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Ehegattennachzug (Gelesen: 16.800 mal)
Kloamo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.10.2013 um 13:25:09
 
Guten Tag an alle,

ich wollte hier was fragen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
So, um folgendes geht. Im August 2013 habe ich geheiratet und meine Frau hat vor eineinhalb Wochen ein Visum zwecks der Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Abidjan (Elfenbeinküste) gestellt. Seblst wenn so viele Tage noch nicht vergangen sind, machen wir uns schon etwas Sorgen. Denn meine Frau hatte schon 2011 und 2012 ein Au-Pair-Visum beantragt, aber bei den beiden Malen wurde ihr das Visum abgelehnt. Könnten diese Ablehungen ein Problem für ihren neuen Antrag sein, selbst wenn es jetzt um eine ganz andere Visakategorie geht?
Ich bin Lektor an der Universität, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeite Vollzeit. Könnte meine Situation vom Vorteil sein, dass sie ihr Visum reibungslos und schneller  bekommt? Oder könnten die Behörden anderen Gründe für eine Ablehnung haben?
Und noch: wie lange dauert eigentlich die Bearbeitung des Antrags? Und was könnte seinen Verlauf beschleunigen oder verzörgern? Ich wünsche, dass meine Frau Ende dieses Monats anreist. Ist diese Zeitplanung realistisch? Zwischen der Botschaft und der Ausländerbehörde, wer spielt die entscheidende Rolle, damit die Dinge schneller gehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
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Antwort #1 - 07.10.2013 um 13:32:48
 
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Im August 2013 habe ich geheiratet und meine Frau hat vor eineinhalb Wochen ein Visum zwecks der Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Abidjan (Elfenbeinküste) gestellt. 


Wo fand die Eheschließung statt?

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Könnten diese Ablehungen ein Problem für ihren neuen Antrag sein, selbst wenn es jetzt um eine ganz andere Visakategorie geht? 


Höchstens, wenn dadurch der Verdacht einer Scheinehe aufkommt.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Könnte meine Situation vom Vorteil sein, dass sie ihr Visum reibungslos und schnellerbekommt? 


Bei Zuzug zu einem Ausländer muss der LU gesichert sein, das müsste hier zutreffen.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Oder könnten die Behörden anderen Gründe für eine Ablehnung haben?


Ja klar, beispielsweise das Vorliegen einer Scheinehe oder das Fehlen eines A1-Zertifikats.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Ich wünsche, dass meine Frau Ende dieses Monats anreist. Ist diese Zeitplanung realistisch?


Eher nicht. Das hängt aber maßgeblich davon ab, ob sie die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllt.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.10.2013 um 14:53:43
 
Danke sehr für die erste Antwort.

Die Ehe fand in Abidjan ( Elefenbeinküste, ich bin Ivorer) statt.
Meine Frau hat B1 und ist auch Germanistikstudentin, also Deutsch kann sie schon. Und, Scheinehe ist es gar nicht. Ist es so, dass es bei allen Ehegattennachzügen automatisch Scheineheverdacht besteht?
Was ich auch nicht verstehe, ist das, es auf der Homepage der Botschaft unterschiedliche Merkblätter für das Visum zwecks der Familienzusammenführen zu finden sind und man weiß nicht  nicht mehr genau, was für Unterlagen sie wirklich verlangen.
Auf jeden Fall habe ich Passkopie, Kopie der Aufenthaltserlaubnis, Gehaltsabrechnungen, Meldebescheinigung und Einladung eingereicht.
Jetzt mal schauen, ob diese Dokumente von meiner Seite  her genügen werden.
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Antwort #3 - 07.10.2013 um 15:03:44
 
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:
Ist es so, dass es bei allen Ehegattennachzügen automatisch Scheineheverdacht besteht? 


Nein, das nicht. Nur wenn aufgrund bestimmter Umstände Bedenken bestehen, dass hier eine eheliche Lebensgemeinschaft gelebt werden soll.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:
Auf jeden Fall habe ich Passkopie, Kopie der Aufenthaltserlaubnis, Gehaltsabrechnungen, Meldebescheinigung und Einladung eingereicht. 


