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Ehegattennachzug Vietnam nach Heirat in DK (Gelesen: 3.613 mal)
schorsch72
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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16.09.2013 um 12:24:26
 
Hallo Gemeinde,

ich hoffe Ihr könnt wir bei meinem Problem weiterhelfen.
Zuvor einige Informationen:

Ich habe meine vietnamesische Freundin vor ca. 3,5 Monaten in Dänemark geheiratet,
da Sie nur ein Touristenvisum hatte, müsste Sie nach 3 Monaten zurück in ihr Heimatland. Dort besucht Sie jetzt einen A1 Kurs am Goethe Institut, wobei Ihr das deutschlernen nicht so leicht fällt wie erwünscht.

Nun meine Frage?
Kann  ich ein FZF Visum beantragen, auch im Falle das Sie die Prüfung nicht besteht mit dem Vermerk, das Sie hier in Deutschland erneut zur Schule geht. Hilft es eine Bestätigung vom Goethe Institut mit beizufügen um die Glaubhaftigkeit des Kursbesuches dazustellen?

Hoffe Ihr könnt mir helfen!

Vielen Dank im Voraus.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 16.09.2013 um 12:29:12
 
Habe Dir einen eigenen thread eröffnet und mit passendem Betreff versehen.

Bitte für eigene Fragen eigene threads eröffnen und nicht an andere "anhängen" - das wird dann nur furchtbar unübersichtlich. - Danke!


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 16.09.2013 um 13:15:50 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.09.2013 um 12:29:51
 
Solch ein Antrag würde abgelehnt, weil das A1-Zertifikat vor der Antragstellung bestanden werden soll. Der Deutschkurs in Deutschland soll dann weiter führen zum B1-Zertifikat.

Es gibt ein Urteil, dass nach mehr als einem Jahr vergeblicher Bemühungen (täglicher Bemühungen!) eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis möglich ist.
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 16.09.2013 um 12:30:18
 
schorsch72 schrieb am 16.09.2013 um 12:24:26:
Kannich ein FZF Visum beantragen, auch im Falle das Sie die Prüfung nicht besteht mit dem Vermerk, das Sie hier in Deutschland erneut zur Schule geht.


Beantragen kannst du gar nichts, das muss deine Freundin machen.
Sie kann es zwar beantragen, aber ohne A1-Zertifikat wird sie kein Visum bekommen.
Es ist nun mal so, dass zuerst die Sprachkenntnisse erworben werden müssen und dann das Visum erteilt wird.

Es gibt eine Ausnahme und zwar, wenn sie ein Jahr lang brav gelernt hat und den Test dennoch nicht bestanden hat, dann ist eine Einreise ohne A1 möglich. Dazu muss sie jedoch nachweisen, dass sie sich wirklich bemüht hat, deutsch zu lernen, es aber halt nicht geschafft hat.
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schorsch72
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Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 06.01.2014 um 11:25:30
 
Vielen Dank für eure Infos.

In wieweit macht es sind eine AE (FZF) über einen Anwalt anzuschieben. Meine Frau ist leider zum zweiten Mal durch den Test gefallen, welches auf extremer Nervosität zurück zuführen ist.
Laut dem Institut hat Sie bei allen Übungsprüfungen mehr als ausreichende Punkte erlangt. Können wir die AE auch während Ihres 3 Monatsvisum in Deutschland beantragen, sprich meine Frau?

Danke für Infos.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.01.2014 um 11:33:56
 
schorsch72 schrieb am 06.01.2014 um 11:25:30:
Können wir die AE auch während Ihres 3 Monatsvisum in Deutschland beantragen, sprich meine Frau?

Ich kann gleich Dir sagen wie das ausgehen wird:

Da sie im Visumantrag beim beabsichtigten Aufenthaltszweck sicher nicht schreiben wird, dass sie eine AE beantragen will, wird sie unvollständige ggf. falsche Angaben machen. Damit hätten wir schon mal einen Ausweisungsgrund der die Erteilung der AE grundsätzlich entgegensteht.

Sie hat noch bis zum Sommer die Chance, das A1-Zertifikat zu erwerben. Wenns bis dahin nicht klappt könnt ihr Euch das BVerwG-Urteil vom 4.9.2012 - 10 C 12.12 berufen.

Die Zeit könntet ihr übrigens nutzen um die Ehe hier in D regsitrieren zu lassen, damit hättet ihr die anwaltliche Überprüfung schon mal durch.
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« Zuletzt geändert: 06.01.2014 um 11:49:12 von N/V »  
 
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 06.01.2014 um 12:15:30
 
Wenn sie sowieso für 3 Monate nach D kommt kann sie doch hier an der VHS nochmal die Prüfung machen. Vielleicht kommt sie hier besser klar und Du kannst vorher mit ihr noch üben.
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grisu1000
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Antwort #7 - 06.01.2014 um 18:21:45
 
lottchen schrieb am 06.01.2014 um 12:15:30:
Wenn sie sowieso für 3 Monate nach D kommt kann sie doch hier an der VHS nochmal die Prüfung machen. Vielleicht kommt sie hier besser klar und Du kannst vorher mit ihr noch üben. 


Die Chancen auf ein dreimonatiges Schenge-Visum sehe ich eher als gering  an.

Um das ganze, nach erhalt des A1 oder nach einem Jahr Prüfungsversuche zu beschleunigen wäre jetzt eine Nachregistrierung der Ehe beim deutschen Standesamt empfehlenswert. Dann wird die Prüfung durch den Vertrauensanwalt jezt gemacht und nicht nach dem Visaantrag. Das spart sehr viel Zeit (wir reden hier von mehreren Wochen) bis die Ehefrau einreisen darf.
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schorsch72
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Antwort #8 - 09.01.2014 um 20:06:50
 
Hallo Gemeinde,

was habe ich unter einer Nachregistrierung zu verstehen?


Danke für eure hinweise!
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Bayraqiano
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Antwort #9 - 09.01.2014 um 20:23:16
 
schorsch72 schrieb am 09.01.2014 um 20:06:50:
was habe ich unter einer Nachregistrierung zu verstehen?

Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister, mit der Folge, dass Euch auch eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt wird - vgl. § 34 PStG.

Dieser Vorgang löst ebenfalls die vertrauensanwaltliche Überprüfung der Urkunden Deiner Frau durch einen Vertrauensanwalt aus, damit verzögert sich das Visumverfahren nicht länger weil man diese Überprüfung sonst nach der Beantragung des Visums einleitet.
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