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Keine Ahnung: Mutter als Ausländerin geboren, heute Deutsche: ihre Internationale Geburtsrkunde? (Gelesen: 10.856 mal)
solalala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Ahnung: Mutter als Ausländerin geboren, heute Deutsche: ihre Internationale Geburtsrkunde?
27.09.2013 um 15:08:12
 
Hallo in die Runde!!

ich schreibe zum ersten Mal hier und habe eine super wichtige Frage.

Ich benbötige eine internationale Geburtsurkunde von meiner Mutter - sie ist jedoch erst vor 40 Jahren Deutsche geworden. In der Zwischenzeit existiert ihr Geburtsland in der Form nicht mehr. (Tschechien & Mauerfall, der zu einer neuen Tschechischen Republik geführt hat). 
Sie hat auch nur die deutsche Staatsangehörigkeit.
Beim Standesamt in **** hat man ihr gesagt, dass man ihr keine Geburtsurkunde ausstellen könne, da sie nicht in Deutschland geboren wurde.
Sie hat immernoch Angst vor den Behörden und statt zu fragen, ist sie einfach aus dem Büro gestürzt.
(Ein bisschen albern bei einer Frau, die fast 70 ist, ich weiß..)

Ich habe im Netz nun gelesen, dass sie beim Standesamt 1 in Berlin eine solche internationale Geburtsurkunde beantragen könnte? Stimmt das? Dann fahre ich sie deswegen halt nach Berlin... Persönlich ist es ja bestimmt besser als postalisch?

Der Hintergrund - falls das jemanden interessiert - ist natürlich ein ganz anderer: Ich bin als Deutsche (Mein Vater war immer Deutscher) mit einem Franzosen verheiratet und weil wir als Familie noch nicht international genug sind, habe ich vor, die französische Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Nun ist die französische Botschaft in Berlin besonders akkurat und hat festgelegt, dass die internationale Geburtsurkunde meiner Eltern jeweils nicht älter als 3 Monate sein darf.
Die Sinnhaftigkeit dessen brauchen wir nicht zu diskutieren. Es ist halt eine Behörde und da ich gerne zu dem Land der Behörde gehören möchte, passe ich mich an und sage nichts sondern bin ganz lieb  Zwinkernd


Hat jemand zufällig Hilfe parat?
Ich werde nächste Woche noch einmal versuchen, bei den Franzosen die alte Geburtsturkunde meiner Mutter unterzubringen, aber ich befürchte, das wird nichts.  Traurig


Viele Grüße aus dem sonnigen Berlin!

Solalala



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Antwort #1 - 27.09.2013 um 15:25:21
 
solalala schrieb am 27.09.2013 um 15:08:12:
In der Zwischenzeit existiert ihr Geburtsland in der Form nicht mehr. (Tschechien & Mauerfall, der zu einer neuen Tschechischen Republik geführt hat).

Die Standesämter bestehen jedoch in Tschechien und in der Slowakei auch weiterhin, sodass es jederzeit möglich ist, bei dem Standesamt ihres Geburtsortes eine neue Geburtsurkunde anzufordern.
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solalala
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Antwort #2 - 27.09.2013 um 16:07:58
 
Vielen Dank für Deine Hilfe. Es wäre logistisch noch komplizierter, wegen der Geburtsurkunde nach Tschechien zu fahren.

Anyway, die französische Behörde hat mir nahegelegt, eine in Deutschland ausgestellte internationale Geburtsurkunde für meine in Tschechien geborene Mutter vorzulegen. Das würde auf jeden Fall anerkannt. Übersetzungen ausländischer Geburtsurkunden sind wohl problematisch, weil auf deren Formular anzukreuzen ist: 'internationale geburtsurkunde Mutter' oder eben 'internationale Heiratsurkunde'. Dass ich jetzt hier überhaupt nach der Geburtsurkunde frage, ist ja schon nur, weil die französische Behörde mir überhaupt entgegen kommt.
Eigentlich hätte ich die Eheschließung meiner Eltern nachweisen müssen. Nur das Dokument kann ich unmöglich von einer dt/tschechischen Behörde ausstellen lassen. (Es darf ja nicht älter sein als 3 Monate, das Original gilt nicht.)

