Du - ich hab von diesem Krankenversicherungsnachweis-Immatrikulations-Paradoxon schon von normalen Studienanfängern gelesen/gehört.
Es wird wohl auch so sein, dass die GKV pauschal die Aufnahme von Propädeutikum-Anfängern verweigert. Ist ja auch leichter abzulehnen, als sich damit auseinander zu setzen. Ich meine das auch nicht böse. Der übliche Fall ist nämlich, dass ein Studienkolleg-Teilnehmer versucht sich zu versichern und wird abgelehnt. Und dann kommt jemand mit einem Propädeutikum, und dann wird analog darauf geschlossen, dass es nicht versicherungsfähig wäre.
Und mit der Ablehnung denkt sich der Studienanfänger "na gut, dann mach ich das privat". Das aber die Befreiung für die Versicherungspflicht für das restliche Studium gilt, wird nicht so klar kommuniziert.
Du solltest dem Bereichsleiter entsprechend empfehlen, diesen Umstand in die Hinweisblätter für Propädeutikum-Anfänger groß und fett zu schreiben. Bzw. im Zulassungsbescheid sollte dieser Fakt mit aufgenommen werden. Z.B.
Zitat:Mit der Immatrikulation werden Sie ein regulärer Student und sind dann nach SGB 5 §9 Abs. 1 Punkt 9 versicherungspflichtig.
Irgendwie sowas. Der Zulassungsbescheid einer Hochschule hat auch immer einen Stempel drauf, und so ist es dann auch hochoffiziell. Dann kann auch keine GKV mehr aus Unkenntnis pauschal ablehnen. So kann man vielleicht dieses Problem Anderen ersparen.
Aber wenn natürlich keiner der Hochschule Bescheid gibt, dass es so ein Problem gab, dann werden die das auch nicht auf ihre Agenda setzen.
Achja:
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