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Anlagen und Antrag für FZF (Gelesen: 4.402 mal)
Themen Beschreibung: Informationen sind rar gesät
lunlun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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16.08.2013 um 14:54:43
 
Hallo liebe Forenleser,

ich finde auf den Seiten des auswärtigen Amtes keine Informationen die zu "meinem" Fall passen und vielleicht habt ihr Erfahrungen.


Kurz zu meiner Geschichte:

Habe meinen Freund hier in DE kennegelernt, er hat sich illegal hier aufgehalten aber war von Anfang an ehrlich zu mir.
Er ist in DE geboren und hat hier lange Jahre gelebt und konnte sich mit seiner Abschiebung in die Türkei so nicht anfreunden, wie auch immer.

Ich bin jetzt in der 31. Woche schwanger von ihm und irgendwie haben wirs geschafft, dass er offiziell ausreisen kann ohne eine Einreisesperre zu bekommen und jetzt wollen wir natürlich so schnell wie möglich sein Visum bekommen. (Gott wär das schön, wenn ers vor der Geburt schaffen könnte)

Auf der Seite des Konsulats in Istanbul gibt es nur einen Antrag für ein Langzeit Visum aber das passt nur so halb auf unseren Fall der FZF, zusätzlich gibt es überhaupt keine Informationen welche Anlagen er mitbringen muss, da bei den Merkblättern keins dabei ist für den Nachzug eines Sorgeberechtigten.

Ich zähle mal auf was wir vor seiner Abreise durch Menschenverstand alles besorgt haben, vllt fehlt etwas und ihr möchtet ergänzen? Würde gern vor seinem Termin alles zusammenhaben, damit sich nichts verzögert.

- Standartantrag für langzeitvisum, 2 mal
- Da das Kind noch ungeboren ist haben wir eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und offiziell das Sorgerecht geteilt (sind 2 Dokumente)
- Sein Reisepass (nicht älter als 10 jahre)
- 3 Lichtbilder biometrisch
- Kopie meines Ausweises
- Kopie meines Mutterpasses
- Extrabescheinigung, dass es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt
- Bescheinigung dass ich psychisch erkrankt bin und zZ keinen Beruf ausüben kann (falls die wegen meinem ALG II ärger machen)


Fehlt noch etwas?

Danke im vorraus, LG
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reinhard
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Antwort #1 - 16.08.2013 um 15:29:58
 
Scheint vollständig.

"Ärger wegen Hartz IV" gibt es nicht, weil er ja nicht zu Dir, sondern zum Kind nachzieht, und von dem darf nichts in diese Richtung verlangt werden.

Mit "Langzeitvisum" meinst Du hoffentlich das D-Visum, der Antrag heißt "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis". Das Visum ist immer für 90 Tage, er muss nach Ankunft die AE beantragen.

Bei "normaler" Schwangerschaft soll das Visum rechtzeitig zur Geburt gegeben werden, bei Risikoschwangerschaft auch früher - falls zeitlich möglich. Ihr müsst immer mit acht Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
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schweitzer
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Antwort #2 - 16.08.2013 um 15:31:43
 
lunlun schrieb am 16.08.2013 um 14:54:43:
da bei den Merkblättern keins dabei ist für den Nachzug eines Sorgeberechtigten.



Doch, lunlun, da ist eins dabei - guck' bitte mal
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Immerhin, Dein gesunder Menschenverstand ist nicht zu verachten - ich empfehle Dich mal als Entwerferin künftiger Merkblätter für die deutschen Auslandsvertretungen.  Zwinkernd

Das mit der Extrabescheinigung wegen der Risikoschwangerschaft ist auf jeden Fall zusätzlich richtig, auf dieser Grundlage ist eine Einreise des Kindsvaters entsprechend vor der Geburt und zu Deiner Unterstützung und Betreuung möglich.

Alles Gute - ich wünsche Dir, dass es mit dem Visum schnell und reibungslos geht.


=schweitzer=
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lunlun
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Antwort #3 - 16.08.2013 um 15:57:11
 
Ja reinhard, stimmt es ist ein Antrag zur AE, das haben wir also richtig.

Danke Schweitzer,
komisch dass es auf der Seite von Ankara erhältlich ist aber nicht auf der Seite von Istanbul
(Auch habe ich gerade mitbekommen, dass die Informationen zur Terminvergabe und der Bezahlung des Termins veraltet ist)

Habe es mir kurz durchgelesen und zwei Sachen fehlen uns und zwar

Auszug aus dem Personenstandsregister (Tam Tekmil Vukua
tlı Nüfus Kayıt Örneği), inden auch bereits das Kind, zu dem der Zuzug beantragtwird, eingetragen ist. (Bitte achten Sie darauf, dass die „Düşünceler“ vollständig ausgefüllt und alle
personenstandsrechtlichen Ereignisse z.B. Vorehen, Scheidun
gen, Kinder, Eltern,staatsangehörigkeitsrechtl. Ereignisse, vermerkt sind.

