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Verweigerung Geburtsurkunde (Gelesen: 1.539 mal)
Calimerion
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verweigerung Geburtsurkunde
15.10.2013 um 14:29:46
 
Hallo liebes Forum,

folgender Sachverhalt liegt vor:
  • Ich bin Deutscher Staatsbürger
  • Verheiratet mit Filipina
  • Heirat ist in Dänemark vollzogen worden ( von Außen Ministerium, aber nicht von Philippinischem Konsulat bestätigt )
  • Frau hat nach Urkunde Ihren Namen behalten ( ich meinen )

Wir haben jetzt eine Tochter für welche wir eine Geburtsurkunde erhalten möchten. Wir möchten meinen Nachnamen eintragen lassen und wollten dazu die Erklärung zum Nachnamen beim Standesamt ausfüllen.

Jetzt folgendes Problem:
  • Standesamt stellt keine Urkunde aus, nur vorläufig ohne Nachnamen
  • Standesamt verlangt die Heirat auf den Philippinen einzutragen ( dann ändert sich der Nachnahmen meiner Frau )
  • Dann muss meine Frau einen neuen Pass beantragen
  • Erst mit der NSO Bestätigung von den Philippinen und dem neuen Pass würden wir die Geburtsurkunde erhalten

Hier stellt sich mir die Frage ob das rechtens ist. Das Standesamt müsste doch die Dänische Heiratsurkunde anerkennen. Ob die Heirat auf den Philippinen eingetragen ist oder nicht wäre doch einerlei ( meiner Einschätzung nach ).

Wir haben nichtsdestotrotz vor im Nachgang die Heirat auf den Philippinen zu registrieren. Da diese aber ohne Übertreibung 6 Monate + in Anspruch nimmt hilft uns das nicht kurzfristig.

Zumal wir eigentlich im Dezember zu den Philippinen fliegen wollen - dafür benötigt das Baby einen Pass ( und dafür eineGeburtsurkunde ).


Vielen lieben Dank im voraus für jede Einschätzung und Tipps!

Robert

Änderung:
Hier gehts ja an sich um Personenstandsrecht - habe den thread daher ins passendere Forum geschubst.  =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 15.10.2013 um 14:56:38 von schweitzer »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 19.10.2013 um 08:21:46
 
Calimerion schrieb am 15.10.2013 um 14:29:46:
Wir haben nichtsdestotrotz vor im Nachgang die Heirat auf den Philippinen zu registrieren. Da diese aber ohne Übertreibung 6 Monate + in Anspruch nimmt hilft uns das nicht kurzfristig.


Für dänische Heiratsurkunden ist die Botschaft Oslo zuständig.

Mach doch einfach die Registrierung der Oslo:
http://www.philembassy.no/civil-registry-marriage-birth-and-death/report-of-marr...


Du bekommst dann von der Botschaft eine mit Stempel versehene Kopie dieser Registrierung. Dies sollte dem deutschen Standesamt eigentlich reichen, denn das deutsche Standesamt ist ja nicht dafür verantwortlich, dass diese Registrierung auch in allen zuständigen Registern der Philippinen abgeschlossen ist. (Die NSO-Registrierung sieht im übrigen nicht anders aus, die ist auf SEPA gedruckt und mit einem Stempel der NSO versehen).

Du solltest allerdings vorher das Standesamt fragen, ob es mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist.

Ob dies nun rechtens ist, dass dein Standesamt den report of marriage beim NSO abwarten will, mag ich nicht beurteilen. Es könnte vielleicht damit zusammenhängen,dass das Standesamt wegen der Namensführung (auf den Philippinen) nicht ganz sicher ist.

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