Die Eheschließung meiner Eltern passierte zu Zeiten des kalten Krieges, dementsprechend kompliziert ist die deutsche Version. Unterzeichnet vom dt. Richter, Apostille, Übersetzungen und Bestätigung des Bürgermeisters, dass die Bürgermeisterei in Prag existiert. Das Dokument kann man nicht wieder produzieren, damit es "nicht älter als drei Monate ist" (Die ganze Rechtsprozedur dauerte damals schon fas ein Jahr.)
Wenn es darum ginge, dieses Dokument zu produzieren, würde ich den Kampf sofort aufgeben. Meine Eltern haben nur gelacht: wenn Du willst, malen wir Dir eine Urkunde in Aquarell. Unser Hund unterschreibt dann!. Ja, sehr witzig.

Kurz, damit ich glaubhaft für französische Behörden existieren kann, muss meine Mutter glaubhaft in den letzten 3 Monaten existiert haben. Tjaaa. Ich dachte: wenn ich einen Reisepass und meine eigene Geburtsurkunde habe, existiere ich. - Weit gefehlt. - Warum ich noch die Geburtsurkunde meiner Eltern brauche, ist mir schleierhaft. Das geht ein bisschen weit, finde ich. Und dass die dann nicht älter als drei Monate sein darf, ist der Oberknüller.

(Ist das in D eigentlich auch so..? Historisch könnte man erwarten, dass es in D wenigstens nicht so ist..


Und wenn es dann irgendwann schwierige Zeiten sind (Und das kann ja in Frankreich leicht passieren, wenn  man sich die Wahlen 2003 anschaut..) dann kommt raus, dass ich weder echte Deutsche mit der ursprünglich tschechischen Mutter noch Französin bin. Puh! Deswegen habe ich eigentlich was dagegen, dass die Franzosen überhaupt erfahren, dass meine Mutter nicht immer Deutsche war. Aber da komme ich wohl dran vorbei. Dann tragen die das noch irgendwo ein - mit Sternchen. Und dann: religion der Oma: Jüdin. Dann geht's los. Opa: Protestant. Super. Dann bin ich bei den katholischen Franzosen gleich dran. Ich hoffe, das wollen die wenigstens nicht auch noch wissen. Aber Frankreich ist ja laizitätskonform davon hoffentlich nicht betroffen.) Und das alles nur, falls wir mal Kinder bekommen...  Augenrollen
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« Zuletzt geändert: 27.09.2013 um 16:29:33 von solalala »  
 
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Antwort #3 - 27.09.2013 um 16:27:41
 
Deine Mutter kann beim StA 1 nur dann eine Geburtsurkunde bekommen, wenn ihre Geburt in D. Nach Einbürgerung auch nachbeurkundet wurde.

Wir haben jetzt 2013, Tschechien ist seit 8 Jahren in der EU, ist OECD Mirglied und mit einem BIP von ca. 27.00USD KKP ein relativ reiches Industrieland.

Ist es so schwer mal nachzugoogeln nach der Seite der zuständigen Behörde des Tschechichen Geburtsortes.

Bin mir zu 99% sicher, dass man sich von dort auch eine internationale Geburtsurkunde gegen Gebühr nach D. per Post zuschicken lassen kann.
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Antwort #4 - 27.09.2013 um 16:31:12
 
Danke!
Ob Du's nun glaubst oder nicht: ich spreche kein Tschechisch - nur meine Mutter. Und ich habe sie genug behelligt mit allem, ich habe sie sogar dazu gebracht, in eine deutsche Behörde für mich zu gehen. Nun muss ich es alleine machen. Meine Mutter ist über 70. Das war jetzt genug für sie. Es geht ja nicht um sie, sondern um mich!
Ich danke Dir  Smiley

Ih werde herausfinden, wie man das macht. Meine Mutter hat nie irgendws anderes gehabt als die alte tschechische Geburtsurkunde.

Das wird ja nicht einfach!

"Deine Mutter kann beim StA 1 nur dann eine Geburtsurkunde bekommen, wenn ihre Geburt in D. Nach Einbürgerung auch nachbeurkundet wurde."

Ganz bestimmt nicht. Dann muss ihre Geburt nachbeurkundet werden. Oh je.  hä? Mit 70!   Laut lachend
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Antwort #5 - 27.09.2013 um 16:41:31
 

solalala schrieb am 27.09.2013 um 16:31:12:
Ob Du's nun glaubst oder nicht: ich spreche kein Tschechisch - 

Aber auf den meisten tschechischen Ämtern spricht man auch Deutsch und wenn Du bei dem infrage kommenden Standesamt höflich anfragst, wird man Dir auch behilflich sein.

Notfalls kannst Du das Ganze ja auch über die tschechische Botschaft laufen lassen (das wird dann aber höchstwahrscheinlich etwas teurer).

