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Ehegattennachzug (Gelesen: 16.794 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 05.02.2014 um 22:25:18
 
Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 22:12:44:
das Visum zum FZF ist äußerst kompliziert zu bekommen, weil man da viel Stress macht.            

Das stimmt doch schlicht und ergreifend überhaupt nicht.

Hier im Forum liest man nur von Fällen, wo es Komplikationen gibt.

In tausend anderen FZF-Fällen läuft alles unkompliziert und zügig ab. Diese Menschen haben deshalb keinerlei Veranlassung, hier im Forum Rat und Beistand zu suchen.

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Kloamo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 06.02.2014 um 11:37:03
 
Heute hat sich der Sachbearbeiter per Mail bei mir gemeldet. Er meinte in der Mail, er wollte mich informieren, dass er "die Entscheidung zur Einreise meiner Frau auf dem Weg zur Botschaft gebracht" habe. Ich habe mich zuerst gefreut, aber danach habe ich angefangen, mir tausende Fragen zu stellen. Was heißt " die Entscheidung zur Einreise" ? Heißt das eine Zustimmung? Und wie kann er die Entscheidung treffen, ohne irgendwas von mir zu verlangen? Ist das normal? Ich wurde nie angeschrieben zur Vorlage von irgendwelchen Dokumenten. Oder genugen schon meine Unterlagen, die er hat?
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Saxonicus
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Antwort #32 - 06.02.2014 um 11:58:43
 
Kloamo schrieb am 06.02.2014 um 11:37:03:
Was heißt " die Entscheidung zur Einreise" ? Heißt das eine Zustimmung? Und wie kann er die Entscheidung treffen, ohne irgendwas von mir zu verlangen? Ist das normal? Ich wurde nie angeschrieben zur Vorlage von irgendwelchen Dokumenten. Oder genugen schon meine Unterlagen, die er hat? 

In Kürze wird Deine Frau erfahren, zu welchen Ergebnissen es gekommen ist und wie entschieden wurde, denn die ist die Antragstellerin und die Botschaft/das Konsulat erteilt das Visum (- oder eben auch nicht ?)

Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Deine Anwesenheit bei der ABH entbehrlich war und nichts weiteres von Dir verlangt wurde.

Jetzt musst Du nur abwarten, bis Dich Deine Frau über das Resultat informiert.
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Antwort #33 - 06.02.2014 um 12:44:10
 
Ah ok, dann warte ich ab.
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Antwort #34 - 07.02.2014 um 12:45:32
 
Wie viel Zeit hat die Botschaft, um nach Eingang des Bescheides der ABH über das Visum zu entscheiden? Gibt es da eine Regelfrist oder liegt das einfach in den Händen der Visastelle je nachdem wie viel sie gerade hat ?
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reinhard
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Antwort #35 - 07.02.2014 um 12:57:08
 
Das macht die Visastelle so, wie es passt.

Sie versuchen täglich, möglichst viele Akten vom Tisch zu kriegen. Ich habe schon gehört, dass es 15 Minuten dauert, bei anderen dauerte es 15 Tage. Aber in dem Bereich liegt fast alles, wenn nicht noch eine andere Behörde involviert ist, auf deren Antwort man noch wartet.
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Antwort #36 - 07.02.2014 um 20:34:45
 
Die Botschaft hat sich heute nicht bei meiner Frau gemeldet ( klar, das hatten sie auch nicht versprochen) und erst gestern hat die ABH ihre Entscheidung geschickt. Ich bin aber irgendwie verwirrt und habe richtig Angst angesicht der Tatsache, wie die Dinge gelaufen sind. Dass sich der Sachbearbeiter bei mir nicht gemeldet hat, um irgendwelche Dokumente zu fordern, macht mir Angst. Als ich mich bei ihm Ende Oktober gemeldet hatte, sagte er mir, er hatte zuerst eine Urkundenüberprüfung gefordert und nach den Ergebnissen würde er sich melden, um die übrigen notwendigen Unterlagen zu fordern. Da ich kein deutscher Staatsbürger bin, ist es nicht notwendig Sachen wie Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Lohnabrechnungen usw vorzulegen? Nichts von diesen Papieren hat er gefordert.
Wenn ich mir keine Sorgen über die Ergebnisse der Urkundenüberprüfung mache (da habe ich gar nichts zu verbergen, die Ehe wurde nach dem ivorischen Recht abgeschloßen. Die Ehe ist also legal und echt, habe darüber Film und reichliche Fotos), verstehe ich das Verhalten des Sachbearbeiters nicht ganz.
Zu meiner Person, ich bin Lektor an der Universität, unbefristet angestellt und arbeite Vollzeit. Probezeit ist schon um.

