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AT ffür FZF zum Kind - nun in anderes EU Land mit anderer Frau (Gelesen: 3.904 mal)
loca
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.08.2013 um 12:21:32
 

Guten Tag,

ich habe eine Frage... mein Ex Freund kam vor knapp zwei Jahren nach Deutschland, wir haben dann hier für ihn eine Aufenthaltserlaubnis wegen unseres gemeinsamen Kindes beantragt die zu der Zeit bereits ein paar Monate alt war.
Während meiner zweiten Schwangerschaft hast er seine Sachen gepackt und ist ohne sich bei der Ausländerbehörde abzumelden (nur beim Einwohnermeldeamt) in seine Heimat abgehauen. Das war im März. Er hat jedoch seinen Aufenthaltstitel mitgenommen. Jetzt hat er eine neue Frau gefunden und wird wohl in ein anderen EU Land gehen... kann das denn sein dass er wirklich ohne Probleme nun bis Ende 2014 (bisdahin endet sein Aufenthaltstitel) in Europa rumreisen kann, obwohl dieser Titel dazu dient, dass er sich um seine Kinder kümmert, die er ja offensichtlich ohne zögern hier zurück gelassen hat und nun keinen weiteren Kontakt pflegt.

Da das alles elektronisch läuft frage ich mich ob man da nicht irgendwas machen kann, sie ungültig machen, weil einziehen kann man sie ja nicht mehr die Karte hat er ja mitgenommen. unentschlossen
Außerdem hatte ich mal gehört dass er Deutschland eigentlich ohne Erlaubnis nicht länger als 6 Monate verlassen darf, die sind ja nun rum. Könnte ihm das evtl Probleme bei einer Wiedereinreise nach Europa machen?

Bitte um schnelle, zuverlässige Antworten !!! Griesgrämig
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 12.08.2013 um 12:28:27
 
Sein Aufenthaltstitel ist erloschen.

Er hat sich abgemeldet/ist abgemeldet worden (beim Einwohnermeldeamt) - davon hat dann die ABH auf dem "Dienstweg" Kenntnis bekommen - und er war fortan obendrein mehr als 6 Monate nicht mehr in Deutschland.

Damit ist das Erlöschen eingetreten. (Das ist auch nachvollziehbar, da er einen Ausreisestempel im Pass haben wird, aber eben keinen Wiedereinreisestempel, schon gar nicht im Rahmen der entsprechenden Frist.)

In ein anderes Land (EU-Land) kann er nur entsprechend der dortigen Bestimmungen reisen, nicht jedoch indem er sich auf den deutschen Aufenthaltstitel beruft.

Ggf. kannst Du aufgrund Deiner neuen Informationen das Gespräch mit der ABH durchaus (noch einmal) suchen - das steht Dir frei ...

Alles sonstige ist Behördensache bzw. Sache des Rechts (AUsländerrechts) des jeweiligen Landes, in das sich Dein "Ex" begeben möchte.


=schweitzer=
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Saxonicus
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Antwort #2 - 12.08.2013 um 12:48:02
 
schweitzer schrieb am 12.08.2013 um 12:28:27:
(Das ist auch nachvollziehbar, da er einen Ausreisestempel im Pass haben wird, aber eben keinen Wiedereinreisestempel, schon gar nicht im Rahmen der entsprechenden Frist.)

Die Pässe von Drittstaatlern, die über einen Aufenthaltstitel (in Deutschland) verfügen, werden weder bei der Ausreise aus Deutschland, noch bei der Einreise nach Deutschland von der Bundespolizei gestempelt.

Meine Frau hat in keinem ihrer zahlreichen (inzwischen abgelaufenen) Reisepässe einen deutschen Stempel. Einen deutschen Stempel erhielt sie lediglich bei ihrer ersten Einreise und ansonsten nur bei einer Einreise über Frankreich (durch die französische Grenzbehörde).
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.08.2013 um 14:09:59
 
schweitzer schrieb am 12.08.2013 um 12:28:27:
mehr als 6 Monate nicht mehr in Deutschland.

naja, wenn er erst März ausgereist ist, ist er noch nicht >6Monate ausserhalb Deutschlands ... ausserdem weiss keiner, ob er nicht zwischenzeitlich "heimlich" hier war.

