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keine Geburtsurkunde keine Hochzeit- was ist mit Kind??? (Gelesen: 1.975 mal)
mausiii
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag keine Geburtsurkunde keine Hochzeit- was ist mit Kind???
30.10.2013 um 21:45:18
 
Hallo ihr lieben,
ich weiß nicht ob es schon einen ähnlichen Beitrag gibt aber ich brauche dringend hilfe
ich bin mit einem iraker verlobt.
Er ist seit mehr als 10 jahren in DE und hat einen irakischen pass und einen aufenthaltstitel
heiraten können wir in DE leider nicht, da er keine Geburtsurkunde besitzt und als Flüchling auch nicht einfach zurückreisen und eine holen kann

jetzt bin ich schwanger und dachte naja mit einer vaterschaftsanerkennung ist alles geregelt....nix wars....das standesamt teilt mir mit, dass wir spätestens bei der geburt des kindes für die erteilung der geburtsurkunde auch seine geburtsurkunde benötigen und er ohne nicht als vater eingetragen werden kann
und nun?
überlegen nun evtl vorher noch in dänemark zu heiraten.
weiß jemand ob dies was ändert? Ich denke nicht, da man die Urkunde für die Geburtsurkunde des Kindes bestimmt trotzdem benötigt....ich bin echt am verzweifeln...wieso macht es deutschland einem so schwer? wir sind ein ehrliches paar,seit über 3 jahren zusammen und er hat seinen schulabschluss, seine ausbildung alles hier gemacht und trotzdem werden uns nur steine in den weg gelegt...

hoffe auf eure Hilfe  Kuss

Änderung:
Dein Doppelposting habe ich gelöscht.
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« Zuletzt geändert: 30.10.2013 um 21:59:41 von Tippi »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine Geburtsurkunde keine Hochzeit- was ist mit Kind???
Antwort #1 - 30.10.2013 um 22:05:52
 
das
mausiii schrieb am 30.10.2013 um 21:45:18:
hat einen irakischen pass und einen aufenthaltstitel


und das

mausiii schrieb am 30.10.2013 um 21:45:18:
als Flüchling 


.. passt nicht zusammen. Entweder er ist Flüchtling (mit blauem Pass!) oder eben nicht. Dann wäre ihm die Beschaffung der Geburtsurkunde nicht unzumutbar.

mausiii schrieb am 30.10.2013 um 21:45:18:
weiß jemand ob dies was ändert?

Nö, die Sache mit der Geburtsurkunde wird sich so auch nicht lösen.

Hat er wenigstens einen irakischen Personalausweis? Der reicht in der Regel auch aus (viel mehr steht auf Geburtsurkunde nämlich auch nicht!).
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mausiii
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.10.2013 um 22:08:19
 
er hat einen irakischen pass (reisepass) und einen aufenthaltstitel
die einreise ist nicht unzumutbar in ein land in dem es immernoch krieg gibt?
da soll einer das deutsche recht verstehen....
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: keine Geburtsurkunde keine Hochzeit- was ist mit Kind???
Antwort #3 - 30.10.2013 um 22:20:04
 
Mit einer Vollmacht lassen sich Geburtsurkunden und Registerauszüge auch von Verwandten besorgen. Er muss dann halt aufpassen, dass sie keine Totalfälschungen von irgendwoher besorgen.

Wenn er einen Pass hat, dürfte er dann hoffentlich einen Personalausweis und einen Staatsangehörigkeitsausweis haben. Schon mal damit probiert? So manches dt. Standesamt hat sich damit zufrieden gegeben...
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