Ansonsten guck mal hier:
http://www.mzv.cz/berlin/de/visa_und_konsularinformationen/standesamtliche_infor...
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Antwort #6 - 27.09.2013 um 16:44:45
 
Aber Englisch kannst du doch hoffentlich?....

schau mal da, oder ruf dort an:

http://www.mvcr.cz/mvcren/article/issuing-documents-from-the-register-of-vital-r...
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Antwort #7 - 27.09.2013 um 16:51:39
 
Märchenprinz schrieb am 27.09.2013 um 16:44:45:
Aber Englisch kannst du doch hoffentlich?....

Allerdings glaube ich kaum, dass man in Tschechien mit Englisch besser vorankommt, als mit Deutsch (jedenfalls meine Erfahrung).
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Antwort #8 - 27.09.2013 um 17:02:10
 
Und ausserdem will die französische Behörde eine deutsche Urkunde. Das hat man mir heute so gesagt und ich habe jetzt ergoogelt - mit Eurem Stichwort (vielen Dank..) - dass ich für die sogenannte "Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland im deutschen Geburtenregister" (von deren Existenz ich bis vor 10 Minuten noch nie gehört hbe und meine Mutter übrigens auch nicht - die war ganz erstaunt, dass man sich als im Ausland gebohrerener "Neu"Deutscher hier Geburtsurkunden ausstellen lassen kann.. )
Für Euch ist das täglich Brot, ich habe damit nie etwas zu tun gehabt. Ohne Euer Stichwort wäre ich auch nie weitergekommen. Meine Mutter ist nur halb weinend aus dem Büro gelaufen. Soviel dazu. Sie ist halt empfindlich.

Leider steht nun klar hier
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=4DCC38BD1AAA67D130357570...
dass eben dafür eine Apostille der tschechischen Geburtsurkunde notwendig ist. Mal gucken, wie ich die nun wieder bekomme.

Bei der frz. Botschaft hat man mir klar gesagt, dass ohne internationale Geburtsurkunde in den drei Landessprachen Englisch und vorallem FRANZÖSISCH (!) und Deutsch (die haben ja auch deutsche Mitarbeiter, nicht nur französische..) kaum etwas zu machen sei. Sarkozy hat zudem vieles schwieriger gemacht, wie sie durchblicken hat lassen, es gibt Quoten für alles mögliche. Und ich bin froh, wenn ich alle Bedingungen irgendwie erfüllen kann. Ich bin der Bittsteller bei den Franzosen.

Und ich danke Euch. Witzigerweise bin ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen, auf der tschechischen Seite auch nur nachzuschauen. Ich habe halt im Kopf, dass ich es eh nicht verstehe.  unentschlossen
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Antwort #9 - 27.09.2013 um 17:07:29
 
solalala schrieb am 27.09.2013 um 17:02:10:
Ausland gebohrerener "Neu"grineutscher hier geburtsurkunden ausstellen lassen kann


Geht auch im Prinzip garnicht. Das geht nur wenn man eingebürgert wurde. Dann hat man das Recht seine Geburt hier nachbeurkunden zu lassen. Ansonsten ist die Beurkundung von Personenstandsfällen grundsätzlich das Hoheitsrecht/pflict des Staates, auf dessen Territurium der Fall eingetreten ist.
solalala schrieb am 27.09.2013 um 17:02:10:
eine Apostille der tschechischen Geburtsurkunde notwendig ist. Mal gucken, wie ich die nun wieder bekomme. 


sag mir einfach wo deine Mutter geboren ist. Hab grad 10 min zeit und eh nix besseres zu tun.

solalala schrieb am 27.09.2013 um 17:02:10:
ohne internationale Geburtsurkunde in den drei Landessprachen Englisch und vorallem FRANZÖSISCH (!) und Deutsch (die haben ja auch deutsche Mitarbeiter, nicht nur französische..)


Galub ich nicht. Frankreich ist mitglied des Apostillenabkommens und muss eine ausl. apostillisierte und übersetzte Urkunde akzeptieren.
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Antwort #10 - 27.09.2013 um 17:21:11
 
Sie ist in Pilzen /Plzen gebohren und sie ist ja auch eingebürgert. Die Urkunde hat sie immerhin, hat sie vorhin erzählt. (Und daran konnte sie sich noch erinnern..)

