ber625 schrieb am 29.08.2013 um 09:52:17:Unsere tochter (12 jahre jung) besitzt 2 Staatsangehörigkeiten durch geburt in DE bis zum 23. lebensjahr, kann es einen positiven einfluss auf unsere situation haben?
Das wäre die Lösung falls Eure
NE tatsächlich erloschen sein sollte. Da Deine Tochter minderjährig ist und di dt. Staasangehörigkeit besitzt hätten sowohl Deine Frau als auch Du die Möglichkeit per
FZF zum dt. Kind nach Deutschland zu kommen. Der
LU müsste nicht gesichert sein, nach einem Jahr wäre sogar die Erteilung einer neuen
NE möglich (§9 Abs. 4 AufenthG).
ber625 schrieb am 29.08.2013 um 09:52:17: Könnten z.B. ein sperkonto für x jahr(e) akzeptiert, wie bei einer Verpflichtungserklärung, wenn ja, wie würde das gerechnet?
Bei einem zeitlich unbegrenzten Aufenthalt wird das idR nicht akzeptiert, da müsste schon ziemlich viel auf dem Sperrkonto sein.
ber625 schrieb am 29.08.2013 um 09:52:17:Meine Frau hat 10 jahre in DE als Hausfrau gelebt und nicht 15, wie wäre es bei Ihrem fall?
Es reicht wenn einer von Euch 15 Jahre in D gelebt hat - der andere Ehegatte muss dann nur zum Zeitpunkt der Ausreise eine
NE gehabt haben.
Ihr solltet Euch mal mit der
ABH an Eurem letzten Wohnort in D wenden um zu sehen, ob die
NE noch fortbesteht. Falls nicht könnt ihr ja die
FZF beantragen.