Dazu habe ich noch eine Frage.
Ich erinnere mich, dass er so einen Wisch hat (nicht übersetzt) aber das Kind ist ja noch nicht geboren, wird das Dokument dann trotzdem benötigt?

Und dann die Meldebescheinigung von mir, ist das das selbe Papier, das ich bekomme, wenn ich mich ummelde (nach einem Umzug) und muss es ein Original sein oder geht auch eine Kopie (Fax)? (Ärgere mich gerade, dass wir das nicht gleich mitgegeben haben)

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schweitzer
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Antwort #4 - 16.08.2013 um 16:00:21
 
lunlun schrieb am 16.08.2013 um 15:57:11:
Ich erinnere mich, dass er so einen Wisch hat (nicht übersetzt) aber das Kind ist ja noch nicht geboren, wird das Dokument dann trotzdem benötigt?


Hmm, das weiß ich nicht genau - ggf. mal per Telefon oder mail bei der Visastelle der Auslandsvertretung nachfragen.

lunlun schrieb am 16.08.2013 um 15:57:11:
Und dann die Meldebescheinigung von mir, ist das das selbe Papier, das ich bekomme, wenn ich mich ummelde (nach einem Umzug) und muss es ein Original sein oder geht auch eine Kopie (Fax)? (Ärgere mich gerade, dass wir das nicht gleich mitgegeben haben)


Ja, genau so ein Ding ist das, das bekommst Du bei der Meldebehörde/Einwohnermeldeamt - nach meiner Kenntnis wollen die ein  (recht aktuelles) Original ...


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Antwort #5 - 16.08.2013 um 16:13:27
 
Danke vielmals,

ich melde mich, wenns was neues gibt (Ich schätz mal, es ist interessant zu wissen wies weiter ging)
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Antwort #6 - 17.08.2013 um 11:49:08
 
schweitzer schrieb am 16.08.2013 um 16:00:21:
ggf. mal per Telefon oder mail ... nachfragen.

Immer per Mail!

Wenn bei uns die Leitung überlastet ist, landet der Anruf in der Telefonzentrale.
Die Auskünfte der Kollegin sind für Spezialfälle gar nicht zu gebrauchen, sonst hätte man sich auch den Anruf sparen und das Merkblatt selber lesen können.

Eine Mail kann an den Zuständigen, Fachkundigen weitergeleitet werden und in einer freien Minute beantwortet werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lunlun
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Antwort #7 - 09.12.2013 um 13:04:38
 
Hallo, ich wollt euch mal auf den neusten Stand bringen.

Mein Mann hatte einen Termin beantragt und der früheste war 10 Wochen später. Die 10 Wochen sind schon lange vorbei und in der zwischenzeit habe ich unser Kind alleine zur Welt gebracht Griesgrämig
Da das Kind dann schon geboren war als er zu seinem Termin ging wollten die eine Geburtsurkunde.
Da dort aber auch der Vater drinstehen muss, muss dieser auch unterschreiben und eine Passkopie abgeben. Also alles rübergemailt und auf die Post gewartet und dann erst ans Standesamt gehen können, dort nochmal eine Woche bearbeitungszeit. So kam die urkunde aber nicht rechtzeitig zum Termin.
Das Generalkonsulat war nach einem Anschiss so "nett" und erlaubte uns die Urkunde nach zu reichen. (die wollten erst dass mein mann einen neuen Termin für in 10 Wochen macht)

Soo, durch einen bekannten meiner Mutter weiss ich dass die Unterlagen nun seit knapp einer Woche im Ausländeramt rumliegen aber noch nicht bearbeitet wurden.
Als wir vorhin da anriefen meinte der Sachbearbeiter mein Mann bräucht eine bescheinigung, dass keine Einreisesperre mehr vorliegt.
Im ernst?

Er hatte vor 3 jahren mal eine sperre, die mit hilfe einer Anwältin aufgehoben wurde.

Was will der von uns? verstehs nicht.

