quantumchaos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo allerseits,
die SuFu hat mich leider nicht weiter gebracht, daher meine Frage hier:
meine Verlobte ist derzeit mit einem Visum für die Dauer von 6 Monaten in Deutschland. Sie hat für diese Zeit einen Arbeitsvertrag in der Forschungsgruppe einer Uni. Der Professor hat ihr eine Promotion in Aussicht gestellt und jetzt einen Vertrag für die komplette Dauer der Promotion angeboten.
In ihrem Visum steht, soweit ich weiß, als Aufenthaltszweck "Arbeit" und nicht "Studium", da damals nicht klar war, ob sie wirklich promovieren wird und sie die erforderlichen Dokumente (Akzeptanz der Uni als Promotionsstudent) nicht hätte erbringen können.
Nun war sie heute auf der Ausländerbehörde, um zu fragen, was sie tun muss, damit sie den Aufenthaltstitel für die Promotion bekommt. Der dort arbeitende Herr hat ihr gesagt, dass sie schon bei Beantragung des Visums in ihrem Heimatland hätte angeben sollen, dass sie in Deutschland promovieren möchte. Darüber hinaus hat er allerdings nicht viel gesagt. Nur, dass sie jetzt einen Brief von ihrem Professor einreichen soll, dass dieser sie für die Promotion annimmt und wie viel sie verdienen wird.
Sie ist jetzt verunsichert, ob es zu Problemen kommen kann, dass sie mit einem Visum zu Arbeitszwecken hier ist. Wie ist hier der Usus, wenn sie den Aufenthaltszweck bei Beantragung des Aufenthaltstitels ändern will? Bisher haben wir bei allen möglichen Erfahrungsberichten immer gelesen, dass das kein Problem sei. Sind wir da einem Irrglauben aufgesessen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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