Wer könnte mir bitte das Nichtfordern von Nachweis über Wohnraum und Lebensunterhalt erklären?

Könnte das heißen, dass die ABH die Einreise meiner Frau einfach abgelehnt hat? Oder weil der Sachbearbeiter schon Informationen und paare Dokumente von mir hat?

Ich mache mir echt viele Gedanken. In seiner Mail  hat er folgendes geschrieben: "Ich habe eben die Entscheidung über die Einreise Ihrer Ehefrau auf dem Weg zur Botschaft gebracht. Ihre Frau wird weitere Informationen von der Auslandsvertretung erhalten". Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Informiert man in der Regel den hier in Deutschland leben Ehegatten nicht über die getroffene Entscheidung, d.h ob positiv oder negativ? Könnte mir jemand bitte was sagen?
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Antwort #37 - 07.02.2014 um 20:53:49
 
Kloamo schrieb am 07.02.2014 um 20:34:45:
Informiert man in der Regel den hier in Deutschland leben Ehegatten nicht über die getroffene Entscheidung, d.h ob positiv oder negativ? Könnte mir jemand bitte was sagen? 

Nicht unbedingt.
Deine Frau ist die Antragstellerin, damit alleiniger Gesprächspartner der Botschaft und wird von dieser auch nach Abschluss des Verfahren über deren Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Du bist am Visumsverfahren nicht unmittelbar beteiligt, deshalb wird man Dich auch nicht informieren.
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Antwort #38 - 07.02.2014 um 20:59:41
 
Ja, aber Saxonicus, könntest mir noch etwas über die anderen gestellten Fragen sagen? Muss ein Nicht-Deutscher, der hier seine Frau einlädt für eine Familienzusammenführung Nachweis über ausreichenden Wohnraum und Lebensunterhalt nicht vorlegen?
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Antwort #39 - 07.02.2014 um 21:03:33
 
Das ich nicht der Antragsteller bin, ist mir schon klar, aber ich bin derjenige, der einlädt. Insofern bin ich indirekt am Visaverfahren beteiligt.
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Antwort #40 - 07.02.2014 um 21:15:01
 
Kloamo schrieb am 07.02.2014 um 21:03:33:
Insofern bin ich indirekt am Visaverfahren beteiligt. 

Genau, eben  nur indirekt.
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Antwort #41 - 07.02.2014 um 21:26:32
 
Danke sehr Saxonicus für dein Aktiv Sein, nur du antwortest nicht genau auf meine Frage. Ich frage, ob es kein Muss ist, wenn man als Nicht-Deutscher seine Frau einlädt, Nachweis über ausreichenden Wohnraum und Lebensunterhalt vorzulegen.  Denn das wurde von mir gar nicht verlangt. Könnte das ein Zeichen für eine negative Antwort sein? Ich dachte, hier gibt es ehemalige ABHler, die genau wissen was was bedeutet.
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Antwort #42 - 07.02.2014 um 21:29:49
 
Voraussetzungen für die Familienzusammenführung sind die geklärte Identität, die Heirat nach den Landesgesetzen, ausreichender Wohnraum, ausreichendes Einkommen.

Falls etwas fehlt, was Du beisteuern kannst oder sollst, bekommst Du Nachricht. Ansonsten ist es das Verfahren der Antragstellerin, und die bekommt den Bescheid. Du wirst normalerweise von der Antragstellerin informiert, sobald sie eine Antwort oder einen Zwischenbescheid erhält.
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Antwort #43 - 07.02.2014 um 21:43:58
 
Für den Antrag hatte sie Lohnabrechnungen, Meldebescheinung von mir bekommen. Aber keinen Mietvertrag, keinen Arbeitsvertag. Und das wurde auch hier nicht verlangt. Wie kann man prüfen, ob der Lebensunterhalt gesichert ist und der Wohnraum ausreicht, wenn man keine Nachweise fordert? Hat die ABH andere Weg, um das zu prüfen oder kann sie auf einfach auf  solche Nachweise manchmal verzichten ?
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reinhard
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Antwort #44 - 07.02.2014 um 22:01:04
 
Es nützt nichts: Sie bekommt den Bescheid, Du musst hinterher sie fragen. Was soll das Grübeln jetzt? Hier weiß doch niemand, welche Unterlagen die Behörde hatte und wie sie entschieden hat.
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