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Einladung der indonesischen Freundin (Gelesen: 3.113 mal)
Reutlinger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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28.10.2013 um 16:38:31
 
Hallo liebe Forumsgemeinde,

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Antrag etwas behilflich sein und mich vor groben Fehlern bewahren. Doch bevor ich mein Anliegen etwas näher schildere zunächst etwas förmliches.

Ich bin bei meinen Recherchen auf diese Forum gestoßen und wollte mich zunächst bei einem Mod rückversichern, ob ich als Newbie einfach einen neuen Thread erstellen kann. Leider kann man erst nach 5 getätigten Nachrichten Privatmessages versenden. Ich hoffe ich verstoße nich gegen Forumsregeln, wenn ich nun eigenhändig die Zustimmung dafür erteilt habe.

Nun zu meinem Fall:  Ich habe bei einem Baliurlaub vor 3 Jahren ein nettes Mädel kennengelernt, mit welcher ich ständig in Kontakt (Email, WhatsApp, Telefon) stehe und auch jährlich einmal besucht habe. Nun habe ich sie auf einen kurzen Urlaub nach Deutschland (10 - 17 Tage) eingeladen.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dies kein großes Problem darstellen sollte, da es sich bei ihr nicht um ein "Barmädchen" handelt, sondern um eine Angestellte im "höheren Dienst" eines Luxus-Resorts. Den Trip kann sie dennoch nicht aus Eigenmitteln finanzieren, weswegen ich die Kosten tragen werde.

Nun bin ich bei meinen Recherchen auf einige Berichte (insbesondere über Philippinas und Thais) gestoßen, die kein Visum mangels fehlender Rückkehrwilligkeit erhalten haben.

Von daher möchte ich das Forum fragen, ob ich besondere Fallstricke bei unserem Antrag im Auge behalten sollte oder ob der Antrag reine Formsache darstellt.

Vielen Dank im Voraus...

Der Reutlinger.

Ps. Wenn es an Informationen mangelt, reiche ich diese gerne nach.

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Lisa2014
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Carpe diem!!!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.10.2013 um 16:51:32
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 28.10.2013 um 17:03:18
 
Bei jedem Antrag auf ein Besuchsvisum wird überprüft, ob die Antragstellerin im Heimatland verwurzelt ist und einigermaßen sicher am Ende des Besuchs wieder zurückreisen wird.

Wenn sie einen "logischen" Antrag stellt (also z.B. fester Arbeitsplatz, drei Wochen Urlaub, Visum für drei Wochen), hat sie bessere Chancen als wenn sie irgendwo als "Aushilfe" arbeitet und ein Visum für zwei Monate beantragt.

Die "Schwierigkeiten", von denen zu gelesen hast:

Nur wer Probleme hat, meldet sich in solch einem Forum. Wenn der Antrag glatt durchgeht, meldet sich niemand – deswegen liest Du hier nur von Problemen.

Und: Je ärmer das Herkunftsland, je reicher das Zielland, desto stärker wird geprüft. Wenn Dich eine Freundin aus Kanada besucht, gilt das "Risiko", dass sie illegal bleibt, als viel geringer als wenn sie aus einem armen Land kommt.

Antrag stellen und abwarten.
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.10.2013 um 17:55:11
 
reinhard schrieb am 28.10.2013 um 17:03:18:
also z.B. fester Arbeitsplatz, drei Wochen Urlaub, Visum für drei Wochen

Richtig. Eine Bescheinigung vom Chef das der Urlaub genehmigt ist, ist auf jeden Fall hilfreich und wird wohl auch verlangt.
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Reutlinger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.10.2013 um 18:39:36
 
Das sollte alles kein Problem darstellen, allerdings weiß man nie wie sich die Behörden letztendlich entscheiden.

Eure Informationen lassen mich aber frohen Mutes in die Zukunft schauen Smiley

Danke...
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.10.2013 um 19:08:15
 
tiggger schrieb am 28.10.2013 um 17:55:11:
Richtig. Eine Bescheinigung vom Chef das der Urlaub genehmigt ist, ist auf jeden Fall hilfreich und wird wohl auch verlangt. 


Ja, wobei eine Bescheinigung, dass sie eine unbefristetes Arbeitsverhältnis hat noch hilfreicher wäre. Genauso wie Verwurzelung in der Familie. Eigener Grundbesitz und Vermögen, Einkommen usw.
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Reutlinger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 28.10.2013 um 19:30:49
 
Zitat:
Ja, wobei eine Bescheinigung, dass sie eine unbefristetes Arbeitsverhältnis hat noch hilfreicher wäre. Genauso wie Verwurzelung in der Familie. Eigener Grundbesitz und Vermögen, Einkommen usw.


