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Keine Ahnung: Mutter als Ausländerin geboren, heute Deutsche: ihre Internationale Geburtsrkunde? (Gelesen: 10.869 mal)
Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 30.09.2013 um 22:09:48
 
grisu1000 schrieb am 29.09.2013 um 01:03:48:
sehe ich nicht so- Du kannst natürlich in Pilsen die Geburtsurkunden deiner Eltern anfordern und mit Apostille versehen lassen.

Du kannst vielleicht sogar die Geburt deiner Mutter in Deutschland nachbeurkunden lassen. Ich bin mir nicht 100% sicher ob das klappt, wenn die Mutter keine Lust dazu hat. In §36 PStG steht jedenfalls:

Zitat:
Antragsberechtigt sind
1. bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder
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Runenwolf
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Antwort #16 - 01.10.2013 um 07:56:37
 
solalala schrieb am 29.09.2013 um 00:01:03:
Ich habe nun bei meinem deutschen Geburtsort angefragt, ob sie nicht noch den Geburtsort und das Geburtsdatum meiner Eltern eintragen können.


Das wird nicht gehen, denn die Daten, die in eine Geburtsurkunde übernommen werden, sind abschließend im PStG geregelt.

§ 59 Geburtsurkunde
(1) In die Geburtsurkunde werden aufgenommen
1.die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
2.das Geschlecht des Kindes,
3.Ort und Tag der Geburt,
4.die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
5.die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
(2) Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 4 und 5 nicht aufgenommen.

Selbst eine beglaubigte Kopie des Geburtseintrages wird diese Daten nicht enthalten. Das wäre nur der Fall, wenn deine Eltern bei deiner Geburt nicht verheiratet waren.

An deiner Stelle würde ich versuchen, die Urkunden deiner Eltern zu bekommen, so wie grisu geschrieben hat und diese einreichen.
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Tina05
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Antwort #17 - 01.10.2013 um 09:29:27
 
Runenwolf schrieb am 01.10.2013 um 07:56:37:
Selbst eine beglaubigte Kopie des Geburtseintrages wird diese Daten nicht enthalten. Das wäre nur der Fall, wenn deine Eltern bei deiner Geburt nicht verheiratet waren.
Im elektronischen Register (seit 2009) werden auch die Geburtsdaten und Registerangaben zur Geburt der Eltern erfasst, jedoch erfassen bis jetzt nur wenige Standesämter alte Einträge nach. Es wäre jedoch möglich, mit einer Abschrift des Geburtsregisters (mit Hinweisen) den geforderten Nachweis zu erbringen.
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Gruß
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Antwort #18 - 01.10.2013 um 09:41:45
 
Tina05 schrieb am 01.10.2013 um 09:29:27:
Im elektronischen Register (seit 2009) werden auch die Geburtsdaten und Registerangaben zur Geburt der Eltern erfasst, jedoch erfassen bis jetzt nur wenige Standesämter alte Einträge nach. Es wäre jedoch möglich, mit einer Abschrift des Geburtsregisters (mit Hinweisen) den geforderten Nachweis zu erbringen. 


Ist die Nacherfassung alter Einträge irgendwie gesetzlich geregelt? Dann könnte die TS mit entsprechenden Urkunden  eine Nacherfassung beantragen.

Bei der Beurkundung der Geburt müsste die Heiratsurkunde der Eltern vorgelegen haben. Wo diese geheiratet haben und welche Angaben in der Urkunde sind, ist nicht so ganz klar. Wenn die Unterlagen die Registrierungsdaten der Eltern nicht enthalten, wird sie für eine Nacherfassung ohnehin Geburtsurkunden der Eltern brauchen.

Da würde ich eher gleich versuchen, die Urkunden der Eltern zu bekommen.

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Antwort #19 - 01.10.2013 um 11:07:16
 
Runenwolf schrieb am 01.10.2013 um 09:41:45:
Da würde ich eher gleich versuchen, die Urkunden der Eltern zu bekommen.

Deshalb sollte sie einfach das tschechische Standesamt anschreiben und sich die benötigten Urkunden zuschicken lassen.

Wo ist da das Problem ?

http://www.mzv.cz/berlin/de/visa_und_konsularinformationen/standesamtliche_infor...

Zitat von dieser Seite:

Für die Ausstellung aller tschechischen Personenstandsurkunden oder Auszügen aus den Matrikel- Registern (beglaubigte Kopien) sind die Standesämter in der Tschechischen Republik zuständig. Wir bitten Sie, die von Ihnen gewünschten Urkunden direkt bei den zuständigen Standesämtern zu beantragen.
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Saxonicus
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Antwort #20 - 01.10.2013 um 11:40:57
 
Hier noch die Adresse des Standesamtes in Pilsen
(die mit wenigen Klicks im Web zu erkunden war):

Magistrát města Plzně
- Matrika -   
Náměstí Republiky 1,
306 32 Plzeň 
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Tina05
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Antwort #21 - 01.10.2013 um 12:02:31
 
Runenwolf schrieb am 01.10.2013 um 09:41:45:
Ist die Nacherfassung alter Einträge irgendwie gesetzlich geregelt? Dann könnte die TS mit entsprechenden Urkunden  eine Nacherfassung beantragen.



Ist eine Kann- Vorschrift: § 76, Abs. 3, PStG, aber höflich anfragen dürfte möglich sein, vielleicht hat die TE Glück und ihr Geburtsstandesamt erfasst nach.
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Antwort #22 - 01.10.2013 um 12:11:14
 
Tina05 schrieb am 01.10.2013 um 12:02:31:
Ist eine Kann- Vorschrift: § 76, Abs. 3, PStG, aber höflich anfragen dürfte möglich sein, vielleicht hat die TE Glück und ihr Geburtsstandesamt erfasst nach. 



Danke für die Info.

Dann ist ihr zu empfehlen, dort erst mal vorzusprechen und nachzuhaken.
Vielleicht sind dort im Rahmen der Geburtsbeurkundung ja aussagekräftige Dokumente vorgelegt worden, die für die Nacherfassung ausreichen.

Wenn das nicht geht, dann kann sie ja immer noch nach Pilzen schreiben und Originalurkunden besorgen.
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