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Auslauf der NE nach 6 Monaten Aufenthalt im Ausland (Gelesen: 3.154 mal)
Just01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.08.2013 um 15:04:34
 
Guten Tag,

Aufenthalterlaubnisse vor allem die NE verlieren Ihre Gültigkeit bzw. laufen aus u.a nach einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ausserhalb Deutschland. Ich möchte bitte wissen

1-wie erfolgt der Auslauf? wie kann die Behörde wissen, dass man 5 Monate oder 7 Monate im Ausland verbracht hat? Wenn man mit Flugzeug ausreist ist alles im Pass eingetragen, ist aber nicht der Fall bei allen Verkehrsmitteln!
2-Wenn jemand mit NE aus irgendwelchem Grund (also legal, kein Verbrecher  Zwinkernd) z.B. 5,5 Monate im Ausland verbringt, mit welchen Mitteln könnte er nachweisen (falls erforderlich), dass er weniger als 6 Monate abwesend war?
3-Wenn jemand z.B ein Jahr lang im Ausland verbringen möchte, aber die NE nicht verlieren, würde es reichen einfach alle 5 Monate nach DE zu fahren/fliegen und nach 2 - 3 Tage zurückzufliegen?

Vielen Dank für die Infos
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 20.08.2013 um 16:05:06
 
Just01 schrieb am 20.08.2013 um 15:04:34:
1-wie erfolgt der Auslauf? wie kann die Behörde wissen, dass man 5 Monate oder 7 Monate im Ausland verbracht hat?

Anhand der Grenzkontrollstempel - auch von anderen Staaten.

Wenn keine angebracht sind, ist der Nachweis schwerer, aber nicht immer unmöglich.

Just01 schrieb am 20.08.2013 um 15:04:34:
2-Wenn jemand mit NE aus irgendwelchem Grund (also legal, kein VerbrecherZwinkernd) z.B. 5,5 Monate im Ausland verbringt, mit welchen Mitteln könnte er nachweisen (falls erforderlich), dass er weniger als 6 Monate abwesend war?

Fahrscheine von Bahn, Fähre, Bus.
Tankquittungen, bezahlt mit der eigenen Kreditkarte auf dem Weg.

Vieles ist denkbar.
Man kann auch zur ABH laufen und das eigene Gesicht zeigen.
Eine Amtshandlung vornehmen, die zwingende persönliche Anwesenheit erfordert.

Just01 schrieb am 20.08.2013 um 15:04:34:
3-Wenn jemand z.B ein Jahr lang im Ausland verbringen möchte, aber die NE nicht verlieren, würde es reichen einfach alle 5 Monate nach DE zu fahren/fliegen und nach 2 - 3 Tage zurückzufliegen?

Genau ein Mal dürfte das Spiel funktionieren. Vor allem dann, wenn das Ende des Auslandsaufenthaltes glaubwürdig und belegbar ist.

Allerdings ist dann die Frage erlaubt, warum man nicht einfach bei der ABH die Verlängerung der Sechsmonatsfrist beantragt.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.08.2013 um 16:59:38
 
Petersburger schrieb am 20.08.2013 um 16:05:06:
Wenn keine angebracht sind, ist der Nachweis schwerer, aber nicht immer unmöglich.

Liegt da die Beweislast denn beim NE Inhaber? Kann denn die ABH sich einfach so auf den Standpunkt stellen man war mehr als 6 Monate im Ausland, und muss nachweisen, dass dem nicht so war?
Ansonsten müsste ja im Prinzip jeder um Rechtssicherheit zu haben (auch wenn er Deutschland nicht verlässt) mindestens 1 Mal pro 6 Monate z.B. eine persönliche Amtshandlung vornehmen/sein Gesicht bei der ABH zeigen.
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engine
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 20.08.2013 um 17:23:45
 
Die ABH/EBH wird da ja nicht "einfach so" von sich aus aktiv.

Wir hatten vor etlichen Jahren mal den Fall im Umfeld, dass ein Vermieter jemanden abgemeldet hatte (warum auch immer) und das erst 1 oder 1,5 Jahre später auffiel, als der nächste Aufenthaltstitel notwendig wurde.

Der ganze Zeitraum als Aufenthalt in Deutschland konnten damals mit Nachweisen (Kopien der Verdienstbescheinigungen, Krankmeldungen) nicht belegt werden. Erst als ein Anwalt eingeschaltet wurde, gab sich die ABH mit einer schriftlichen Erklärung zufrieden, dass keine Abwesenheit von mehr als 6 Monaten erfolgt sei.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 20.08.2013 um 17:24:29
 
Petersburger schrieb am 20.08.2013 um 16:05:06:
Anhand der Grenzkontrollstempel - auch von anderen Staaten. Wenn keine angebracht sind, ist der Nachweis schwerer, aber nicht immer unmöglich.

Das wäre alles kein Thema, wenn sich die deutschen bzw. alle Schengener Grenzbehörden dazu durchringen könnten, alle Pässe bei der Ein- und Ausreise zu stempeln.
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Petersburger
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Antwort #5 - 21.08.2013 um 00:46:35
 
Saxonicus schrieb am 20.08.2013 um 17:24:29:
Das wäre alles kein Thema, wenn sich die deutschen bzw. alle Schengener Grenzbehörden dazu durchringen könnten, alle Pässe bei der Ein- und Ausreise zu stempeln. 


Deswegen schrieb ich "auch von anderen Staaten".

Vor kurzem erst hatte ich eine NE in der Hand - alt, Klebeetikett - wo nach Schengen-Stempeln zu urteilen gar keine Ausreise aus Deutschland erfolgt war.
Da aber die Russen sehr systematisch stempeln und man sich darauf wirklich verlassen kann, war der Nachweis eines langjährigen ununterbrochenen RUS-Aufenthaltes ganz einfach und der Rechtsschein der NE wurde zerstört.
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Antwort #6 - 21.08.2013 um 06:05:00
 
Petersburger schrieb am 21.08.2013 um 00:46:35:
Da aber die Russen sehr systematisch stempeln und man sich darauf wirklich verlassen kann,

Ich finde es schon ziemlich traurig, dass man sich auf das verlässliche Handeln anderer Drittstaaten verlassen muss und nicht selbst in der Lage oder willens ist, ein für alle Schengenstaaten verbindliche Regelung (Stempelordnung) einzuführen, die dann auch von allen dieser Staaten beachtet wird und konsequent Anwendung findet.
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Mick
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Antwort #7 - 21.08.2013 um 07:06:21
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238921362
Zitat:
Insbesondere sollen die vielen Regelungen im Aufenthaltsgesetz
und zu allen relevanten Vorschriften erläutert werden. Es sind
keine Diskussionen erwünscht, ob das Recht, so wie es ist, gut
oder schlecht ist. Grundsatzdiskussionen über Verfassungsmäßig-
keit des AufenthG etc. sind daher fehl am Platz; gleiches gilt für
moralische Wertungen, Hinterfragungen, Beistandsbekundungen.


Die Diskussion bitte per PN oder im User weiterführen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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