Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:Ist es so, dass es bei allen Ehegattennachzügen automatisch Scheineheverdacht besteht?
Nein, das nicht. Nur wenn aufgrund bestimmter Umstände Bedenken bestehen, dass hier eine eheliche Lebensgemeinschaft gelebt werden soll.
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:Auf jeden Fall habe ich Passkopie, Kopie der Aufenthaltserlaubnis, Gehaltsabrechnungen, Meldebescheinigung und Einladung eingereicht.
Im Grunde genommen musst du erst mal gar nichts einreichen,
das hat doch deine Frau eingereicht, da sie ja den Antrag auf das Visum stellt.
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 14:53:43:Die Ehe fand in Abidjan ( Elefenbeinküste, ich bin Ivorer) statt.
Deine Frau muss auch eine Eheurkunde vorlegen und genau da kann es problematisch werden. Die Elfenbeinküste ist ein Land mit unsicherem Urkundswesen, d.h. die Urkunden werden nicht mehr durch die deutsche Botschaft legalisiert. Im Rahmen des FZF-Visums wird vermutlich eine inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde gefordert werden. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bei manchen Ländern kann da schon mal ein halbes Jahr vergehen.
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:wie lange dauert eigentlich die Bearbeitung des Antrags?
Nachdem vermutlich erst die inhaltliche Überprüfung stattfinden wird, würde ich mal von mindestens 6 Monaten ausgehen.
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:Und was könnte seinen Verlauf beschleunigen oder verzörgern?
Beschleunigen ... die geforderten Unterlagen vollständig vorlegen
Verzögern ... nun ja ... Unterlagen nur zögerlich oder unvollständig einreichen.
Kloamo schrieb am 07.10.2013 um 13:25:09:Zwischen der Botschaft und der Ausländerbehörde, wer spielt die entscheidende Rolle, damit die Dinge schneller gehen?
Die Botschaft schickt die Unterlagen deiner Frau nach Deutschland und die
ABH prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen. Im Rahmen dieser Prüfung werden sie auf dich zukommen und in jedem Fall nach Einkommensnachweisen und einem Mietvertrag fragen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann teilt die
ABH der Botschaft dies mit und die Botschaft kann dann das Visum erteilen.
Einen Einfluss darauf, dass der Visumsantrag deiner Frau schneller bearbeitet wird, hast du nicht.
Das ist im Übrigen das für euch gültige Merkblatt ...
http://www.abidjan.diplo.de/contentblob/3437874/Daten/3197927/download_VisaEhega...Aus diesem geht hervor, dass das "normale" Visaverfahren in der Regel 3 Monate dauert, falls eine inhaltliche Überprüfung nötig ist, wird sich die Bearbeitungszeit um ca. 4 Monate verlängern.