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bin nun verheiratet und nu? (Gelesen: 3.696 mal)
zeyneppp_88
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02.09.2013 um 00:41:33
 
Gute nacht an alle (:

ich bin nun verheiratet seit Juni 2013. Wir haben in der Türkei geheiratet. Mein Mann hat nun mit dem Sprachkurs begonnen und hat diese Woche noch die Prüfung vorstehen.

Meine Frage wäre, wie es nun weitergeht so ungefähr. Muss ich die Heirat hier in Deutschland anmelden? Wenn ja, unseren Ehepass hat mein Mann in der Türkei, muss ich den bei meiner Anmeldung haben oder würde eine Kopie reichen?

Muss den Rest dann mein Mann von der Türkei aus erledigen.

Und zum Schluss: ich muss eine Wohnung nachweisen können habe ich hier im Forum gelesen. Bei uns ist es so, dass mein Freund die erste Zeit bei seinem Freund bleiben wird, damit wir zusammen eine Wohnung suchen und mieten können. Ist es in Ordnung, wenn ich es dem Sachbearbeiter so sage, oder würden da schon Probleme auftreten. Weil wo genau wir hinziehen hängt von unserem Job ab.

Ist es von Vorteil, wenn man den Antrag auf Familienzusammenführung als Student/in stellt? Je nachdem würde ich dann mich nicht exmatrikulieren.

Liebe Grüße
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Runenwolf
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Antwort #1 - 02.09.2013 um 07:16:02
 
zeyneppp_88 schrieb am 02.09.2013 um 00:41:33:
Muss ich die Heirat hier in Deutschland anmelden?


Ich würd zum Meldamt gehen und den Familienstand auf "verheiratet" ändern lassen. Dazu brauchst du eine Heiratsurkunde, die kann dein Mann besorgen und dir schicken.
Ob eine Kopie des Ehepasses dem Meldeamt ausreicht, entscheiden die dort vor Ort ... ist aber eher unwahrscheinlich.

zeyneppp_88 schrieb am 02.09.2013 um 00:41:33:
Muss den Rest dann mein Mann von der Türkei aus erledigen.


Wenn du mit "Rest" die Familienzusammenführung meinst, dann muss dein Mann bei der deutschen Botschaft den Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung stellen. Dazu muss er die Heiratsurkunde und das A1-Zertifikat vorlegen.

zeyneppp_88 schrieb am 02.09.2013 um 00:41:33:
Bei uns ist es so, dass mein Freund die erste Zeit bei seinem Freund bleiben wird, damit wir zusammen eine Wohnung suchen und mieten können. 


Das wird schon Probleme geben, schließlich kommt er nach Deutschland, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu leben. Dazu müsst ihr einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Bei der Konstellation kann sehr schnell der Verdacht einer Scheinehe aufkommen und dann kann das Visum verweigert werden.
Warum ist es denn nicht möglich, zu dir zu ziehen? Studentenbude? Da müsst ihr echt eine gemeinsame Lösung finden.

zeyneppp_88 schrieb am 02.09.2013 um 00:41:33:
Ist es von Vorteil, wenn man den Antrag auf Familienzusammenführung als Student/in stellt? Je nachdem würde ich dann mich nicht exmatrikulieren.


Das ist vollkommen egal, ob Beamter, Angesteller, Arbeiter, Student oder arbeitslos. Das Einkommen ist vollkommen bedeutungslos, da du deutsch bist. Es wird ja Familienzusammenführung beantragt, da spielt es keine Rolle, was der deutsche Ehegatte beruflich macht.
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tiggger
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Antwort #2 - 02.09.2013 um 10:45:47
 
Runenwolf schrieb am 02.09.2013 um 07:16:02:
Ich würd zum Meldamt gehen und den Familienstand auf "verheiratet" ändern lassen

Und ich würde es nicht machen. Wozu sollte man das machen?

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Runenwolf
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Antwort #3 - 02.09.2013 um 10:49:31
 
tiggger schrieb am 02.09.2013 um 10:45:47:
Wozu sollte man das machen?


Weil die TS verheiratet ist. Sie will ja, dass ihr Mann nach Deutschland kommt. Daher würde ich ihr dazu raten.

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lottchen
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Antwort #4 - 02.09.2013 um 12:31:27
 
Also mein Mann und ich sind, NACHDEM er in Deutschland angekommen ist, zusammen auf´s Meldeamt gegangen und haben ihn auf meine Adresse angemeldet und bei mir wurde dann automatisch auch gleich der Familienstand geändert, da wurde ich gar nicht gefragt (wir mussten zu seiner Anmeldung eh die Eheurkunde incl. Übersetzung vorlegen). Das war völlig ausreichend. Auch jetzt im Nachhinein fällt mir nicht ein, warum ich meinen eigenen Familienstand eher hätte ändern sollen. Irgendeinen Vorteil hätte es eh nicht gebracht, jedenfalls weiß ich keinen.
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Antwort #5 - 02.09.2013 um 20:52:46
 
also brauch ich die Anmeldung erst einmal nicht zu machen. Es ist also keine Pflicht?
Man hat mir mal gesagt, dass die Ausländerbehörde wohl die Info vom Standesamt für den Ehegatten holt, ob er/sie wirklich mit der Person hier in Deutschland verheiratet ist. Aber die standesamtliche Trauung muss ja hier noch einmal wiederholt werden oder habe ich da etwas falsch verstanden  hä?
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Mick
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Antwort #6 - 02.09.2013 um 21:07:20
 
zeyneppp_88 schrieb am 02.09.2013 um 20:52:46:
Es ist also keine Pflicht?

Ist es nicht. Und spätestens wenn er das Visum beantragt,
wird die ABH die Heiratsurkunde bekommen. Die Eintragung
im Melderegister ist dabei relativ egal.

tiggger schrieb am 02.09.2013 um 10:45:47:
Und ich würde es nicht machen. Wozu sollte man das machen?

Damit die Eintragungen stimmen? Ist sicher zur Zeit nicht von
Belang. Aber kann es durchaus mal werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Runenwolf
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Antwort #7 - 03.09.2013 um 07:41:35
 
zeyneppp_88 schrieb am 02.09.2013 um 20:52:46:
Aber die standesamtliche Trauung muss ja hier noch einmal wiederholt werden oder habe ich da etwas falsch verstanden 


Ja, du hast etwas falsch verstanden. Wenn ihr in der Türkei geheiratet habt und das dortige Ortsrecht eingehalten wurde - wovon ich ausgehe - dann wird hier in Deutschland gar nichts mehr wiederholt. Die in der Türkei geschlossene Ehe ist in Deutschland genauso gültig.
Wäre sie es nicht, dann könnte dein Mann gar nicht im Wege des Familienzuzuges einreisen.
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zeyneppp_88
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Antwort #8 - 04.09.2013 um 19:30:03
 
danke euch allen für die antworten
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