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wann ist die Einbürgerung möglich? (Gelesen: 3.458 mal)
zheng
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.09.2013 um 21:24:19
 
Hallo an euch allen,
wir (beide Ausländer) sind seit zwei Jahren verheiratet. Mein Mann lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, ich bin 2007 mit Studentenvisum eingereist. Zur Zeit studiere ich immer noch. Im Moment plant mein Mann, sich einbürgern zu lassen. Nun meine Frage an euch: Wann ist eine Einbürgerung bei mir möglich? Kann ich mit meinem Mann mit eingebürgert werden?
Da ich noch Studentin bin, habe ich noch kein festes Einkommen, ich habe nur einen keinen Job.  Mein Mann arbeitet seit 2 Monaten in Teilzeit, schaut sich aber jetzt nach einem zweiten Job um. Wir beziehen keine Sozialleistung.
Vielen Dank im Voraus. Laut lachend
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.09.2013 um 21:36:19
 
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#10
vor allem Absatz 1 und 2

und die VAH
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm#10

Zitat:
Bei einem Ehegatten, der miteingebürgert werden soll, genügt ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #2 - 19.09.2013 um 12:01:54
 
... wobei natürlich ein entsprechender AT (also einer, der nicht in § 10 (1) Nr. 2 ausgeschlossen ist) auch bei Dir vorhanden sein muss.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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zheng
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.09.2013 um 19:44:52
 
ich danke euch.
Ich habe momentan noch keine unbefristete AE, die kriegt man glaube ich nach drei Jahren Ehe? Das heißt wohl, dass ich mich noch bisschen gedulden muss  Griesgrämig
Spielt das Einkommen eine große Rolle bei der Einbürgerung? Wir beziehen zwar keine Sozialhilfe, aber wir beide haben kein großes Einkommen. Ist die Einbürgerung trotzdem möglich?  weinend
Mehr noch: Wir sind in Bayern und soweit ich weiß werden bei der Einbürgerung die Studienzeiten nur zur Hälfte angerechnet, was auch Pech für mich ist, ich bin ja erst seit fast 7 Jahren inkl. 2 Jahre Ehe hier  weinend weinend
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erne
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Antwort #4 - 19.09.2013 um 20:57:28
 
zheng schrieb am 19.09.2013 um 19:44:52:
Wir sind in Bayern und soweit ich weiß werden bei der Einbürgerung die Studienzeiten nur zur Hälfte angerechnet


hmmm, ich fürchte, Bayern sieht den Aufenthalt mit Studenten AE nicht als "gewöhnlichen" Aufenthalt an und rechnet das GAR nicht an.

ups .... ich merke gerade, das gilt nicht, wenn man sich mit dem Ehemann einbürgern lässt.
Bzw.: wenn dein Mann deutscher Staatsangehöriger ist, sind 3 Jahre Aufenhalt gefordert, davon 2 Jahre in ehelicher LG.
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zheng
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.09.2013 um 21:50:05
 
Vielleicht habe ich mich noch nicht klar genug gemacht. Vor der Heirat hatte ich eine Studenten-AE, die ich danach in FZF-AE habe umschreiben lassen.
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zheng
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.09.2013 um 21:48:21
 
Wie schätzt ihr meine Chance, (mit)eingebürgert zu werden, ein? Meine größte Sorge wäre, dass wir an der finanziellen Hürde scheitern würden. Ich studiere ja noch, man kann ja nicht erwarten, dass ich 2000€ verdiene oder? weinend
Bei meinem Mann sieht das auch nicht viel besser aus, obwohl wir noch keinen einzigen Tag Hilfe vom Staat in irgendeiner Form bekommen haben. Ich weiß ehrlich gesagt nicht womit wir anfangen sollen. weinend weinend weinend weinend weinend
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Antwort #7 - 23.09.2013 um 22:05:33
 
zheng schrieb am 23.09.2013 um 21:48:21:
Wie schätzt ihr meine Chance, (mit)eingebürgert zu werden, ein?

wie wäre es bei der EBH einen Beratugstermin zu machen und da nachzufragen?
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zheng
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 30.09.2013 um 20:41:36
 
Hallo zusammen,
ich war heute bei der EBH und ließ mich beraten.
So wie es aussieht, darf ich mich jetzt schon (mit)einbürgern lassen. Ich erfülle alle Voraussetzungen. Aber meinem Mann fehlt noch ein bestandener B1-Test und ich bin mir gar nicht so sicher, ob er das überhaupt schafft, da er sich mit der deutschen Sprache ziemlich schwer tut.  weinend
Könnte es so vorkommen, dass es bei mir mit der (Mit)Einbürgerung klappt und bei meinem Mann nicht? Ich bin ja abhängig von ihm  Augenrollen Augenrollen
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Ralf
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Antwort #9 - 30.09.2013 um 21:06:15
 
Eine Miteinbürgerung geht niemals alleine, immer nur zusammen
mit der Person, die den Anspruch nach § 10 Abs. 1 hat.
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