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Aufenthaltstitel verloren wg. Auswanderung? (Gelesen: 5.301 mal)
kinderriegel
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i4a rocks!


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15.08.2013 um 02:20:44
 
hi,

brauche mal eure hilfe, es geht um die oma meiner cousine.
die oma lebte 40+ jahre in deutschland (bayern) und ist dann während der
rente in ihr ursprungsland (nicht eu/nicht türkei) ausgewandert.
sie besitzt einen aufenthaltstitel, welcher unbefristet ist.
art des titels niederlassungserlaubnis  (Erwerb gestattet),
anmerkungen "ne gemäߧ9 aufenthG.

nun ist ihr nicht-eu reisepass ausgelaufen und sie hat einen neuen machen lassen,
ist nach deutschland gekommen um sich das visum in ihren neuen pass kleben zu lassen (übertragen) und siehe da es gibt nur noch visa mit plastikkarte.
dann beantragt die oma diese neue plastikkarte und schafft es nicht die
innerhalb von 6 monaten abzuholen und meine cousine ruft dort an und
der behördenmitarbeiter, welcher für ihren anfangsbuchstaben vom nachnamen zuständig ist, "der aufenthalt wurde gelöscht."

was soll das heißen? hat die oma ihren aufenthaltstitel verloren oder wurde nur die plastikkarte geschrottet, da diese nicht innerhalb von 6 monaten abgeholt wurde?

geht das, dass sie den aufenthaltstitel verloren haben konnte, weile sie ihren festen wohnsitz ins ausland verlegt hat?
der beamte wollte das sie nachweist, dass sie in deutschland lebt, rechnungen, arztdokumente, welche das belegen.
wat isn mit dem los?? lol

Dank euch im Vorraus
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 15.08.2013 um 05:12:34
 
kinderriegel schrieb am 15.08.2013 um 02:20:44:
geht das, dass sie den aufenthaltstitel verloren haben konnte, weile sie ihren festen wohnsitz ins ausland verlegt hat? 

War zum Zeitpunkt der Ausreise der LU gesichert, so hat sie ein Wiederkehrrecht und die NE erlischt nicht, wenn sie zum Zietpunkt der Ausreise mindestens 15 Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland war. (§ 51 Abs 2 AufenthG) Dafür gibt es auch ein extra Bescheinigung.

kinderriegel schrieb am 09.06.1970 um 08:41:00:
der beamte wollte das sie nachweist, dass sie in deutschl


Schriftlichen Antrag auf Austellung einer NE stellen und einer entsprechenden Bescheinigung.
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kinderriegel
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Antwort #2 - 15.08.2013 um 15:41:13
 
sie will nicht in deutschland leben sondern nur diese ne aus ihrem alten pass als plastikkarte übertragen bekommen, da sie einen neuen pass hat.
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reinhard
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Antwort #3 - 15.08.2013 um 15:43:25
 
Aber das "Wollen" reicht eben nicht.

Lies die Antwort genau: Sie muss es schriftlich beantragen, sie muss belegen dass Sie das Recht hat.
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kinderriegel
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Antwort #4 - 15.08.2013 um 16:34:28
 
1. muss sie jetzt beweisen das sie bei ausreise einen gesicherten lebensunterhalt hatte oder das sie vor ausreise mind. 15 jahre rechtmässig, ununterbrochen ihren festen wohnsitz in deutschland hatte?

wie gesagt, sie will nicht wieder in deutschland leben sondern nur zu besuch aber sich die ne von ihrem abgelaufenen reisepass übertragen lassen.

bin etwas verwirrt, dachte auch unbefristet heisst unbefristet auch, wenn sie auswandert (rente)
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Lisa2014
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Antwort #5 - 15.08.2013 um 16:39:03
 
Nein unbefristet bedeutet nicht immer unbefristet. Das ist in vielen Ländern so.
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reinhard
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Antwort #6 - 15.08.2013 um 16:54:22
 
Alle Aufenthaltstitel (befristet und unbefristet) erlöschen, wenn man wegzieht.

Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

    1. Ablauf seiner Geltungsdauer,

    2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,

    3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,

    4. Widerruf des Aufenthaltstitels,

    5. Ausweisung des Ausländers,

    5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,

    6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

    7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

    8. wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;

ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.

(2) Die
Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat
sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten
erlöschen nicht
nach Absatz 1 Nr. 6 und 7,
wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist
und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.
Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


Vermutlich hat sie es versäumt, sich die Bescheinigung ausstellen zu lassen, bevor sie wegzog. Und jetzt wird es etwas schwieriger, sie muss sich darum kümmern. Ansonsten ist die NE weg.
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kinderriegel
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Antwort #7 - 15.08.2013 um 23:19:22
 
hi,

sorry, die infos, welche mir gegeben wurden sind nicht ganz richtig.

die oma ist nie ausgewandert sondern hat seit 7 jahren eine wohnung in deutschland für welche sie miete bezahlt. sie verbringt aber seit der rente viel zeit im ausland, wieviel weiß ich nicht.
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Antwort #8 - 16.08.2013 um 08:29:47
 
kinderriegel schrieb am 15.08.2013 um 23:19:22:
wieviel weiß ich nicht.


Das ist aber im Zweifel entscheidend. Denn auch der Fakt, dass sich jemand, ohne in Deutschland abgemeldet zu sein, die meiste Zeit eines Jahres im Ausland aufhält, ist relevant. Er ist nämlich Indiz dafür, dass sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Betreffenden nicht mehr in Deutschland befindet.

(Und aus Deinen bisherigen Posts lese ich auch, dass die Oma ja auch gar nicht mehr ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben will. Wenn sie das auch noch irgendwo vernehmbar gesagt hat ...)

Auch das kann aber zum Erlöschen eines Aufenthaltstitels führen.


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Antwort #9 - 16.08.2013 um 11:50:56
 
kinderriegel schrieb am 15.08.2013 um 23:19:22:
die oma ist nie ausgewandert sondern hat seit 7 jahren eine wohnung in deutschland für welche sie miete bezahlt.

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