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Eheschließung mit meiner Freundin aus Ghana (Gelesen: 5.010 mal)
Themen Beschreibung: was muss alles beachtet werden Formulare,Anträge etc.?
Frank 2811
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung mit meiner Freundin aus Ghana
05.09.2013 um 13:57:57
 
Kann mir jemand zu diesem Thema Auskunft und Ratschläge geben???
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 05.09.2013 um 14:02:59
 
Wenn wir nicht genauer zu wissen bekommen, was Du im Konkreten für Fragen hast, würde die Bearbeitung Deines Anliegens im Zweifel in einen fünfseitigen Vortrag münden.

Du wirst einsehen, dass das in so einem Forum nicht zu leisten ist.

Bitte also konkrete Fragen stellen und relevante Infos liefern! (etwa. wo geheiratet werden soll, ob ein Ehegattennachzug nach Deutschland geplant ist usw.)


=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Märchenprinz
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i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.09.2013 um 14:03:22
 
Ja, das können ziemlich viele, die hier aktiv sind.
Lies erstmal die FAQs zum Thema Eheschließung/Ehegattennachzug und frag dann gezielt.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.09.2013 um 14:04:13
 
Die Frage ist sehr sehr unspezifisch.

Warst du schon beim Standesamt?

Außerdem fehlen Hintergrund-Informationen. Z.B. ist sie schon in Deutschland? Welchen Aufenthaltsstatus hat sie?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Frank 2811
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.09.2013 um 14:15:51
 
ja okay ist sehr unpräzise,
Ich war noch nicht beim Standesamt.
Sie ist in noch in Ghana.

*

Geheiratet werden soll dann hier in Deutschland und wir werden hier auch leben.

*

Ich muss mich hier erst mal zurechtfinden, da ich hier neu bin.


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« Zuletzt geändert: 05.09.2013 um 14:28:14 von schweitzer »  
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 05.09.2013 um 14:26:02
 
Das ist leider auch nicht viel Präziser.
Wo wollt ihr heiraten? Soll sie nach der Heirat zu Dir nach D ziehen? Hat sie A1?
Vielleicht liest Du Dich wirklich erst mal ein bißchen quer durchs Forum und stellst danach konkrete Fragen.

PS: Da hast Du noch zwei Antworten dazwischengequetscht. EIn Teil meiner Fragen ist also schon beantwortet.
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Frank 2811
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 05.09.2013 um 14:31:04
 
Was ist ein A1???
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Lisa2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.09.2013 um 14:33:59
 
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619670/Daten/2921360/Merkblatt_Gha...


Auch wenn ihr hier heiraten solltet, dauert es eine Weile bis alle Unterlagen von ihr überprüft worden sind. Sie braucht das A1. Ausserdem eine Menge Unterlagen. Soweit ich weiß eine Befreiung zue Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (OLG). Das kann alles dauern.

Visum zur Eheschliessung - da muss der Termin wohl schon stehen (?).

Dann gehe zu deinem Standesamt und frage nach!

*

A1 ist ein Sprachzertifikat.
Das Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 dient nachziehenden Ehegatten als Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse, die diese für den Nachzug nach Deutschland benötigen.


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« Zuletzt geändert: 05.09.2013 um 15:30:23 von schweitzer »  

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Frank 2811
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.09.2013 um 14:43:34
 
Nein ein Termin steht noch nicht fest, wir fangen jetzt an die Wege für eine Heirat zu planen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 05.09.2013 um 14:50:36
 
Dann gehst Du zum Standesamt und holst Dir eine Liste der Unterlagen, die Du brauchst und die sie braucht.

Außerdem nimmst Du die "Beitrittserklärung" mit, die Du ihr schickst, damit sie diese unterschrieben zurückschickt.

Und Du informierst sie darüber, dass sie das Visum erst beantragen kann, wenn sie das A1-Zertifikat hat.
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #10 - 05.09.2013 um 14:52:42
 
Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, dann geh du erst mal zum Standesamt und hol dir eine Liste mit Unterlagen, die du brauchst. Das ist je nach Land und Familienstand der beiden Verlobten unterschiedlich.

Dann fängst du an, die Unterlagen zu besorgen.

Deine Freundin sollte zwischenzeitlich anfangen deutsch zu lernen, wenn sie es noch nicht kann. Wenn sie hier einreisen will, um zu heiraten und anschließend hierzubleiben, muss sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben.

Wenn die Unterlagen, die das Standesamt fordert da sind, dann lässt du diese von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzen und bringst sie beim Standesamt vorbei.

Dann kannst du die Anmeldung Eheschließung machen, deine Freundin muss wahrscheinlich bei der deutschen Botschaft im Heimatland eine Beitrittserklärung unterschreiben.

Wenn das Standesamt alle Unterlagen in der erforderlichen Form vorliegen hat, wird eine Urkundenüberprüfung eingeleitet, da Ghana zu den Ländern mit unsicherem Urkundswesen gehört. Diese Urkunden kostet - je nach Anzahl der Urkunde - eingen gewissen Euro-Betrag, den du beim Standesamt hinterlegen musst. Die Dauer ist unterschiedlich, rechne mal mit 6 - 9 Monaten.
Die Unterlagen werden vom Standesamt an die deutsche Botschaft in Ghana geschickt, dort an einen Vertrauensanwalt übergeben. Der prüft die Urkunden auf inhaltliche Richtigkeit, gibt seinen Bericht bei der Botschaft ab und die schicken die Unterlagen zurück ans deutsche Standesamt

Wenn die Unterlagen geprüft und in Ordnung sind und die deutsche Botschaft dies bestätigt hat, dann kann das Standesamt den Vorgang dem OLG zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Wenn die Befreiung erteilt wurde, kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass die Eheschließung stattfinden kann.

Dann kann deine Freundin das Visum zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft beantragen, dazu muss sie in jedem Fall die Bescheinigung des Standesamtes haben und das A1-Zertifikat. Außerdem muss eine VE abgegeben werden - am besten von dir, wenn du solvent bist - die den Zeitraum zwischen Einreise und Eheschließung kostenrechtlich abdeckt.

Wenn sie eingereist ist, heiratet ihr, dann kann sie die AE beantragen.

Das sind die groben Schritte ... einfach ist es nicht, aber auch nicht unmöglich.
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #11 - 06.09.2013 um 01:40:45
 
Vielleicht helfen diese Merkblätter weiter (da steht alles Wissenswerte drin):

1. Eheschließung (in Deutschland) bei anschließendem Daueraufenthalt http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/eheschlie__ung-mit-anschl-...

2. Ehegattennachzug nach D (nach Eheschließung im Ausland) http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2007/09/ehegattennachzug.pdf
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