Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Ehegattennachzug (Gelesen: 16.829 mal)
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #15 - 10.10.2013 um 15:05:51
 
Also um da genauer zu sein, werde ich das sagen, was meine Frau mir nach ihrer Vorsprach in der Botschaft gesagt hatte. Ihr wurde gesagt, dass im Rahmen der FZF eine Urkundenüberprüfung im Normalfall stattfindet und die Dame wollte wissen, ob sie mit dieser Überprüfung einverstanden ist. Sie hat natürlich"ja" gesagt. Ich mache zwei Interpretationen von dieser Frage der Botschaft. Erstens könnte diese Frage diplomatisch sein, denn ein "nein, ich bin damit nicht einverstanden"  könnte schweren zu Konsequenzen wie eine einfache Ablehnung ihres Visums führen, da diese Überprüfung im Rahmen des Verfahrens obligatorisch ist. Zweitens, es könnte heißen, dass die Überprüfung eine Eventualität sein kann und sie bräuchte schon ihre Zustimmung, bevor dies geschieht.

Also jetzt warten wir ab. Die Kostenübernahme ist im Grunde genommen kein Problem. Was im Moment für uns wichtig ist, ist, dass meine Frau ihr Visum bekommt und dies auch schnell wenn möglich, denn warten kann manchmal tödlich sein, vor allem, wenn man nicht weiß, wie lange man warten muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #16 - 10.10.2013 um 15:30:46
 
Wenn die Prüfung verlangt wird, ist es egal, ob deine Frau die Zustimmung gibt oder nicht.

Verweigert sie die Zustimmung, dann liegt kein Nachweis über eine in Deutschland gültige Eheschließung vor und damit gibts kein Visum. Klar kann sie sagen, ich will keine Überprüfung ... dann bleibt sie eben in ihrem Heimatland.

Bei euch kann es jetzt sein, dass die Botschaft Kontakt mit der ABH aufnimmt und die Sache mit der inhaltlichen Überprüfung bespricht.
Ihr müsst da halt abwarten, bis klar ist, was gemacht werden soll. Dann wird man sich bei euch melden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #17 - 10.10.2013 um 15:47:41
 
Da hast du völlig recht. Nur abwarten kann man, mehr nicht. Und danke auch, dass du dich so viel Mühe gibst, um unsere Fragen zu beantworten und erläutern. Über das Visaverfahren gibt es ja so viel zu fragen und zu verstehen und irgendwie ist das sehr spannend...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #18 - 10.10.2013 um 15:51:41
 
Es wäre ja hilfreich und sehr schön, dass man hier auch Erfahrungsberichte liest. Wie es mit der Sache ausgegangen ist? Die Erfolge und Misserfolge etc. Nicht nur Fragen und Fragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #19 - 10.10.2013 um 15:59:52
 
Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 15:51:41:
Es wäre ja hilfreich und sehr schön, dass man hier auch Erfahrungsberichte liest.


Weißt du, mit Erfahrungsberichten ist das so eine Sache.

Hier im Board wirst du sehr viel darüber hören, dass es schwierig mit den Botschaften und ABH's ist. Das liegt aber daran, dass die, bei denen alles glatt läuft, gar keinen Bedarf haben, sich an ein solches Board zu wenden.

Dann musst du auch darauf achten, dass die Fälle nie gleich sind und aufgrunddessen auch Unterschiede in der Bearbeitung auftreten.

Während meiner Zeit in der ABH habe ich erlebt, dass Urkundenüberprüfungen manchmal sehr schnell gingen, d.h. nach 2 Monaten war das Ergebnis schon da. Eine andere hat sich über 9 Monate hinweggezogen, weil da aufgrund von früheren falschen Angaben plötzlich Bedenken aufgetaucht sind, dass die Frau auch tatsächlich nie verheiratet war.

Mit Sicherheit werden so viele unterschiedliche Erfahrungen gemacht wie du Sandkörner in einer Handvoll Sand hast.

Wichtig ist für euch daher, Geduld haben und nicht den Mut verlieren.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #20 - 10.10.2013 um 16:10:32
 
Ah, sehr schön zu wissen, dass du in einer ABH gearbeitet hast. Das hätte ich auch schon an deinen Antworten, der Sicherheit mit der du die Fälle erläutert, vermuten können. Und dass du auch frei drüber redest, um uns zu ermutigen, ist sehr nett.
Ja, von Land zu Land, von Person zu Person sind die Fälle sehr unterschiedlich und es gibt keine Generalität.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #21 - 10.10.2013 um 19:04:01
 
Kloamo schrieb am 10.10.2013 um 14:21:17:
Aber diese Erläuterung richtet sich mehr an die deutschen Ämter, die im Rahmen einer Amtshilfe wünschen, dass die Botschaft eine Urkundenüberprüfung für sie durchführt. Deswegen sind auch die Kosten in Euro und nicht in Franc Cfa ( die ivorische Währung).