Du solltest jedenfalls der ABH den Sachverhalt mitteilen, seine AE zur Personensorge kann dann von der ABH befristet (entzogen) werden
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muffin1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.08.2013 um 16:14:56
 
rein interessehalber: wenn die pässe von drittstaatlern bei ein- und ausreise in deutschland nicht gestempelt werden, wie kann denn dann kontrolliert werden, ob der drittstaatler länger als 6 monate nicht in deutschland war?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.08.2013 um 18:36:07
 
muffin1 schrieb am 12.08.2013 um 16:14:56:
wie kann denn dann kontrolliert werden, ob der drittstaatler länger als 6 monate nicht in deutschland war? 

Da muß man sich wohl oder übel darauf verlassen, daß in den Pässen bei der Ein- und Ausreise im Zielland ein Stempel angebracht wird.

Ich verstehe das auch nicht, weshalb die Pässe in Deutschland nicht gestempelt werden, so aufwendig kann das doch wohl nicht sein.
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reinhard
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Antwort #6 - 12.08.2013 um 18:40:26
 
Wir hatten hier im Forum aber schon öfters den Fall, dass jemand mit einer AE-Karte eingereist ist, ohne Probleme, obwohl der Titel im Ausländerzentralregister als "erloschen" markiert war. Guckt eben nicht jeder Bundespolizist immer rein, und ein Prager oder Lissabonner "Bundespolizist" kann das nicht. Das ist eine "schein-legale" Einreise. Und wenn es z.B. bei einer Verlängerung auffällt, dass gar nichts zum Verlängern da ist, dann fangen die Probleme an: Kein AT, dazu illegale Einreise, illegaler Aufenthalt...

Da Betroffene das manchmal auch nicht wissen, also glaubten, völlig legal zu sein, lassen die meisten Ausländerbehörden mit sich reden und versuchen, eine Lösung zu finden. Ist schließlich eine "Tat ohne Opfer".
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grisu1000
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Antwort #7 - 13.08.2013 um 06:32:26
 
schweitzer schrieb am 12.08.2013 um 12:28:27:
Er hat sich abgemeldet/ist abgemeldet worden (beim Einwohnermeldeamt) - davon hat dann die ABH auf dem "Dienstweg" Kenntnis bekommen - und er war fortan obendrein mehr als 6 Monate nicht mehr in Deutschland.


Ich würde hier zwischen selbst abgemeldet und "ist abgemeldet worden" unterscheiden.

Hat er sich selbst abgemeldet und ist anschließend ausgereist kann man durchaus annehmen, das er den Wohnsitz augeben hat und damit die AE sofort erloschen ist.


Wurde er abgemeldet, sehe ich eher die 6-Monatsfrist am laufen.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 13.08.2013 um 08:21:54
 
loca schrieb am 12.08.2013 um 12:21:32:
hat er seine Sachen gepackt und ist ohne sich bei der Ausländerbehörde abzumelden (nur beim Einwohnermeldeamt) in seine Heimat abgehauen.

grisu1000 schrieb am 13.08.2013 um 06:32:26:
Hat er sich selbst abgemeldet und ist anschließend ausgereist kann man durchaus annehmen, das er den Wohnsitz augeben hat und damit die AE sofort erloschen ist.

Da er sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hat, dürfte das klar sein, eine separate Abmeldung bei der ABH ist m.W. nicht erforderlich.
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Antwort #9 - 03.09.2013 um 21:39:00
 
Ok,
danke für eure Antworten!!!
Hatte bereits mehrfach versuht mit der ABH telefonisch in Kontakt zu treten aber leider nie was erreicht... werde es erneut probieren.
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Antwort #10 - 03.09.2013 um 22:19:09
 
loca schrieb am 03.09.2013 um 21:39:00:
Hatte bereits mehrfach versucht mit der ABH telefonisch in Kontakt zu treten 

Das macht m.E. wenig Sinn, anrufen kann da schließlich jeder. Da solltest Du schon persönlich hingehen und Dich legitimieren.
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grisu1000
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Antwort #11 - 04.09.2013 um 12:50:10
 
Saxonicus schrieb am 03.09.2013 um 22:19:09:
Das macht m.E. wenig Sinn, anrufen kann da schließlich jeder. Da solltest Du schon persönlich hingehen und Dich legitimieren.


Der Threadsteller sollte nicht zuviel erwarten. Verhält sich die ABH korrekt wird sie die Angelegenheit zur Kenntnis nehmen aber über den Stand der Dinge aus Datenschutzgründen jegliche Auskunft verweigern.
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