Einen Nachweis über ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis kann sie besorgen. Allerdings besitzt sie kein Grundvermögen. Das sollte mit 25 und auf Bali lebend (exorbitant teurer Grund & Boden) eigentlich normal sein.

Was mir jetzt ein wenig Bauchschmerzen bereitet ist die familiäre Verwurzelung. Sie arbeitet nun in ihrem fünften Jahr auf Bali. Ihre Eltern sind mittlerweile geschieden. Sie selber besucht maximal 2 mal im Jahr ihrer Familie in ihrer Heimatstadt auf Java.
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DeltaLimaBravo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.10.2013 um 22:48:22
 
Hallo Reutlinger,

Gruß vom Nachbarn am Lerchenbuckel Zwinkernd! Ich hab vor drei Jahren einen netten Kerl auf den Philippinen kennen gelernt. Er stammt aus eher armen Verhältnissen, keinerlei Grundbesitz, kein Vermögen. Aber er war Student am College.

Ich hab ihn etwa 3-4 mal im Jahr besucht, und letztes Jahr das erste mal für die Dauer seiner Semesterferien nach Deutschland eingeladen.

Das erste Visum war etwas holprig, wurde nach Remonstration jedoch gewährt (für 2 einhalb Monate). Das zweite Visum wurde dann ein halbes Jahr später problemlos gewährt.

Die Rückkehrwilligkeit ergab sich wohl aus seinem Studium dass er mit großem Engagement und Erfolg bis April 2013 absolvierte. 

Dieses Jahr hatte ich ihn für den Sommer wieder eingeladen. Das Visum wurde dann zuerst verweigert weil durch den erfolgreichen Abschluss seines Studiuns er ja in einer neuen Lebenssituation ist, wo die Rückkehrwilligkeit erneut bewertet werden musste. Auch bestand aus Sicht der Botschaft nun die neue "Gefahr" dass wir die  Reise jetzt zur schnellen Heirat in Dänemark missbrauchen könnten.

Diese Bedenken sind nachvollziehbar und verständlich. Wir konnten die Bedenken dann im Rahmen der Remonstration schnell ausräumen.

Sein viertes Visum (C-Visum zu Besuchszwecken) wurde letzte Woche wieder problemlos gewährt. Obwohl streng genommen seine Verwurzelung in Deutschland rapide zugenommen hat. Er will ja nächstes Jahr im April mit Studentenvisum herkommen und dann zuerst einen studienvorbereitenden Sprachkurs machen.

Bewertet wird aber die Rückkehrwilligkeit bezogen auf die aktuell geplante Reise. Also es kommt darauf an, dass er das Visum stets ordnungsgemäß zu nutzen gedenkt und fristgerecht wieder ausreist.

Ich hatte vor eineinhalb Jaheren beim ersten Visum ziemlich Bedenken wie er denn die Rückkehrwilligkeit als "Armer" überhaupt hinreichend darlegen kann. Aus meiner Sicht erschien das als Ding der Unmöglichkeit.

Wir haben aber glücklicherweise die Erfahrung gemacht, daß an Botschaften auch nur Menschen arbeiten. Die haben keinesfalls per-se Spass am Ablehnen und Verweigern. Im Gegenteil, wir haben die Botschaft als sehr "kundenorientiert" und professionell erlebt, auch im Fall der Ablehnungen. Wir hatten stets genügend Gelegenheit unseren Fall zu schildern und unsere Remonstrationen wurden sehr zügig bearbeitet.

In Foren wird öfters disskutiert ob man beim Antrag für ein Besuchsvisum eine persönliche (Liebes-) Beziehung einräumen sollte, oder ob man es lieber verschweigen sollte um bessere Chancen zu haben.

Aus unserer persönlichen Erfahrung plädiere ich für einen offenen und ehrlichen Umgang mit der Botschaft. Die riechen den Braten sowieso. Hallohoo, die bearbeiten am Tag locker 100 Visaanträge. Die haben schon so viele zigtausend verschiedene Anträge gesehen, dass sie ein gutes Gespür für Ungereimtheiten oder versteckte Besuchszwecke entwickelt haben.

Wer da also von Anfang an ehrlich und korrekt bleibt, hat die besten Karten. Vor allem wenn es sich um eine faktisch nur schwach belegbare Rückkehrwilligkeit handelt.

Wünsche Euch gutes Gelingen!

Chuck         
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