Alle anfallenden Kosten (z.B. Visagebühren) werden bei den Botschaften  in €uro ausgewiesen und dann zum Tageskurs in die jeweilige Landeswährung umgerechnet, weil man natürlich nicht erwarten kann, dass die Antragsteller über €uros verfügen und die jeweilige Währung dem im Lande üblichen Zahlungsmittel entspricht.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #22 - 30.10.2013 um 13:42:34
 
Hallo,

nach Wochen habe ich am Montag bei der ABH telefoniert und nachgefragt, ob die Unterlagen meiner Frau angekommen sind. Der Sachbearbeiter meinte, ja er habe die Unterlagen bekommen und auch mit der Prüfung schon angefangen. Er meinte auch, er habe mich schon angeschrieben. Wir sind aber heute Mittwoch und ich habe noch keinen Brief von ihm bekommen. Das finde ich etwas seltsam, denn wenn er meint, er habe mir schon einen Brief wegen dem Visumantrag meiner Frau geschickt, sollte dieser Brief schon da sein, oder? Es ja innerhalb derselben Stadt.
Und noch eine Frage: was prüft er eigentlich, wenn ich noch nichts eingereicht habe?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #23 - 05.02.2014 um 19:24:37
 
Hallo Leute,

Also nach drei Monaten Urkundenüberprüfung hat die Botschaft die Ergebnisse der AB am 29.01.2014 gefaxt. Ich habe mich bei meinem Sachbearter gemeldet und er meinte, er habe die Mitteilung der Botschaft bekommen aber er habe die Daten noch nicht auswerten können Meine Frage: Was muss er da eigentlich auswerten? Bevor die Botschaft die Ergebnisse der Urkundenüberprüfung schickt, hatte ich Kontakte mit ihm  und er meinte immer zu mir, er wartete nur auf die Reaktion der Botschaft. Nun ist alles da und er hat sich immer noch nicht schriftlich bei mir gemeldet. Er hat noch nichts von mir gefordert und ich weiß nicht, wie lange er noch braucht, um die Daten, die er von der Botschaft bekommen hat, auszuwerten. Wir warten jetzt seit 5 Monaten davon drei Monaten für die Überprüfung der Urkunden. Langsam wird die Geduld unerträglich. Was kann man tun, damit sich die Dinge bewegen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #24 - 05.02.2014 um 19:50:51
 
Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 19:24:37:
Nun ist alles da und er hat sich immer noch nicht schriftlich bei mir gemeldet. Er hat noch nichts von mir gefordert und ich weiß nicht, wie lange er noch braucht, um die Daten, die er von der Botschaft bekommen hat, auszuwerten. 

Vielleicht solltest Du mal in Erwägung ziehen, dass Euer Antrag nicht der einzigste ist, der bei dem Sachbearbeiter zur Bearbeitung ansteht. Diese Anträge werden normalerweise der Reihe nach bearbeitet, warum sollte er den Eurigen vorrangig behandeln ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #25 - 05.02.2014 um 20:20:41
 
@Koamo

Am Anfang wurde Dir ja hier im Forum geschrieben, es könnte ungefähr 6 Monate dauern.

Jetzt sind 5 Monate um, alle Unterlagen sind da, die Prüfung ist anscheined fertig, und die Ausländerbehörde wird sich die Unterlagen wohl diese oder nächste Woche ansehen, je nachdem, wie viele Akten auf dem Stapel liegen.

Es geht also ganz normal voran, auch wenn klar ist, dass Du ungeduldig bist und Deine Frau hier haben willst. Aber wenn man das alles liest, scheint alles normal zu laufen – langsamer als du hoffst, aber schneller als bei einigen anderen, die genauso warten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #26 - 05.02.2014 um 20:31:19
 
Es geht nicht darum, dass er unseren Antrag vorrangig behandelt und ich weiß auch, dass unser Antrag nicht die einzigste ist. Aber den Antrag meiner Frau hat er seit Oktober 2013 bekommen und hat automatisch eine Urkundenüberprfung gefordert, die über drei Monate gedauert hat. Während dieser Zeit habe ich mich zwei Mal bei ihm gemeldet, und die Antwort war immer: ich warte auf die Meldung der Botschaft. Der Antrag ist nicht neu, den hat er seit Monaten. Die Bearbeitung eines Visumantrags ist nicht fristlos oder? Mann kann nicht ewig warten, oder?

