Adoption beantragen.

Je nachdem, ob es sich um eine schwache oder starke Adoption handelt, entfaltet diese andere Rechtswirkungen.

Sofern eine schwache Adoption ausgesprochen wird, gibt es die Möglichkeite, diese in Deutschland dann mittels eines Verfahrens in eine starke umzuwandeln. Wie sich das in eurem Fall auswirken könnte, da die Tochter ja schon 17 ist, kann ich nicht sagen.

Eine Adoption in Deutschland wäre dann möglich, wenn ihr hier leben würdet, das ist aber wohl nicht der Fall.
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Dik
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Antwort #8 - 13.11.2013 um 15:56:37
 
Wenn z. B. die Adoption in Peru vor dem 18. Lebensjahr der Tochter abgeschlossen ist, und ich die Prüfung bei dem zuständigen OLG auch noch vor dem vollenden des 18. Lebensjahres beantrage - gilt dann das peruanische Adoptionsdatum, das Datum der Beantragung beim OLG oder das Datum der evtl. Zustimmung des OLG?

Ich denke, das es eine Volladoption ist, da dies auf der Seite

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/BZAA/Adoptionswirkung...

des Bundesjustizamtes unter Peru so geschrieben steht.

Runenwolf schrieb am 13.11.2013 um 14:50:39:
Eine Adoption in Deutschland wäre dann möglich, wenn ihr hier leben würdet, das ist aber wohl nicht der Fall.


Ich bin Deutscher und lebe auch in Deutschland - nur verbringe ich viel Zeit mit meiner zukünftigen Familie in Peru, weil es halt momentan leider nicht anders geht - daher meine vielen Reisen.

Wäre eine Adoption in Deutschland in dieser Konstellation dann eventuell möglich - ohne der vorherigen Adoption in Peru?
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Dik
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Antwort #9 - 15.11.2013 um 11:33:49
 
Meine Frage noch einmal konkretisiert, da leider keine Antworten mehr kommt:

Ich bin Deutscher und habe meinen Wohnsitz in Deutschland.
Ich werde in Kürze meine Verlobte in Peru heiraten.
Wir wollen dann zusammen mit ihrer jetzt 17-jährigen Tochter in Deutschland leben.

Für meine Verlobte ist ja dann nachdem wir verheiratet sind der Aufenthalt in Deutschland kein Problem (hoffe ich).
Jedoch bin ich wegen dem Aufenthalt der Tochter ziemlich verunsichert, da Sie in ca. 5 Monaten 18 Jahre wird - und nach meinen bisherigen Informationen (also bevor ich zu diesem tollen Forum info4alien kam) dies nur noch mit einer Adoption - bevor die Tochter 18 Jahre alt ist funktioniert.

Wie bereits erwähnt, haben wir die Adoption in Peru bereits eingeleitet - aber dies dauert auch seine Zeit und ist, wenn es dumm läuft erst abgeschlossen, wenn die Tochter bereits 18 Jahre ist.

Daher wäre mir natürlich am liebsten, ich könnte die Adoption in Deutschland veranlassen.

Sollte das möglich sein - da ich ja meinen Wohnsitz in Deutschland habe - dass ich die Tochter in Deutschland adoptiere?

Zählt dann das Datum der Beantragung der Adoption - da sie ja jetzt noch nicht 18 Jahre ist, oder ist es dann evtl. schon zu spät- sollte sich die Adoption länger hinziehen?

Wir suchen halt nur einen sicheren Weg, damit wir alle zusammen - als Familie in Deutschland leben können.

Vorab vielen Dank für die Hilfe.
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Antwort #10 - 16.11.2013 um 20:37:23
 
Das Staatsangehörigkeitsgesetz StAG schreibt in §6:

§ 6
Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das
im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.

Meine Frage hierzu:

der Zeitpunkt des Annahmeantrags - bedeutet das, der Zeitpunkt der Antragstellung oder der Zeitpunkt des positiven Entscheides der Adoption???

Vorab vielen Dank  für eine Antwort.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 16.11.2013 um 20:58:45
 
siehe Dienelt in: OK-MNet-StAG (09.02.2011) mit Nachweisen zur BverwG-Rechtsprechung zu § 6 StAG - http://www.migrationsrecht.net/component/option,com_joomlaw/Itemid,232/commentid...

Wobei der Weg nicht gerade zielführend ist und ihr m.E nur unnötig Zeit verplempert da das Kind auch so ein Aufenthaltsrecht zusteht.
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Antwort #12 - 16.11.2013 um 21:15:00
 
Vielen Dank, dass ist - auch für Laien sehr gut beschrieben.

Noch eine Frage hierzu:

ist es ratsam, für eine Adoption - wie in meinem Fall, einen Anwalt hinzuzuziehen?
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Antwort #13 - 16.11.2013 um 21:42:00
 
Zitat:
Wobei der Weg nicht gerade zielführend ist und ihr m.E nur unnötig Zeit verplempert da das Kind auch so ein Aufenthaltsrecht zusteht.


die Adoption soll ja nur - eigentlich als Sicherheit , damit wir später alle zusammen in Deutschland leben können, sein.

Es fehlen halt nur noch ca. 5 Monate, bis die Tochter 18 Jahre ist. Die Hochzeit (zumindest geplant) ist in ca. 1,5 Monaten. Sollte es ein Problem geben - man kann ja nie wissen, habe ich zumindest dann den Adoptionsantrag gestellt.

Meine ursprüngliche Info war, dass dieses automatische Einbürgerung nur bis 16 Jahre möglich ist - dies ist eine Info von einem Anwalt für Ausländerrecht gewesen.
Erst in diesem Forum bekam ich diese Informationen, dass dies bis 18 Jahre möglich ist.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 16.11.2013 um 22:19:21
 
eine Antragstellung zusammen mit der Mutter vor Erreichen der Volljährigkeit würde den Anspruch auch dann wahren, wenn das Kind während des Visumverfahrens volljährig wird (BVerwG, Urteil vom 18.11.1997 - 1 C 22.96; Urteil vom 29.11.2012 - 10 C 11.12). Wird zwar knapp, aber nicht unmachbar.

Zur Adoption selbst kann ich nichts sagen, nicht mein Themenbereich, allerdings sollte die Thematik des Visumverfahrens nicht vergessen werden - sonst würde die Tochter evtl. am Ende ohne Nachzugsrecht dastehen.
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