Im Grunde genommen musst du erst mal gar nichts einreichen,
das hat doch deine Frau eingereicht, da sie ja den Antrag auf das Visum stellt.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:
Die Ehe fand in Abidjan ( Elefenbeinküste, ich bin Ivorer) statt. 


Deine Frau muss auch eine Eheurkunde vorlegen und genau da kann es problematisch werden. Die Elfenbeinküste ist ein Land mit unsicherem Urkundswesen, d.h. die Urkunden werden nicht mehr durch die deutsche Botschaft legalisiert. Im Rahmen des FZF-Visums wird vermutlich eine inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde gefordert werden. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bei manchen Ländern kann da schon mal ein halbes Jahr vergehen.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
wie lange dauert eigentlich die Bearbeitung des Antrags?


Nachdem vermutlich erst die inhaltliche Überprüfung stattfinden wird, würde ich mal von mindestens 6 Monaten ausgehen.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Und was könnte seinen Verlauf beschleunigen oder verzörgern?


Beschleunigen ... die geforderten Unterlagen vollständig vorlegen

Verzögern ... nun ja ... Unterlagen nur zögerlich oder unvollständig einreichen.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:
Zwischen der Botschaft und der Ausländerbehörde, wer spielt die entscheidende Rolle, damit die Dinge schneller gehen?


Die Botschaft schickt die Unterlagen deiner Frau nach Deutschland und die ABH prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im Rahmen dieser Prüfung werden sie auf dich zukommen und in jedem Fall nach Einkommensnachweisen und einem Mietvertrag fragen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann teilt die ABH der Botschaft dies mit und die Botschaft kann dann das Visum erteilen.

Einen Einfluss darauf, dass der Visumsantrag deiner Frau schneller bearbeitet wird, hast du nicht.

Das ist im Übrigen das für euch gültige Merkblatt ...

http://www.abidjan.diplo.de/contentblob/3437874/Daten/3197927/download_VisaEhega...

Aus diesem geht hervor, dass das "normale" Visaverfahren in der Regel 3 Monate dauert, falls eine inhaltliche Überprüfung nötig ist, wird sich die Bearbeitungszeit um ca. 4 Monate verlängern.
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Antwort #4 - 07.10.2013 um 15:23:06
 
Nochmals, vielen Dank für die Erläuterung. Nur ist es so, dass durch eine Erläuterung andere Fragen entstehen.
Sie schreiben:"Die Elfenbeinküste ist ein Land mit unsicherem Urkundswesen"
Das verstehe ich nicht so ganz. Was meinen Sie mit "unsicherem Urkundswesen" und warum gerade mit der Elfenbeinküste?

"Die Heiratsurkund wird inhaltlich überprüft" Stimmt, denn dies wurde meiner Frau während des Gesprächs mit der Mitarbeiterin der Visastelle mitgeteilt. Nur ist zu wissen, wie dies geschieht.
"Es könnte mindestens 6 Monate dauern aufgrund der inhaltlichen Überprüfung des Heiratskunde"  Gibt es bei den Visabestimmungen keine reguläre Frist von höchstens 3 Monaten? Oder kann sich die Botschaft so viel Zeit nehmen, wie sie will?
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Antwort #5 - 07.10.2013 um 15:37:12
 
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Was meinen Sie mit "unsicherem Urkundswesen" und warum gerade mit der Elfenbeinküste?


Nicht nur die Elfenbeinküste, so wurden doch einige Länder eingestuft. Und "unsicheres Urkundswesen" heißt nichts anderes, als dass in dem Land sehr viele Urkunden gefälscht werden. Daher findet eine inhaltliche Überprüfung statt.

Hier ist ein bisschen was zum Nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_zur_Befreiung_ausl%C3%A4ndischer...

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Nur ist zu wissen, wie dies geschieht. 


