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Ehegattennachzug (Gelesen: 16.832 mal)
Kloamo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 07.02.2014 um 22:11:46
 
@ Reinhard, es ist kein Grübeln. Wenn man in einem Bereich jahrelang gearbeitet hat, dann weiß man aus Erfahrung, wie es dort funktioniert. Deswegen melden sich hier jeden Tag Menschen, um Rat zu suchen. Und deswegen frage ich, sonst würde ich mich hier nie melden, um von irgendeinem Fall zu Berichten. Ja klar, sie wird irgendwann Bescheid bekommen, aber immer kann man auch fragen, warum einer so macht und nicht so. Meine Frage ist nicht kompliziert und zu fragen ist kein Verbrechen.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #46 - 08.02.2014 um 06:20:52
 
Genau. Und ich teile auch nicht die Bordmeinung, dass der Ehegatte mit dem Antrag "nichts zu tun" hat. Vielmehr greift die Entscheidung in seine eigenen Grundrechte ein - der Verwaltungsakt hat somit eine Drittwirkung. Tatsächlich gibt es Verwaltungsgerichte, die daher auch die Klage des Ehegatten zulassen. Die Informationsverweigerung steht m.E. auf dünnem Eis - dass es da wenig energische Beschwerden bzw. am Ende Klagen gibt, liegt eher daran, dass kein Antragsteller/Ehegatte die ABH verärgern will. Dadurch wird es aber  noch lange nicht rechtens.

Bei dir - stimmt, hilft nur abwarten. Ich will auch nicht spekulieren. Es mag aber durchaus sein, dass man sich mit den bereits vorhandenen Unterlagen zufriedengibt.
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Petersburger
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Antwort #47 - 08.02.2014 um 08:07:05
 
Kloamo schrieb am 07.02.2014 um 21:43:58:
Für den Antrag hatte sie Lohnabrechnungen, Meldebescheinung von mir bekommen. Aber keinen Mietvertrag, keinen Arbeitsvertag.

Dann liegen schon mal Angaben zu diesen Fragen vor.
Es ist mir keine Vorschrift bekannt, die Angaben dazu ausschließlich und immer in einer bestimmten Form fordert.

Reicht das Vorgelegte der ABH, sind die Fragen vom Tisch.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #48 - 08.02.2014 um 08:52:18
 
Hi,

wenn die Gehaltsabrechnung vorliegt, geht aus der auch hervor, wie lange Du dort schon arbeitest. Lektor in Vollzeit hört sich auch nach anständigem Einkommen an. Da hat sich der Sachbearbeiter wohl gesagt, das wird schon alles passen. Nun noch Arbeitsvertrag und Mietvertrag anzuforden macht ja nur Arbeit, der wird schon nicht unter der Brücke leben.
Und glaubst Du, bei einer negativen Entscheidung teilt er Dir das extra aus Schadenfreude vorab per Email mit?

Gruß,
Norbert
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Kloamo
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i4a rocks!


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Antwort #49 - 08.02.2014 um 09:41:17
 
@ Reni, Peterburger, Nixwissen, vielen lieben Dank für eure konkreten Antworten. Die beruhigen mich.
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deerhunter
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Antwort #50 - 09.02.2014 um 13:49:39
 
Die Antwort des Sachbearbeiters könnte auch heißen, dass das Visum abgelehnt wurde und er sich nicht damit mit Kloamo auseinandersetzen will. Das soll mal schön die Botschaft mit Frau Kloamo klären.
Es wird vermutlich kein Visum ohne aktuellen Gehaltsnachweis und Wohnraum geben.
Wünsche allerdings viel Erfolg
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Kloamo
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Antwort #51 - 13.02.2014 um 19:47:49
 
deerhunter schrieb am 09.02.2014 um 13:49:39:
Es wird vermutlich kein Visum ohne aktuellen Gehaltsnachweis und Wohnraum geben.



Hat sich alles heute erledigt. Vielen Dank an alle. Board werde ich auf alle Faälle weiterempfehlen !
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nixwissen
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Antwort #52 - 13.02.2014 um 19:51:06
 
Hi,

ja inwiefern erledigt? Alles gut?
Eine Rückmeldung mit dem Ergebnis wäre nett.

Gruß,
Norbert
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Antwort #53 - 13.02.2014 um 20:02:56
 
nixwissen schrieb am 13.02.2014 um 19:51:06:
Hi,

ja inwiefern erledigt? Alles gut?
Eine Rückmeldung mit dem Ergebnis wäre nett.

Gruß,
Norbert 


Positiv. Frau hat ihr Visum heute bekommen. Jetzt kann man lächeln Durchgedreht
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nixwissen
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Antwort #54 - 13.02.2014 um 20:18:19
 
Hi,

Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch!
"Erledigt"hätte ja auch heissen können, sie hat gar keinen Bock mehr auf D  Schockiert/Erstaunt

Wenn sie dann in D ist:
-Meldebehörde
-Krankenversicherung
-ABH und AT beantragen

Gruß,
Norbert
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Antwort #55 - 13.02.2014 um 20:38:44
 
Danke sehr Nobert. Krankenversicherung: wäre das eine Familienkrankenversicherung?
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nixwissen
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Antwort #56 - 13.02.2014 um 20:44:24
 
Hi,

Ja, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist.
Dann ist sie bei Dir mitversichert, sobald sie bei Dir gemeldet ist (Wohnsitz in D zusammen mit Dir).
Einige KVen wollen einen AT für mehr als 12 Monate sehen, was imho nicht rechtens ist.
Da bin ich aber kein Experte. Meist ist das auch kein Problem.

Gruß,
Norbert
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Antwort #57 - 13.02.2014 um 21:43:09
 
Ich bin bei AOK, als gesetzlich versichert. Danke sehr für den Rat.
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