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Wechseln der Lohnsteuerkarte (Gelesen: 2.459 mal)
Themen Beschreibung: wechseln nur mit Unterschrift des Ehegatte
bia2berry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
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28.10.2013 um 17:31:06
 
Zu meinem bekannten Fall mit der Rücknahme der Einbürgerung, gibt es gute Nachrichten.

Aber eine Frage an die die sich vielleicht auch mit Steuerrecht bisschen auskennen.

Wie schon bekannt ist, hat die Ehefrau seit mind. 2 Jahren (seit  2011) mit der LSK 3 gearbeitet und wurde so bezahlt.
Im Scheidungsverfahren möchte sie das Trennungsdatum 2010 haben und zieht das durch.
Beim Finanzamt meldet diese aber das Trennungsdatum 2013 obwohl sie eigentlch "eigene Angaben" seit 2010 getrennt lebt.
Keine Ahnung ob sie bis heute eine Steuererklärung gemacht hatte oder nicht. wenn ja hat der Mann aber keine Steuer zahlen müssen da sie wahrscheinlich seine Einnahmen mit 0 oder gering angegeben hat. (Das wird sich noch rausstellen)

Muss sie nun Steuerzurückzahlen weil sie gegenüber Finanzamt "Wahrheitswidrig" sich bis 2013, nicht als getrennt gemeldet hat und ließ ihren Lohn mit der günstigen LSK auszahlen?
Der Mann wusste als Selbsständiger nicht dass er seit 2 Jahren die LSK 5 hat ,da damals eine Änderung der LSK auch ohne seine Unterschrift möglich war.


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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.10.2013 um 17:53:31
 
Irgendwas ist komisch hier. Also es gilt doch folgendes :

- Wenn sie Lohnsteuerklasse 3 hat, ist sie doch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben
- Diese Steuererklärung muss dann ja eine gemeinsame sein, d.h. beide müssen auch unterschreiben und eine gemeinsame Veranlagung beantragen
- Wie soll das geschehen sein?

Zudem :
- Da der Mann selbständig ist muss er doch auch eine Steuererklärung abgegeben haben. Hat er das? Hat er das mit seiner Frau zusammen?
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bia2berry
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Beiträge: 179
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
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Antwort #2 - 28.10.2013 um 18:14:13
 
tiggger schrieb am 28.10.2013 um 17:53:31:
Diese Steuererklärung muss dann ja eine gemeinsame sein, d.h. beide müssen auch unterschreiben und eine gemeinsame Veranlagung beantragen


Also er sagt er hat noch keine Steuererklärung gemacht.Das Finanzamt hat ihm neulich gesagt er kann die jetzt für die letzten 3 Jahren machen. Er ist ja erst seit einem Jahr als selbsständig tätig und hat eine Gewerbe gemeldet.

tiggger schrieb am 28.10.2013 um 17:53:31:
Wenn sie Lohnsteuerklasse 3 hat, ist sie doch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben


Der Ehemann hat ihre Lohnabrechnungen gefunden und sah,dass oben auf der Lohnabrechnung die Lohnsteuerklasse 3 vermerkt ist.  (Nettobetrag wurde auch mit LSK 3 berechnet).

tiggger schrieb am 28.10.2013 um 17:53:31:
Da der Mann selbständig ist muss er doch auch eine Steuererklärung abgegeben haben. Hat er das? Hat er das mit seiner Frau zusammen?


Wie gesagt er hat noch nie eine gemacht bzw. machen müssen.

Kann sein,dass die Frau eine gemeinsame Steuererklärung gemacht hat und für ihn unterschrieben?

Sorry mein Fehler.Mit damals als Selbständiger meinte ich damals nur als Student. (Hatte nur geringe Einnahmen).
Offiziell Selbständigt ist er seit einem Jahr.Die Steuererklärung muss er somit erst dieses Jahr machen. (Seit Okt 2012 selbständig)
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.10.2013 um 18:47:15
 
So langsam drängt sich der Eindruck auf, als würde hier versucht werden, dieses Forum als Rache-Tool zu nutzen.
Deine Aussagen passen iwie alle nicht recht zusammen - was denn nun? Sie haben zusammen gelebt? Wunderbar - das FA wird die Steuer schon berechnen.
Oder hat sie nun doch "die Steuerklasse entschwindelt"?
Würde ja dann bedeuten, dass sie die Wahrheit über die Trennung sagt....
Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Eigeninterpretationen des Gesetzes oder der Verfassung!
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bia2berry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.10.2013 um 19:01:23
 
Zitat:
Deine Aussagen passen iwie alle nicht recht zusammen - was denn nun? 


Ich finde solche Angriffe gar nicht lustig. Der Fall war kompliziert und wenn du da nichts davon verstehst, heißt nicht, dass meine Aussagen falsch sind.Wenn du den Sachverhalt nicht verstanden hast, spare dir bitte solche kommentare.

Zitat:
Und komm jetzt bitte nicht wieder mit Eigeninterpretationen des Gesetzes oder der Verfassung! 

Genau diese Eigeninterpretationen des Gesetzes hat den Richter überzeugt.

Ich versuche in diesem Fall dann selbst die Antwort auf die Frage zu finden.


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reinhard
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Antwort #5 - 28.10.2013 um 19:09:14
 
Die feinsinnige Unterscheidung zwischen "selbständig" und "offiziell selbständig" deutet ja schon an, worum es in Wirklichkeit geht.

Dass er (angeblich) keine Steuererklärung abgeben musste, aber jetzt für drei Jahre rückwirkend, ist keineswegs der Normalfall bei Selbständigen, sondern eher eine Forderung nach einer Schwarzarbeits-Kontrolle.
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bia2berry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.10.2013 um 19:16:38
 
bia2berry schrieb am 28.10.2013 um 18:14:13:
er kann die jetzt für die letzten 3 Jahren machen.


Heißt "kann" und nicht muss.

reinhard schrieb am 28.10.2013 um 19:09:14:
sondern eher eine Forderung nach einer Schwarzarbeits-Kontrolle. 


Leider muss ich dich enttäuchen! Oder weißt du mehr als ich?

Hat aber trotzdem nicht mit dem Fall und Frage zu tun.


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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.10.2013 um 19:40:21
 
2x falsch: 1. Verstehe ich sehr wohl etwas davon.
               2. MUSS die Steuererklärung gemacht werden
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bia2berry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.10.2013 um 19:43:56
 
Zitat:
MUSS die Steuererklärung gemacht werden


Also lassen wir das Thema Bitte.
Es ging nicht darum ob eine Steuererklärung gemacht werden muss oder nicht.

Schönen Abend noch.
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Tippi
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Antwort #9 - 28.10.2013 um 23:09:31
 
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