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Vaterschaftsanerkennung ohne legalisierte GU des Vaters (Gelesen: 4.293 mal)
salama11
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21.09.2013 um 15:06:48
 
Hallo an das Expertenteam,
eine Bekannte von mir hat vor einigen Wochen das Kind eines tunesischen Asylbewerbers zur Welt gebracht.
Das Standesamt verweigert nun aber die Eintragung des Vaters in die GU des Kindes, da er keine legalisierte GU von sich selbst vorlegen kann, sondern nur eine unlegalisierte. Da er einer von den Boat-People ist, hat er auch keinen Pass mehr im Moment. Bei der Wiederbeschaffung desselben droht ihm sicher die Abschiebung, deshalb scheut er davor zurück. Eine legalisierte GU zu besorgen ist für ihn auch nicht möglich, da seine greisen Eltern das einfach nicht mehr gebacken kriegen. Wie kann die Kindesmutter jetzt den Namen des Kindesvaters in die GU des Kindes eintragen lassen? Reicht die unlegalisierte GU des Kindesvaters nicht zur ID-Feststellung oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Heirat wäre auch eine Option, doch sie haben halt Angst, dass er sofort dass Land verlassen muss bzw. abgeschoben wird, sobald er mit seinem Pass bei einer Behörde auftaucht. Vielen Dank im Voraus für einen hilfreichen Tipp für das junge Paar!
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schweitzer
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Antwort #1 - 21.09.2013 um 15:31:11
 
Erst einmal: Ist der Kindsvater noch im laufenden Asylverfahren? Hat er also noch eine Aufenthaltsgestattung oder ist er bereits abgelehnter Asylbewerber mit nur noch einer Duldung?

Die Mutter ist, nehme ich an, Deutsche. - Ist das Sorgerecht über das Kind geteilt bzw. ist beabsichtigt, es zu teilen? Und ist der Vater auch gewillt, es tatsächlich auszuüben? -

Wenn ja, hat der Vater grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer AE, ob nun mit nochmaliger vorheriger Ausreise zum Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens oder nicht. - Eine Abschiebung steht also, wenn er sich ansonsten an die Spielregeln hält, unter diesen Voraussetzungen gar nicht im Raum.

Mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde des Kindes für den Vater ist es unter den genannten Bedingungen in der Tat kompliziert.

Ein amtlich beglaubigter Geburtsregisterauszug sollte aber mindestens beansprucht werden können.

Lies dazu bitte einmal
diesen
nicht ganz einfachen thread, vor allem ab Antwort # 4. (Blaues bitte anklicken!)

Ggf. wird anwaltliche Beratung oder Hilfe notwendig sein.


=schweitzer=
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salama11
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Antwort #2 - 21.09.2013 um 18:20:17
 
Danke, Schweitzer
für die schnelle Antwort.
Soviel ich weiss, hat der junge Bursche nur noch eine Duldung. Es war auch mein Vorschlag, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Vielleicht sollten die beiden erst mal zum Jugendamt gehen, um sich wegen des Sorgerechts zu erkundigen. Da eine Abschiebung den deutschen Staat materiell in dieser Situation nur unnötig belasten würde, denke ich eigentlich auch, dass es nicht zum Äußersten kommen wird, auch wenn der junge Vater mit einem Pass auf dem Standesamt erscheint, im Gleichlauf kann die Kindesmutter ja mit Hilfe des Anwalts/ der Anwältin auf die Erstellung des Geburtenregisterauszugs dringen.
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Alacrity
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Antwort #3 - 21.09.2013 um 23:57:56
 
Ist der Erzeuger denn schon der Vater, also wurde die Vaterschaftsanerkennung schon gemacht? Sonst wäre das der erste Schritt: Zum Jugendamt gehen und Vaterschaftsanerkennung (und dann kann sich die Mutter auch gleich dazu entscheiden, ob sie das Sorgerecht teilen will). Danach vom Standesamt den Geburtsregisterauszug.

Wenn das Jugendamt die Vaterschaftserklärung nicht machen will, weil die Identität des Vaters nicht festgestellt werden kann, gleich Beistandsschaft beantragen und auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft drängen.
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grisu1000
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Antwort #4 - 22.09.2013 um 13:42:30
 
salama11 schrieb am 21.09.2013 um 18:20:17:
Da eine Abschiebung den deutschen Staat materiell in dieser Situation nur unnötig belasten würde, denke ich eigentlich auch, dass es nicht zum Äußersten kommen wird, auch wenn der junge Vater mit einem Pass auf dem Standesamt erscheint...


Muss man das so interpretieren, dass eine Passunterdrückung im Hintergrund stattfindet, heißt er will seinen Pass nur selektiv nutzen?

Wenn ja, ist IMHO anwaltliche Hilfe angesagt um aus dieser Zwickmühle wieder herauszukommen.
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salama11
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Antwort #5 - 23.09.2013 um 13:58:53
 
Passunterdrückung - ich weiss nicht, ob er einen hat oder ihn sich einfach aus Angst einfach nicht ausstellen lassen will. Ich denke, eher das letztere.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 23.09.2013 um 14:36:40
 
salama11 schrieb am 23.09.2013 um 13:58:53:
Passunterdrückung - ich weiss nicht, ob er einen hat

Wie ist er denn dann ohne Pass von Tunesien bis nach Deutschland gekommen ?

Wenn ich ins Ausland fahre, dann führe ich neben meinem Pass, zur Sicherheit immer noch eine Kopie des Passes im Koffer mit.
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Antwort #7 - 23.09.2013 um 14:37:58
 
Er muss sich das einfach überlegen.

In Deutschland gilt die Passpflicht – er muss sich also einen Pass besorgen.

Mit Pass kann er die Vaterschaft anerkennen, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, abgeschoben werden.

Ohne Pass macht er sich strafbar. Und irgendwann ist alles nicht mehr möglich, weil die ABH einen "Passersatz" bekommen wird und ihn dann abschiebt, damit er etwas motivierter ist, sich um seinen Kram zu kümmern und die Gesetze einzuhalten.

Du solltest mit ihm zusammen eine gute Beratungsstelle aufsuchen und Dir und ihm erklären lassen, wie er gesetzeskonform seinen Zustand regulieren kann. Eventuell braucht er auch ein Visum dazu.
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Antwort #8 - 23.09.2013 um 14:38:19
 
Saxonicus schrieb am 23.09.2013 um 14:36:40:
Wie ist er denn dann ohne Pass von Tunesien bis nach Deutschland gekommen ?


Na vielleicht hatte er bei Einreise seinen Pass noch, ihn dann aber später verloren.
Soll häufiger vorkommen.
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