Maja_S schrieb am 26.09.2013 um 19:51:31:ich habe auch ein ähnliches Problem, dann dachte ich mir ,das passt genau hier:
Egal, neues Thema, neuer Thread.
Maja_S schrieb am 26.09.2013 um 19:51:31:- Das heißt jetzt für uns, sofort nach der Geburt einen extra Einbürgerungsantrag für das Baby stellen??
Ja, denn ohne Antrag läuft da gar nichts. Das kann aber
formlos geschehen, ein Schreiben an die Behörde aufsetzen,
etwa "hiermit beantragen wir die Miteinbürgerung unseres
neugeborenen Kindes", Geburtsurkunde beifügen nicht
vergessen.
Maja_S schrieb am 26.09.2013 um 19:51:31:- Wird das Kind schneller "Staatslos" eingebürgert, geht es überhaupt?
Wieso staatenlos? Welche StA haben die Eltern? In der
Regel erwirbt ein Kind die StA der Eltern automatisch, auch
ohne Registrierung oder dergleichen.
Maja_S schrieb am 26.09.2013 um 19:51:31:wir haben keine Lust das Baby vorübergehend außerhalb Deutschland anmelden
Auf Lust kommt es im Zweifel nicht an. Sofern das Kind nicht
tatsächlich staatenlos sein sollte (unwahrscheinlich), wird
die Behörde für das Kind ebenfalls eine Einbürgerungszusicherung
ausstellen, das Entlassungsverfahren wird dann entsprechend
zu erweitern sein. Spätestens dazu wird die Anmeldung /
Registrierung bei den Heimatbehörden erforderlich werden.
Maja_S schrieb am 26.09.2013 um 19:51:31:p.s. Mein Mann ist zwar in D geboren und gewönhlich/rechtmäßig von 1978-1985 gelebt. Aber das bring auch nicht 8 Jahre gewönhlich in Bayern?
Kaum, für die Anrechnung früherer Zeiten ist es erforderlich,
dass diese integrierende Wirkung gehabt haben. In der Regel
ist davon frühestens ab Schulbesuch auszugehen.