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Einbürgerung als Türke ohne Militärdienst geleistet zu haben? (Gelesen: 7.383 mal)
TTB
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung als Türke ohne Militärdienst geleistet zu haben?
08.11.2013 um 14:02:06
 
Hallo,

zu meiner Vita:
ich bin 38 und werde im Februar 2014, 39 Jahre alt. Bin in Deutschland geboren und auch aufgewachsen. Spreche die türkische Sprache kaum, kann sie einfach nicht. Mehr als Hallo etc geht bei mir nicht.

Zur Sache:
Im Moment warte ich noch auf die Einbürgerungszusage seitens Deutschland, habe aber vom Sachbearbeiter, mündlich "grünes Licht" bekommen, denn, ich habe ein anderes problem, nämlich Türkei, Ausbürgerung und Militärdienst um es in einem Atemzug zu erwähnen.

Mein Ausweis bei den Türken läuft nächste Woche aus und ich habe erfahren, dass auch meine Freistellung vom Militär zur gleichen Zeit ausläuft und es auch keine weitere Verlängerung geben wird (sagte mir eine Sachbebarbeiterin vom türkischen Call Center Konsulat).
Ich habe natürlich darauf hin wie in Panik versucht mich schlauer zu machen und bin sozusagen hier gelandet.

Nun zu meiner Frage, in der Hoffnung das jemand sie beantworten kann.

Wird mich der türkische Staat aus der Staatsbürgerschaft auch OHNE Militärdienst geleistet oder freigekauft zu haben, entlassen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon einmal für eure Mühen Smiley
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Berliner101985
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.11.2013 um 17:55:51
 
Hi TTB,

Also meiner Einschätzung nach wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen, heißt Militärdienst machen, dann kriegst du deine Entlassungsurkunde.

Grund der Annahme ist diese Quelle:

http://www.konsolosluk.gov.tr/de/tr/sss/271/Turk_vatandasligindan_cikma_islemi_n...

Das ist die Konsulatseite, da gibt es ne F AQ. Dies ist aus der F AQ entnommen.

Mein türkisch ist auch nicht grad das Beste ich versuch dir mal so gut wie möglich zu übersetzen. (auch vlt für Andere interessant)

Dort steht ungefähr:

Wie lange dauert die Ausbürgerung? Stellt die Zurückstellung der Wehrpflicht ein Hindernis für die Ausbürgerung dar? Kann man später wieder türkischer Staatsbürger werden?

Anwort

Die Zurückstellung der Wehrpflicht stellt kein Hindernis dar für die Ausbürgerung. Aber sie kann 3-6 Monate dauern. Wenn die Ausbürgerung während der Zeit der Zurückstellung der Wehrpflicht nicht abgeschlossen ist und der Beantragende das 38 Lebensjahr vollendet hat/ist(?), so wird die Ausbürgerung aufgrund der Wehrpflicht abgelehnt. Diese Person muss 7668 Euro + eine Strafe bezahlen und den bezahlten Wehrdienst absolvieren. Es kann jederzeit wieder in die türkische Staatsangehörigkeit eingebürgert werden. Aber Personen, die ihren Wehrdienst nicht absolviert haben und ihre Staatsangehörigkeit gewechselt haben, müssen den Wehrdienst absolvieren. Diese Personen können durch Beantragung auch den bezahlten Wehrdienst ableisten.

Ich mein du musst ja noch die Einbürgerungszusage schriftlich bekommen und dann musst du zum Konsulat die Ausbürgerung beantragen und dann noch die Ausbürgerungszusage bekommen. Griesgrämig
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.11.2013 um 20:29:54
 
Zusätzlich kommt hinzu, dass ein "Freikaufen" von der Wehrpflicht in Höhe von 7668 € von Deutschland nicht als unzumutbare Härte angesehen wird. Daraus folgt, dass man entweder die Wehrpflicht leistet und/oder das Geld zahlt.

Ein "Drücken" von beiden Optionen geht nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.11.2013 um 08:21:38
 
Das trifft so pauschal nicht zu!

Zwar gibt es den "alten" § 12(3) nicht mehr, der die Möglichkeit der HvM aufgrund der Nicht-Entlassung wegen des nicht geleisteten Wehrdienstes möglich machte, aber hier greift die

Nr. 12.1.2.3.2.2 der VAH:

Zitat:
Macht der Herkunftsstaat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig, so ist dies eine unzumutbare Entlassungsbedingung, wenn der Einbürgerungsbewerber

a) über 40 Jahre alt ist und seit mehr als 15 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Herkunftsstaat hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland,
(...) oder

d) sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und die Leistung eines Ersatzdienstes durch den Herkunftsstaat nicht ermöglicht wird.

Kann die nach den Buchstaben a) bis d) unzumutbare Wehrdienstleistung durch Zahlung einer Geldsumme abgewendet werden („Freikauf“), so ist dies in der Regel unzumutbar, wenn das Dreifache eines durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens des Einbürgerungsbewerbers überschritten wird. ein Betrag von 5 112,92 Euro (umgerechnet von 10 000 DM) ist immer zumutbar.

- was im Umkehrschluss bedeutet, dass - in Relation zum Einkommen (s.o.) - höhere Beträge i.d.R. als nicht zumutbar angesehen werden können.

Somit kannst Du gute Karten haben, wenn es um HvM geht - Du musst halt nur noch zwei Jahre warten.

Und bedenke, dass Du dann aber, nach erfolgter EB - natürlich weiterhin türkischer Staatsangehöriger bist. Der Urlaub an der tr Riviera könnte sich dann ungeplant verlängern, wenn die tr. Militärbehörden meinen, Dir eine weitere AI-Unterkunft zur Verfügung stellen zu wollen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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TTB
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #4 - 11.11.2013 um 12:02:12
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Hinweise bis jetzt.
Ich war eben beim Konsulat und die haben mir meinen Militärdienst  bis ende diesen Jahres verlängert (mehr geht nicht).
Ausserdem sagten sie mir folgende Möglichkeiten falls ich mich ausbürgern lassen möchte.

- Die Ausbürgerung dauert ca. 3-6 Monate
- diese überschneidet sich mit meinem Militärdienst
- Möglichkeiten sind:
Mit Beziehung in Ankara es beschleunigen lassen VOR dem 31.12.2013 eine Ausbürgerungszusage zu bekommen. (Meine Antwort darauf war:"1. Ich/Wir sind keine Diplomaten und auch keine Familienmitglieder des Ministers und 2. wenn alles nur mit Vitamin B geht, dann werde ich mit Stolz auch 2 Jahre von mir aus warten und brauche mich nicht zu schämen, denn das sollten sich andere!"

Bei Überschneidung von Militärdienst und Ausbürgerung:
- warten
- je nach Antwort handeln
Das bedeutet, ich zahle 6000€ (es gibt auch keine Strafe etc oder ähnliches, man kann die 6000€ auch Jahre später zahlen, natürlich erhält man vorher zu 99% keinen Ausbürgerungsbescheid).

Sollte man sich dazu entscheiden den Betrag später zahlen zu wollen(müssen), darf man auf keinen Fall in die Türkei reisen.

Die Methode mit dem Warten und einen Ausbürgerungsbescheid OHNE Freikaufen funktioniert manchmal, aber oft läuft es nach Schema - Zahle und du darfst Raus.

Wortlaut vom Sachbearbeiter beim Konsulat.

Ich werde berichten.
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #5 - 12.11.2013 um 15:18:04
 
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