Eduard schrieb am 19.10.2013 um 00:31:07:Vorsichtshalber angemerkt - auch wenn in DK alle Scheidungsurteile vorgelegt wurden und geprüft wurden, ist das nicht automatisch auch für den deutschen Rechtskreis bindend. Die Dänen prüfen noch anderen Kriterien.
Es ist ein spanisches Scheidungsurteil. Das ist im deutschen Rechtskreis gültig.
Fokker schrieb am 19.10.2013 um 15:15:34:kann meine frau aufgrund ihrer spanischen extranjeros espana regimen comunitario aspectos laborales o motivo de concesion familiar ciudadano de la union permamente , gültig bis 2023 hier leben und arbeiten bis das mit anerkennung geklärt ist ?
Nein, sie kann sich bis zu drei Monate hier aufhalten. Dann ist eine
AE zu beantragen, da ihr beide Brasilianer seit. Erst nach Erhalt der
AE darf sie arbeiten. Mit der Antragsstellung fällt sie in die Fiktion und darf bis zur Entscheidung hierbleiben.
Eine Nachregistrierung der Ehe ist doch gar nicht möglich, da ihr beide Ausländer seit. Und ein bischen habt ihr die Lage selbst verschuldet:
1) Ihr habt bei euren Eheschließungen/Scheidungen vier Rechtskreis beteiligt obwohl das
IMHO gar nicht nötig war: Deutschland, Brasilien, Spanien, Dänemark. Damit sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert.
2) Scheinbar habt ihr keine/nicht alle der Eheschließungen/Scheidungen in Brasilien registriert.
Aus 1 und 2 ergibt sich, das damit viel Behörden die letzte Eheschließung auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen wollen. Das Recht dazu haben sie, und zuständig dafür ist das örtliche Standesamt. Die Apostille saft nichts über die Gültigkeit der Ehe aus, sondern bestätigt nur die Gültigkeit der Urkunde.
Ich kann nur raten die Registrierung in Braslilien, wenn möglich, nachzuholen und ggf. ersteinmal einen Termin beim brasilianischen Kosulat mit dem dortigen Spezialisten zu vereinbaren.