Erst einmal: Ist der Kindsvater noch im laufenden Asylverfahren? Hat er also noch eine Aufenthaltsgestattung oder ist er bereits abgelehnter Asylbewerber mit nur noch einer Duldung?
Die Mutter ist, nehme ich an, Deutsche. - Ist das Sorgerecht über das Kind geteilt bzw. ist beabsichtigt, es zu teilen? Und ist der Vater auch gewillt, es tatsächlich auszuüben? -
Wenn ja, hat der Vater grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer
AE, ob nun mit nochmaliger vorheriger Ausreise zum Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens oder nicht. - Eine Abschiebung steht also, wenn er sich ansonsten an die Spielregeln hält, unter diesen Voraussetzungen gar nicht im Raum.
Mit dem Eintrag in die Geburtsurkunde des Kindes für den Vater ist es unter den genannten Bedingungen in der Tat kompliziert.
Ein amtlich beglaubigter Geburtsregisterauszug sollte aber mindestens beansprucht werden können.
Lies dazu bitte einmal
diesen
nicht ganz einfachen thread, vor allem ab Antwort # 4. (Blaues bitte anklicken!)
Ggf. wird anwaltliche Beratung oder Hilfe notwendig sein.
=schweitzer=