Just01 schrieb am 20.08.2013 um 15:04:34:1-wie erfolgt der Auslauf? wie kann die Behörde wissen, dass man 5 Monate oder 7 Monate im Ausland verbracht hat?
Anhand der Grenzkontrollstempel - auch von anderen Staaten.
Wenn keine angebracht sind, ist der Nachweis schwerer, aber nicht immer unmöglich.
Just01 schrieb am 20.08.2013 um 15:04:34:2-Wenn jemand mit
NE aus irgendwelchem Grund (also legal, kein VerbrecherZwinkernd) z.B. 5,5 Monate im Ausland verbringt, mit welchen Mitteln könnte er nachweisen (falls erforderlich), dass er weniger als 6 Monate abwesend war?
Fahrscheine von Bahn, Fähre, Bus.
Tankquittungen, bezahlt mit der eigenen Kreditkarte auf dem Weg.
Vieles ist denkbar.
Man kann auch zur
ABH laufen und das eigene Gesicht zeigen.
Eine Amtshandlung vornehmen, die zwingende persönliche Anwesenheit erfordert.
Just01 schrieb am 20.08.2013 um 15:04:34:3-Wenn jemand z.B ein Jahr lang im Ausland verbringen möchte, aber die
NE nicht verlieren, würde es reichen einfach alle 5 Monate nach DE zu fahren/fliegen und nach 2 - 3 Tage zurückzufliegen?
Genau ein Mal dürfte das Spiel funktionieren. Vor allem dann, wenn das Ende des Auslandsaufenthaltes glaubwürdig und belegbar ist.
Allerdings ist dann die Frage erlaubt, warum man nicht einfach bei der
ABH die Verlängerung der Sechsmonatsfrist beantragt.