Der Botschaft muss eine Originalurkunde vorgelegt werden, in eurem Fall die Heiratsurkunde. Die Urkunde wird dann an einen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft weitergeleitet und dieser prüft dann nach, ob die Angaben in der Urkunde stimmig sind, ob es zu der Urkunde einen entsprechenden Registereintrag gibt. Je nachdem, wieviel der Anwalt zu tun hat und wie aufwändig es ist, die Angaben zu prüfen, dauert die inhaltliche Überprüfung eben ihre Zeit.
Geld kostet es auch noch.

Hier ist ein Merkblatt, in dem du die wichtigsten Infos entnehmen kannst.

http://www.abidjan.diplo.de/contentblob/916830/Daten/3197922/download_rk_urkunde...

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Gibt es bei den Visabestimmungen keine reguläre Frist von höchstens 3 Monaten?


Eine reguläre Frist gibt es in dem euch betreffenden Fall nicht. Da muss eben die inhaltliche Überprüfung abgewartet werden.
Dann erst kann über die Erteilung des Visums entschieden werden.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Oder kann sich die Botschaft so viel Zeit nehmen, wie sie will?


Das klingt ein bisschen, als ob der Botschaft Willkür unterstellt wird. Die Botschaft muss eben alle Infos einholen, damit die deutsche ABH prüfen kann, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Dafür nimmt sie sich die Zeit, die sie braucht, nicht die, die sie will.

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Antwort #6 - 07.10.2013 um 15:45:10
 
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Was meinen Sie mit "unsicherem Urkundswesen" und warum gerade mit der Elfenbeinküste?


das bedeutet, dass einige Länder bekannt/berüchtigt dafür sind, dass man dort alle möglich Urkunden "kaufen" kann ... ohne dass sie den wahren Sachverhalt darstellen.
Das trifft auf einige Länder zu und eben auch auf die Elfenbeinküste.

Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 15:23:06:
Gibt es bei den Visabestimmungen keine reguläre Frist von höchstens 3 Monaten? Oder kann sich die Botschaft so viel Zeit nehmen, wie sie will?

wenn die Behörden arbeiten und nichts liegen lassen, dann dauert es so lange, wie es dauert.
Die inahltliche Überprüfung von Urkunden nimmt ein "Vertrauensanwalt" in eben diesem Land vor. Die Behörden haben keinen Einfluss darauf, wie schnell der arbeitet. Das Ergebniss seiner Überprüfung ist aber entscheidend für das Visum, also wird das abgewartet. Bestehst du auf eine Bearbeitungszeit von 3 Moanten, kann die AV das Visum nur ablehnen, weil die Voraussetzungen (hier Eheschliessung) nicht nachgewiesen sind.

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Antwort #7 - 10.10.2013 um 13:06:11
 
Hallo,

ich hätte noch eine Frage besonders an dich Runnenwolf. Du hast geschrieben, dass die Überprüfung der Urkunden (weil die deutsche Botschaft die Legalisation der ivorischen Urkunden eingestellt hat) Geld kostet. Ich möchte wissen, wer die Kosten übernimmt, wenn eine Überprüfung von einem Vertrauenanwalt gemacht werden muss.
Und noch. Ist diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland?

Vielen Dank und beste Grüße !
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Antwort #8 - 10.10.2013 um 13:12:05
 
Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
Ich möchte wissen, wer die Kosten übernimmt, wenn eine Überprüfung von einem Vertrauenanwalt gemacht werden muss. 


Die Kosten trägt deine Frau, bzw. du selbst.

Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
Ist diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland? 


Vermutlich ja, sowohl die Botschaft als auch die ABH's wissen, dass die Elfenbeinküste ein Land mit unsicherem Urkundswesen ist und da wird diese Überprüfung mit Sicherheit generell gefordert werden.
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Antwort #9 - 10.10.2013 um 13:46:23
 
Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
st diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland? 

