solalala schrieb am 29.09.2013 um 00:01:03:Ich habe nun bei meinem deutschen Geburtsort angefragt, ob sie nicht noch den Geburtsort und das Geburtsdatum meiner Eltern eintragen können.
Das wird nicht gehen, denn die Daten, die in eine Geburtsurkunde übernommen werden, sind abschließend im PStG geregelt.
§ 59 Geburtsurkunde
(1) In die Geburtsurkunde werden aufgenommen
1.die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
2.das Geschlecht des Kindes,
3.Ort und Tag der Geburt,
4.die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
5.die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
(2) Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 4 und 5 nicht aufgenommen.
Selbst eine beglaubigte Kopie des Geburtseintrages wird diese Daten nicht enthalten. Das wäre nur der Fall, wenn deine Eltern bei deiner Geburt nicht verheiratet waren.
An deiner Stelle würde ich versuchen, die Urkunden deiner Eltern zu bekommen, so wie grisu geschrieben hat und diese einreichen.