Hallo zusammen,
vorab: Ich weiß, dass es nicht gerne gesehen wird, dass man mit einem Touristen- bzw. Besuchsvisum eine Ehe schließt. Diese Visa sind dafür auch nicht gedacht, das weiß ich und es war auch zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung gar nicht beabsichtigt mit dem Besuchsvisum zu heiraten.
Nun waren meine jetzige Verlobte und ich allerdings schon so weit, dass wir alle Papiere zusammenhatten und über eine Eheschließung im Januar nachgedacht hatten. Ich hatte auch schon unsere Ringe besorgt und dann waren wir in Paris... Nunja... und jetzt sind wir verlobt und waren danach beim Standesamt und haben dort alle notwendigen Unterlagen eingereicht und jetzt steht unser Termin kurz bevor
Ich wollte fragen, wie hoch die Chancen sind, dass sie Ausländerbehörde einem eine Aufenthaltserlaubnis ausstellt, wenn man ALLE notwendigen Unterlagen (die man sowieso bei der Botschaft eingereicht hätte für eine Familienzusammenführung) bei der Ausländerbehörde vorlegt, sprich auch das
A1 Zertifikat etcpp.
Gibt es Gesetzestexte die das verbieten, oder erlauben, oder gar ins Ermessen der Behörde legen?
Wenn man nett und freundlich ist, könnte das helfen
?
Wir möchten einfach jetzt vermeiden, dass wir nochmal mit rund tausend Euro einen Flug bezahlen müssen, den man sich sparen könnte, da die Unterlagen von der Botschaft sowieso zur Ausländerbehörde geschickt werden und dann wieder zurück...
Sprich man könnte die Botschaft als "Vermittler" ja raus lassen... würde daher gerne wissen, ob sowas klappen kann, und wenn ja, wie man argumentieren kann.
Danke und viele Grüße