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Erneute Einreise für kanadischen Staatsbürger nach 90 Tagen (Gelesen: 2.690 mal)
Kreon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneute Einreise für kanadischen Staatsbürger nach 90 Tagen
11.08.2013 um 10:59:30
 
Hallo liebes Forum,
ich bräuchte euren Rat. Ich kenne mich mit Visum-, Ein- und Ausreiseangelegenheiten überhaupt nicht aus, aber ein kanadischer Freund, der gerade in Europa ist hat folgendes Problem. Ich hoffe ihr könnt uns helfen:

Er ist am 1. Mai eingereist und hat eine Aufenhaltsgenehmigung beantragt, welche bis zum jetzigen Zeitpunkt noch in Bearbeitung ist. Also hat er kein Dokument.
Jetzt hat er, am 96. Tag seiner ersten Einreise nach D, D verlassen und ist nach UK geflogen. Die Bundespolizei in D hat gemeint, bei der erneuten Einreise "könnte" es Probleme geben, weil er eben nicht schon nach 90 Tagen ausgereist ist und aktuell kein Dokument vorlegen kann, dass eine Aufenhaltsgenehmigung beantragt wurde.

Ich habe mich dann beim auswärtigen Amt und der Bundespolizei erkundigt und von beiden die Aussage erhalten, dass es kein Problem darstellt. Kanadischen Staatsbürgern wird bei jeder Einreise die 90 Tage Frist gewährt. Der Bundespolizist meinte sogar noch, es wird nicht geschaut, wie lange die Person zuvor in D war oder wie lange sie im Ausland war.
Er meinte sogar, dass ein Tag in Frankreich (also Schengenraum) genügen würde, um erneut bei der 2. Einreise die vollen 90 Tage on top zu bekommen.

Ich bin jetzt aber nach alldem etwas verunsichert und würde gerne noch eure Meinung hören, da hier Aussage gegen Aussage steht (Bundespolizei zu meinem Kollegen meinte es könnte Probleme geben, mein Bundespolizist meinte es sei alles OK).


Folgendes kommt noch dazu: die Person war im letzten Monat in Schweden und vor 2 Monaten in Italien. D. h. eigentlich hätte ja schon bei der Rückehr von Italien oder von Schweden nach Deutschland ein neuer Bezugszeitraum gestartet werden müssen?!?!? Ich weiß aber nicht, ob und wie das überhaupt im Pass eines Kanadiers dokumentiert wird, wenn er innerhalb der EU reist.

Vielen Dank im Voraus
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Daddy
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Antwort #1 - 11.08.2013 um 17:56:16
 
Kreon schrieb am 11.08.2013 um 10:59:30:
Er ist am 1. Mai eingereist und hat eine Aufenhaltsgenehmigung beantragt, welche bis zum jetzigen Zeitpunkt noch in Bearbeitung ist.

Eigentlich hätte er eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG bekommen müssen, welche seinen Antrag auf Erteilung einer AE dokumentiert. Unabhängig davon greift die Fiktionswirkung auch ohne die FB, macht es nur bei Kontrollen etwas kompliziert.

§ 81 Abs. 3 AufenthG Zitat:
Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.


Kreon schrieb am 11.08.2013 um 10:59:30:
Er meinte sogar, dass ein Tag in Frankreich (also Schengenraum) genügen würde, um erneut bei der 2. Einreise die vollen 90 Tage on top zu bekommen.

Korrekt... Deutschland hat mit Kanada vor 1993 ein Sichtvermerksabkommen geschlossen, welches die schengenrechtliche Bezugszeitraumberechnung überlagert.

Kreon schrieb am 11.08.2013 um 10:59:30:
Der Bundespolizist meinte sogar noch, es wird nicht geschaut, wie lange die Person zuvor in D war oder wie lange sie im Ausland war.

Das halte ich jetzt wieder für ein Gerücht, denn ohne AE darf sich auch der Kanadier nur 3 Monate am Stück im Bundesgebiet aufhalten.

Daddy
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Kreon
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Antwort #2 - 11.08.2013 um 18:10:42
 
Vielen Dank für die Antwort.

Aber muss er jetzt mit Konsequenzen rechnen bzw. darf er überhaupt wieder einreisen, wenn er in ein paar Tagen wieder einreisen möchte und die 96 Tage "entdeckt" werden und er keine FB oder sonstigen Nachweis vorweisen kann, dass eine AE beantragt worden ist?
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« Zuletzt geändert: 11.08.2013 um 18:21:43 von Kreon »  
 
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Antwort #3 - 11.08.2013 um 18:27:43
 
Wie bereits oben erwähnt.... sein Aufenthalt gilt, so er eine AE beantragt hat, als erlaubt bis über seinen Antrag entschieden ist. Die FB dokumentiert diesen Status nur.

Ich kann dir beim besten Willen nicht sagen, wie die Kollegen bei der Wiedereinreise handeln werden, am besten versucht er irgendwie an eine Bestätigung zu kommen, dass und wann er seinen Antrag gestellt hat.

Sollte es zu einer Anzeige kommen, wegen des vorangegangenen vermeintlich illegalen Aufenthalts, dann kann er immer noch entlastend die Bestätigung nachreichen resp. sollten die Kollegen seinen Status bei der ABH abfragen.

Ich halte es weiterhin für ausgeschlossen, dass er nicht einreisen darf.
Aber um eine 100%ig sichere Prognose abgeben zu können, bräuchte man diese Dame...  Wahrsagerin
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Kreon
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Antwort #4 - 11.08.2013 um 19:00:53
 
Vielen Dank. Dann hoffe ich mal, dass es keine Probleme geben wird.
Schönen Sonntag!
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Antwort #5 - 18.08.2013 um 10:48:06
 
So, es gab keine Probleme.
Die Grenzbeamten haben sein Pass zwar genauer angeschaut, ihn aber ohne Kommentare durchgewunken wie es mir auch telefonisch zuvor besätigt worden ist.

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