Bin mit den Nerven ziemlich am Ende.
Unsere Tochter ist nun über 2 Monate alt und ich vermiss ihn so sehr dass mir täglich das Herz bricht Griesgrämig
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lunlun
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Antwort #8 - 12.12.2013 um 09:09:24
 
Also, nach neuster Auskunft gibt es garkeine Probleme mit der wiedereinreise.

seine akte muss jedoch eingefordert werden, was einige tage dauern kann.


hat jemand erfahrungswerte wie lange das generalkonsulat braucht das visum zu verschicken ab dem tag des elektronischen okays von DE? (ok hab grad gelesen dass das jederfragt haha. man will halt traeumen.)

wuerd mir so wuenschen dasser weihnachten hier is ...
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« Zuletzt geändert: 12.12.2013 um 09:20:55 von lunlun »  
 
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Antwort #9 - 12.12.2013 um 09:19:05
 
lunlun schrieb am 12.12.2013 um 09:09:24:
Also, nach neuster Auskunft gibt es garkeine Probleme mit der wiedereinreise.

seine akte muss jedoch eingefordert werden, was einige tage dauern kann.


hat jemand erfahrungswerte wie lange das generalkonsulat braucht das visum zu verschicken ab dem tag des elektronischen okays von DE?

wuerd mir so wuenschen dasser weihnachten hier is ... 


Wenn die ABH in eurem Zuständigkeitsbereich die Akte jetzt erst bekommt, dann wird das mit Weihnachten wahrscheinlich nichts mehr.
Die Akte muss erst mal durchgesehen werden, dann kann das ok der ABH gegeben werden. Wir haben kurz vor Weihnachten, da ist teilweise in den ABH's und auch in den Konsulaten und Botschaften Urlaubszeit.

Visa werden - soweit ich weiß - auch nicht verschickt. Dein Freund wird eine Einladung bekommen und dann wird das Visum in den Pass geklebt.
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Antwort #10 - 12.12.2013 um 09:33:00
 
Sehr schade Griesgrämig
unsere tochter ist jetzt schon ueber 2 monate alt. hoffe es dauert nemmer sooo lang. meine mutter ruft dauernd in der behoerde an was anscheinend auch fruchtet, sonst haetten die sich wochen zeit gelassen die akte zu schicken, nach aussagen der behoerde. (ueberastet)

mein partner hat seinen pass in der botschaft gelassen und ist der meinung dass ein einschreiben versendet wird. wir werden sehen

um nal noch on topic zu bleiben
bei der abgabe des antrags meinte die dame immerwieder dass die unterlagen ueber mich egal waeren da es um das kind g eht. ich glaub die brauen da ein bisschen ihr eigenes sueppchen, denn im merkblatt stands anders.
den antrag haben sie aber wirklich schnell nach DE geschickt.
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Antwort #11 - 12.12.2013 um 09:44:32
 
lunlun schrieb am 12.12.2013 um 09:33:00:
mein partner hat seinen pass in der botschaft gelassen und ist der meinung dass ein einschreiben versendet wird.


Ok, dann kann es natürlich sein, dass der Pass versandt wird, obwohl mir das zu gefährlich wäre. Wenn der Pass verloren gehen würde, dann würde alles nochmals in die Länge gezogen werden.

lunlun schrieb am 12.12.2013 um 09:33:00:
bei der abgabe des antrags meinte die dame immerwieder dass die unterlagen ueber mich egal waeren da es um das kind g eht. ich glaub die brauen da ein bisschen ihr eigenes sueppchen, denn im merkblatt stands anders.


Welche Unterlagen wurden denn von dir verlangt. Wenn du die Anträge meinst, dann solltest du vielleicht wissen, dass es nur einen Antrag für alle möglichen Fälle von Visa gibt. Da wird nicht ein extra Bogen für jeden einzelnen Spezialfall entwickelt.
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Antwort #12 - 12.12.2013 um 10:33:57
 
nene, meinte die Anlagen. die wollten meine meldebescheinigung nich und mein aerztliches attest ueber meine labilecpsyche auch nicht. mein partner hats ihr trotzfem in die hand gedrueckt
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Antwort #13 - 12.12.2013 um 12:34:37
 
lunlun schrieb am 12.12.2013 um 09:33:00:
die dame immerwieder dass die unterlagen ueber mich egal waeren da es um das kind g eht.


richtig

lunlun schrieb am 12.12.2013 um 09:33:00:
ich glaub die brauen da ein bisschen ihr eigenes sueppchen,

kaum,
wenn die FZF zum Kind beantragt wurde, ist nur das Kind interessant.
DU spielst gar keine Rolle, deine Psychose auch nicht (bestenfalls im Zusammenhang mit dem Kindeswohl)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #14 - 13.12.2013 um 12:03:54
 
erne schrieb am 12.12.2013 um 12:34:37:
richtig

kaum,
wenn die FZF zum Kind beantragt wurde, ist nur das Kind interessant.
DU spielst gar keine Rolle, deine Psychose auch nicht (bestenfalls im Zusammenhang mit dem Kindeswohl)



Haja deswegen haben wirs ja dazu getan, bin momentan bei meinen.eltern weil ich vermutlich sonst in den ersten wochen erhaengt haette oder so.
Und die meldebescheinigung stand aufm merkblatt fuer fzf zum deutschen kind

is ja aber auch egal, kam ja recht schnell naxh DE
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