Nein. Sie ist aber obligatorisch für alle Dokumente von der Elfenbeinküste. Ich behaupte, wenn die Heiratsurkunde aus einem Land mit sicherem Urkundenwesen wäre, würde sie auch nicht geprüft werden; auch nicht wenn der Visumsantrag in der Elfenbeinküste gestellt wird.
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Antwort #10 - 10.10.2013 um 14:01:01
 
@ Runnenwolf, danke für deine Antwort. Mir war das eigentlich nicht klar wegen den Kosten. Jetzt müssen wir abwarten, bis sie eine Meldung von der Botschaft bekommt wegen der Übernahme der Überprüfungskosten. Es sind jetzt schon 2 Wochen vorbei.

@ Ich bin Ivorer, meine Frau auch und unseren Urkunden sind ivorisch.
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Antwort #11 - 10.10.2013 um 14:01:18
 
Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 13:06:11:
Ist diese Überprüfung obligatorisch für alle Visaanträge von der Elfenbeinküste zwecks FSZ in Deutschland? 

Davon darf man ausgehen.

Im Übrigen befindet sich die Elfenbeinküste damit in zahlreicher Gesellschaft.

Hier findest Du die Länder mit unsicheren Urkundenwesen:
http://www.info4alien.de/mick/problemstaaten1.htm
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Antwort #12 - 10.10.2013 um 14:05:56
 
Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 14:01:01:
Mir war das eigentlich nicht klar wegen den Kosten. Jetzt müssen wir abwarten, bis sie eine Meldung von der Botschaft bekommt wegen der Übernahme der Überprüfungskosten.


Hier stell ich dir nochmal den Link ein zum Ablauf der Überprüfung, dort ist auch ein Hinweis zu den Gebühren.
Lies dir das mal durch, dann weißt du etwas mehr drüber.

http://www.abidjan.diplo.de/contentblob/916830/Daten/3197922/download_rk_urkunde...
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Antwort #13 - 10.10.2013 um 14:21:17
 
@ Runenwolf, danke für den Link. Aber diese Erläuterung richtet sich mehr an die deutschen Ämter, die im Rahmen einer Amtshilfe wünschen, dass die Botschaft eine Urkundenüberprüfung für sie durchführt. Deswegen sind auch die Kosten in Euro und nicht in Franc Cfa ( die ivorische Währung).
Ich verstanden das nicht nur, weil dies meiner Frau während der Vorsprache nicht gesagt wurde. Ihr wurde nur gesagt, dass eine Überprüfung durchgeführt werden könnte, aber über die Kostenübernahme wurde ihr kein Wort gesagt...
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Antwort #14 - 10.10.2013 um 14:27:23
 
Die Erläuterungen richten sich nicht an Ämter sondern sind für Personen, die dieses Urkundüberprüfungsverfahren durchlaufen müssen.

Die Überprüfung wird im Grunde genommen nur aufgrund eines Amtshilfeersuchens einer deutschen Behörde gemacht. In eurem Fall (habe ich auch in einem Fall mit Indien mal erlebt) hat die Botschaft nicht erst die ABH darüber informiert, dass ein Urkundenüberprüfungsverfahren nötig ist, sondern hat dies selbst angestoßen.
Die Botschaft ist in diesem Fall die deutsche Behörde.
Das spart euch etwas an Zeit.

Im Normalfall werden die Originalurkunden einer deutschen Behörde vorgelegt, die schickt dann die Urkunde mittels eines entsprechenden Amtshilfeersuchens an die Botschaft in dem betreffenden Land. Das spart ihr euch sozusagen.

Aber egal ob irgendein Standesamt oder Meldeamt oder eine Ausländerbehörde oder die deutsche Botschaft die Urkundenüberprüfung anstößt, die Kosten werden immer in € verlangt.

Was ich an deinen Mitteilungen jetzt aber nicht verstehe ist, ob die Botschaft sagt, es wird eine Urkundenüberprüfung durchgeführt oder es könnte möglicherweise eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.

Du schreibst da etwas unterschiedlich.
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