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Aufenthalsbescheinigung Rechtsstellung?? (Gelesen: 1.319 mal)
Merry1984
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i4a rocks!


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07.11.2013 um 18:02:12
 
Hallo zusammen,

ich habe mir für die deutsche Bootschafft in Iran eine Aufenthalsbescheinigung geholt. SO, nun habe ich festgestellt , dass auf dem Schreiben folgendes steht:

Rechtsstellung: deutsch/iranisch

Habe habe ja die deutsche Staatsangehörigkeit und deswegen mache ich mir etwas sorfen , dass die deutsche Bootschaft bzw. die Ausländerbehörde Probleme machen. (FZF zu deutschen keine bestimmes Einkommen notwendig)

Soll ich besser zum Bürgeramt gehen und um korrektur bitten? Also ich habe zwar auch einen iranischen Pass , jedoch wird der nur die die Reise nach IRan benötigt.

DANKE
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reinhard
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Antwort #1 - 07.11.2013 um 18:20:13
 
Was Du für Pässe hast, ist dafür egal.

Es kommt auf die Staatsangehörigkeiten an. Davon hast Du zwei (die iranische kannst Du ja nicht aufgeben), und das bescheinigt die Behörde.

(Etwas Falsches darf sie gar nicht bescheinigen.)
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Merry1984
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Antwort #2 - 07.11.2013 um 18:38:58
 
Heißt es dann bei mir FZF zu einem deutschen, oder FZF zu. Einem Ausländer? Wird die Behörde Probleme machen? Ich habe ja die deutsche Staatsangehörigkeit!
Sorry schreibe mit den handy
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Aras
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Antwort #3 - 07.11.2013 um 18:50:38
 
Für Deutschland bist du deutsch. Auch im Ausland. Fzf wäre also zu einem Deutschen und nicht zu einem Ausländer.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Merry1984
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Antwort #4 - 07.11.2013 um 18:52:24
 
Vielen Dank Smiley
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