Ich habe gerade die Webseite abgesucht und tippe gerade eine englische Mail an die tschechische Behörde. : Smiley Die können mir bestimmt sagen, wie ich die tschechische Apostille von dem tschechischen Dokument bekomme, die Apostille gilt dann in Deutschland und dann kann ich (weil die Tochter auch antragsberechtigt ist) damit die Nachbeurkundung der Geburt meiner Mutter beantragen und dann kann meine Mutter möglichst persönlich die internationale Geburtsurkunde beantragen  Cool Danke Euch! Kuss

Ansonsten hätte ich auch erwartet, dass das tschechische Dokument ja mal ausreichen müßte! Ich wollte halt nicht aufmüpfig sein und habe es erst mal so hingennommen weil ich etwas von der Frau möchte, worüber sie ziemlich frei  entscheiden kann. (Bringen wir z.B. nicht überzeugend rüber, dass wir seit 5 Jahren zusammen wohnen, mein Chéri und ich, dann wird das schon mal nichts. Sie hat 100%igen Spielraum. Und in Frankreich gibt es einen riesigen öffentlich Diskurs über "Mariage blanc". Ich weiß gar nicht, wie das auf Deutsch heisst, falsche Hochzeit? Anyway, ist nicht unser Fall und das Gannze machen wir nur, falls wir mal Kinder bekommen sollten und damit diese sehr fiktiven Kinder dann ein Anrecht auf einen Platz im französischen Kindergarten in Berlin hätten - obwohl sie in Deutschland geboren wären - und damit ich wiederrum ohne Probleme arbeiten kann.  WOW, das war lang. Kurz: darum geht es eigentlich. Smiley

Mit Eurer Hilfe habt Ihr sozusagen meinen Arbeitsplatz gerettet, danke!  Durchgedreht
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Antwort #11 - 27.09.2013 um 17:42:02
 
Nachtrag: ich habe gerade mit meiner Mutter telefoniert. Sie freut sich schon auf ihre deutsche Geburtsurkunde. Deutscher geht's ja kaum  Smiley
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Antwort #12 - 27.09.2013 um 17:55:05
 
solalala schrieb am 27.09.2013 um 17:21:11:
Ich habe gerade die Webseite abgesucht und tippe gerade eine englische Mail an die tschechische Behörde. 

Im Rahmen meiner Familienforschung habe ich in den vergangenen Jahren recht häufig mit tschechischen Standesämtern zu tun gehabt und dabei hat mein Deutsch immer ausgereicht, weil ich überall in den Ämtern jemanden getroffen habe, der Deutsch sprach. Das scheint mir auch logisch, weil die Register überwiegend (zumindest bis 1918 und im Sudetenland von 1938 bis 1945) in deutscher Sprache geführt wurden. Da wird man dort kaum jemanden beschäftigen, der nicht Deutsch kann.
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Antwort #13 - 29.09.2013 um 00:01:03
 
Tja, ich habe noch einmal mit meiner Mutter gesprochen, mein Vater wünscht nicht, dass ich zu meiner deutschen Nationalität die französische annehme und meine Eltern werden wohl beide keine Dokumente liefern.  Familien sind halt einfach zu kompliziert, das ist halt so. In die Richtung brauche ich nicht weiter zu gehen.

Damit hat sich alles erledigt, was ich hier herausgefunden habe mit Eurer Hilfe.  Traurig

Ich werde nun mit der französischen Behörde verhandeln, wie es ohne Abstammung der Eltern geht. Ich habe ja auch eine deutsche Geburtsurkunde. Es steht halt in meiner Geburtsurkunde nur leider nicht drin,
wann meine Eltern wo
gebohren wurden.


Ich habe nun bei meinem deutschen Geburtsort angefragt, ob sie nicht noch den Geburtsort und das Geburtsdatum meiner Eltern eintragen können
. Dann wäre meine deutsche Geburtsurkunde so gut wie eine französische, d.h. so komplett... dann wäre die französische Behörde zufrieden.

Hoffentlich macht das Standesamt das  hä?
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Antwort #14 - 29.09.2013 um 01:03:48
 
solalala schrieb am 29.09.2013 um 00:01:03:
Damit hat sich alles erledigt, was ich hier herausgefunden habe mit Eurer Hilfe. 


sehe ich nicht so- Du kannst natürlich in Pilsen die Geburtsurkunden deiner Eltern anfordern und mit Apostille versehen lassen. Den fränzösichen Behörden sagst du, dass die Geburt deiner Eltern nicht in Deutschland nachregistriert worden ist und reichtst dein deutsche Geburtsurkunde mit ein.

Weigern sich die franzsosischen Behörden die Geburtsurkunden anzuerkennen kannst du SOLVIT Frankreich einschalten. Schließlich sind Tschechien und Frankreich EU-Mitglieder. SOLVIT hilft wenn Behörden "Probleme" mit dem Europarecht haben.
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