maria2014 schrieb am 29.09.2013 um 17:24:40:oder ist dies un relevant???
Ein eingestelltes Verfahren ist irrelevant, nur Verurteilungen
ab einer bestimmten Höhe sind schädlich. Problem dabei:
Manche Behörden neigen dazu, Stress zu machen wegen
angeblicher "falscher Angaben", sollten sie von diesem
eingestellten Verfahren Kenntnis bekommen, z.B. durch
die obligatorische Anfrage bei der örtlichen Polizei.
Um solchen Stress von vorne herein zu vermeiden, würde
ich empfehlen, die Sache im Antrag wahrheitsgemäß anzugeben,
z.B. so: "im Jahr 2001 Verfahren wegen xyz, eingestellt."
Muss aber letztlich jeder selbst wissen. Ein Nachteil entsteht
dadurch jedenfalls nicht, selbst dann nicht, wenn es z.B. eine
Einstellung wegen geringer Schuld und mit Geldauflage war.