=========

@ Reinhard
danke für deine Antwort. Elle me reconforte, tschuldigung, aber ich weiß nicht, wie man das auf Deutsch sagen kann. Ja, mir wird langsam klar, dass das Visum zum FZF das schwierigste ist zu bekommen. Aupairvisa werden jetzt ganz schnell und unkompliziert ausgestellt (bei den Aupair-Mädchen von der Elfenbeinküste ist das der Fall). Ein Visum zum FZF dauert hingegen ewig und ist mit hohen Kosten verbunden. Fazit: Deutschland hat kein Bock auf diese Art von Migration. Urkundenüberprüfung hin und her, Sicherheitsabfragen hier und da. Man hat das Gefühl, man will, den Antragsteller und den Betroffenen einfach leiden sehen.

Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt...

Im Übrigen... Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 20:31:19:
Man hat das Gefühl, man will, den Antragsteller und den Betroffenen einfach leiden sehen. 
"Man" hat mit Sicherheit besseres zu tun...  öhm
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.02.2014 um 21:01:53 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #27 - 05.02.2014 um 21:10:58
 
Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 20:31:19:
Ja, mir wird langsam klar, dass das Visum zum FZF das schwierigste ist zu bekommen.


Nein, das ist falsch.

Es ist einfach ein "Einwanderungsvisum", das einmal sehr gründlich geprüft wird. Die Ausländerbehörde geht (wie die Botschaft) davon aus, dass die Frau nicht nur einreisen, sondern voraussichtlich ihr Leben lang hier bleiben will.

Zitat:
Ein Visum zum FZF dauert hingegen ewig und ist mit hohen Kosten verbunden. Fazit: Deutschland hat kein Bock auf diese Art von Migration. Urkundenüberprüfung hin und her, Sicherheitsabfragen hier und da.


Das ist nicht so sehr ein Problem von Deutschland. Ein Visumantrag aus der Türkei zur Familienzusammenführung ist manchmal schon nach vier oder sechs Wochen fertig bearbeitet.

In der Elfenbeinküste gibt es eben viele Fälschungen und gekaufte Dokumente, deshalb die Prüfung. Das sollte man in der Elfenbeinküste anpacken.

Zitat:
Man hat das Gefühl, man will, den Antragsteller und den Betroffenen einfach leiden sehen.


Das ist eine Einschätzung, die vermutlich entsteht, weil Du nicht "in die Behörde reingucken" kannst. Vielleicht ist auch eine Sachbearbeiterin krank, die zweite hat jetzt doppelt so viele Akten und kommt extra früher aus der Pause zurück, damit Deine Frau nach sechs und nicht nach sieben Monaten die Antwort hat – woher willst Du das wissen?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #28 - 05.02.2014 um 21:24:14
 
Kloamo schrieb am 05.02.2014 um 20:31:19:
Ein Visum zum FZF dauert hingegen ewig und ist mit hohen Kosten verbunden. 

Das kann man so pauschal nicht behaupten.

Höhere Kosten entstehen meistens nur dann, wenn es sich um Länder mir unsicheren Urkundenwesen handelt. Es läge doch an diesen Ländern selbst, ein ordentlich funktionierendes Urkundenwesen zu installieren. Über die Gründe, warum das nicht getan wird, kann man spekulieren.

Es gibt auch in Afrika Länder, die über ein sicheres Urkundenwesen verfügen, wo solche vertrauensanwaltliche Überprüfungen nicht erforderlich sind. 
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Kloamo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ivorisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #29 - 05.02.2014 um 22:12:44
 
Du hast vielleicht recht. Aber wenn man davon ausgeht, dass ein Land über ein unsicheres Urkundenwesen verfügt, warum führt man die Überprüfung nur im Rahmen der FZF durch? Ich meine, bei den Au-pair zählt auch das Alter, oder? Warum führt man keine Überprüfung durch, um sicher zu sein, dass die eingereichte Geburtsurkunde das richtige Alter enthält? Wenn man  zum Studieren hierher kommt, warum führt man auch keine Überprüfung durch, um sicher zu sein, dass die eingereichten Abschlüsse echt sind?
Man sagt, der Visumantrag zum FZF muss gründlich geprüft werden, weil man davon ausgeht, dass die/der Einreisende ihr/sein Leben hier langfristig führen will. Ist nicht immer der Fall, weil alles immer von der Situation der hier lebenden Person, die einlädt, abhängt. Ein Student hat auch mehrere Jahre Zeit um zu studieren. Ist das nicht langfristig? Die meisten Au-pair hauen nicht ab nach einem Jahr und das ist den Behörden bewusst. Sie haben anderen Möglichkeiten, um hier zu bleiben nach ihrem einjährlichen Aufenthalt als Au-pair.
Ich glaube, wenn man der Logik von einem Land mit unsicheren Urkundenwesen folgt, sollte man, um koherent zu sein bei jedem Antrag zum langfristigen Aufenthalt hier, eine Urkundenüberprüfung durchführen und nicht nur für die FZF. Da dies nicht der Fall ist, sage ich, das Visum zum FZF ist äußerst kompliziert zu bekommen, weil man da viel Stress macht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema