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Kindernachzug und Sorgerecht (Gelesen: 969 mal)
Mame Di
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Unterschleißheim, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.09.2013 um 11:19:53
 
Hallo allerseits,
mein  (Türke) hat einen Antrag auf Visa zur Familienzusammenführung für zwei seiner Kinder (14 und 12 Jahre) gestellt. Das war am 22. Juni in Ankara. Dann hat die ABH diverse Papiere angefordert, die haben wir bis Ende Juli alle abgeliefert. Jetzt haben wir nachgefragt und die ABH sagt, dass sie noch gar nicht tätig war, weil das Sorgerechtsurteil geprüft würde.
Was kann das bedeuten, "geprüft"? Es handelt sich um eine türkische Gerichtsentscheidung, von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen.
Wollen die die Rechtmäßigkeit anzweifeln? Das Sorgerecht war vorher bei der Ex-Frau meines Mannes.
Ich hätte die Kinder gerne zum Schuljahresanfang hier gehabt, aber das war wohl nix. Ich war gerade in der TR und hätte sie gerne mitgebracht, aber das hat nun nicht geklappt.
Hab den SB gefragt ob das normal wäre, mit der Überprüfung des Sorgerechts und er meinte "in bestimmten Fällen". Also wohl eher nicht normal. Griesgrämig

Habt Ihr eine Vorstellung wie lange diese Prozedur dauern kann, welche Komplikationen entstehen könnten?

Danke, Bremerin
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.09.2013 um 13:26:17
 
Die Ausländerbehörde prüft das vermutlich, indem sie sachkundigere Behörden bittet, dazu Stellung zu nehmen (z.B. Jugendamt). Wegen des Schuljahres solltest Du einfach einen freundlichen Brief an die ABH schreiben und fragen, ob es möglich ist, die Prüfung rechtzeitig abzuschließen, damit die Kinder nicht zu viel versäumen.
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Mame Di
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.09.2013 um 15:05:51
 
Dankeschön  Smiley

Da die Kinder sowieso erstmal in eine Übergangsklasse kommen zum Deutsch lernen ist das wohl nicht so dramatisch - aber die Schule sagte mir, dass die Plätze hier begrenzt sind und sie womöglich 30 km weit weg müssten, wenn sie keinen mehr bekommen, das wäre ja nun wirklich blöde. Die Schule fängt jetzt an und ich werd mich gleich morgen da melden und um etwas Geduld bitten, aber wenn das Monate dauert können die natürlich auch nicht ewig was freihalten.

Ja und das mit dem Sorgerecht: was soll denn das deutsche Jugendamt dazu sagen? Die können ja wohl kaum ein psychologisches Gutachten aus der TR anfordern? Sorgerechtssachen sind immer schwierig, es gibt aber sehr gute Gründe, die Kinder zu holen, besonders den Sohn, der aber auch nicht alleine kommen will. Er braucht unbedingt Unterstützung, die ihm seine Mutter dort nicht geben kann, auch wenn sie sich bemüht. Aber wenn wir nun damit argumentieren, dass er hier medizinische Versorgung und Therapien braucht, ist das nicht eher ein Grund für die ABH "nein" zu sagen? Er wäre natürlich krankenversichert. Und vor allem braucht er seinen Vater. unentschlossen
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