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Doppelname nach Einbürgerung behalten? (Gelesen: 1.736 mal)
shunrei86
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Doppelname nach Einbürgerung behalten?
15.10.2013 um 21:30:55
 
Hallo!
Ich komme ursprünglich aus Peru und habe dementsprechend einen Doppelnamen (1. Nachname des Vaters + 1. Nachname der Mutter). Ich kriege in den nächsten Woche meine Einbürgerungsurkunde und wollte mal fragen, ob man nach der Einbürgerung den Doppelnamen behalten kann. Die peruanische Staatsangehörigkeit musste ich abgeben, aber ich habe weiterhin die spanische, die ich aufgrund der spanischen Abstammung meiner Familie schon als Kind bekommen habe. Im spanischen Pass sind auch meine 2 Nachnamen angegeben. Kennt sich jemand aus oder hatte ähnliche Erfahrungen? Ich möchte eben nicht 2 Pässe mit zwei verschiedenen Namen haben. Auf alle meine Papiere in Deutschland (Uni-Abschlusszeugnis, Bankkonto, usw) sind meine zwei Nachnamen...
Danke!
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
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Berlin
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.10.2013 um 07:54:55
 
shunrei86 schrieb am 15.10.2013 um 21:30:55:
wollte mal fragen, ob man nach der Einbürgerung den Doppelnamen behalten kann


Ja!

Nach der Einbürgerung KANN man zwar eine Angleichung an das deutsche Namensrecht vornehmen lassen, MUSS aber nicht.


... für die, die's interessiert (s.u.)


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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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